Darum gehts
- Debatte über Trinkgeld-Besteuerung entfacht, besonders auf Weihnachtsmärkten
- Walliser Ständerat fordert Steuerfreiheit für freiwillige Trinkgelder
- Trinkgeld beträgt laut Gastronom zwischen 500 und 1200 Franken monatlich pro Servicekraft
Wo ist Trinkgeld angebracht? Und inwiefern soll es versteuert werden? Vor den Festtagen wird die Debatte wieder lauter: Besonders die Weihnachtsmärkte entfachen das Thema erneut. Viele Stände buhlen an ihren Kartengeräten mit festgesetzten Prozentsätzen um einen freiwilligen Zustupf.
Rechtlich liegt das Trinkgeld in der Schweiz weiter in einem Graubereich. Laut Gesetz müssen die Gelder versteuert werden, wenn sie einen wesentlichen Teil des Lohns ausmachen. Was genau unter «wesentlich» zu verstehen ist, ist jedoch unklar. In den meisten Fällen wandert das Extra-Geld also abgabefrei in die Taschen des Personals. Das soll zukünftig in jedem Fall gelten, findet der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder (62).
Beim Bund geht es in die andere Richtung
Rieder fordert in einem Vorstoss, dass freiwillige Trinkgelder zukünftig weder als massgebender Lohn zählen noch der Einkommenssteuer unterliegen sollen – zumindest in den Branchen, die das Taschengeld offiziell bereits abgeschafft haben.
Der Mitte-Parlamentarier will damit besonders auch den Trinkgeld-Trick bei der Kartenzahlung gesetzlich verankern. Beim Bund geht es eigentlich in eine andere Richtung: Im Zuge der AHV-Reform für 2030 plant Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider (61), dass elektronisch gewährte Trinkgelder generell steuer- und beitragspflichtig werden.
«Das wäre ungerecht», so Rieder in seinem Vorstoss. Damit blieben bar gegebene Trinkgelder bis zu einem wesentlichen Anteil abgabefrei, während das Personal auf digital erhaltene Zuwendungen Sozialabgaben und Einkommenssteuern zahlen müsse.
Gastronomen freuen sich über Rieders Vorstoss
Die Diskussion um Trinkgelder betrifft nicht nur die Gastronomie, sondern auch andere Dienstleistungsbranchen wie etwa Coiffeure. Noch bis in die 1970er-Jahre waren die Leistungen des Personals nicht im Preis inbegriffen – Kunden mussten den Service direkt über das Trinkgeld bezahlen. Mit der Einführung von Gesamtarbeitsverträgen änderte sich dies.
In Rieders Heimatkanton gibt es Zuspruch für das Vorpreschen. «Es ist eine Wertschätzung für alle, die in dieser Branche arbeiten und sich jeden Tag abrackern», gibt Gastronom Sebastian Hug, Geschäftsführer des Buffets Brig und des Restaurants Simplon, gegenüber dem «Walliser Boten» kund. Margen und Löhne seien nämlich sowieso bereits tief – und die Arbeitsbelastung enorm.
Laut Hug beträgt das monatliche Trinkgeld je nach Betrieb und Auslastung zwischen 500 und 1200 Franken pro Servicekraft. Die zunehmende Kartenzahlung habe die Zahlbereitschaft nur bedingt verändert. Zudem achte der Gastronom auf eine faire Verteilung: Nicht nur die Servicekräfte profitierten vom Trinkgeld, sondern auch das Küchen- und Reinigungspersonal.