Darum gehts
- Schweiz und Deutschland planen neuen Staatsvertrag zur Grenzregelung ab Basel
- Der Bodensee bleibt vom Vertrag ausgeschlossen, obwohl just dort keine klare Grenze existiert
- Im Obersee gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert keine definierte Grenze
Drei Länder, ein See – und keine klare Grenze: Mitten in Europa teilen sich die Schweiz, Deutschland und Österreich den Bodensee. Aber sie haben nie sauber festgelegt, wo im Wasser eigentlich die Grenze verläuft. Im grössten Teil des Sees ist offiziell offen, wem was gehört.
Wird dieses Durcheinander nun endlich bereinigt? Fakt ist: Zumindest die Schweiz und Deutschland machen sich gerade daran, Ordnung an ihren gemeinsamen Grenzen zu schaffen. Ein Staatsvertrag soll sie erstmals einheitlich regeln – statt eines Flickwerks alter Verträge. Es sollen moderne Koordinationsdaten und klare Zuständigkeiten gelten. Doch ausgerechnet die Situation am Bodensee wird im Vertrag ausgeklammert! Er befasst sich nur mit der Grenze von Basel bis Konstanz (D).
Bodensee-Kanton ist nicht happy
Die Situation am Bodensee ist kompliziert. Der Grenzverlauf im Untersee und beim sogenannten Konstanzer Trichter ist seit dem 19. Jahrhundert klar geregelt, der Überlingersee gehört vollständig zu Deutschland. Anders ist es im tiefen Wasser des Obersees – also im flächenmässig grössten Teil: Dort ist nicht festgelegt, wem da eigentlich was gehört.
Warum nutzen die Schweiz und Deutschland die Chance nicht? Hätte man jetzt nicht die Gelegenheit, zumindest eine Klärung anzustossen? Diese Fragen kamen in der Vernehmlassung zum geplanten Staatsvertrag auf.
Irritiert zeigt man sich etwa in St. Gallen – also dort, wo der Bodensee direkt vor der Haustür liegt. Der Kanton hält in seiner Stellungnahme fest: Das zentrale Ziel des Vorhabens, mehr Transparenz beim Grenzverlauf zu schaffen, werde verfehlt, «wenn der Obersee des Bodensees vom Vertrag ausgeschlossen wird». Der Bundesrat solle deshalb wenigstens die Ausgangslage sauber darlegen – oder eine Haltung festschreiben.
Ähnlich kritisch äussert sich die SP. Die nationale Partei moniert, der Bundesrat liefere nicht einmal eine Begründung dafür, warum der Bodensee gar nicht erst einbezogen werden soll.
Wie könnte der See aufgeteilt werden?
Die Lage ist seit Jahrzehnten ungeklärt. Ob überhaupt und wie könnte der Obersee aufgeteilt werden? Juristen sehen dafür drei Ansätze:
- Die sogenannte Kondominiumstheorie geht davon aus, dass der See – mit Ausnahme der unmittelbaren Uferzonen – allen Anrainerstaaten gemeinsam gehört. Besonders Österreich hat diese Sicht lange vertreten.
- Die Haldentheorie ist eine Mischform. Sie unterscheidet zwischen einem ufernahen Bereich bis etwa 25 Meter Wassertiefe, der dem jeweiligen Staat zugeordnet wird, und dem offenen See, der gemeinsam genutzt wird.
- Die Realteilungstheorie zieht eine klare Linie durch den See. Er soll entlang seiner Mittellinie aufgeteilt werden. Mit dieser Position sympathisierte die Schweiz in der Vergangenheit. Deutschland wiederum vermeidet bis heute eine Festlegung.
Keine dieser Theorien hat sich offiziell durchgesetzt. Trotzdem funktioniert das Miteinander. In der Praxis orientiert man sich quasi an der Kondominiumstheorie: Unbestritten ist, dass die ufernahen Bereiche jeweils dem angrenzenden Staat zugeordnet werden. Die grosse restliche Wasserfläche ist dagegen faktisch ein gemeinsamer Raum.
«Kein gemeinsamer Wille»
Würde die Schweiz daran etwas ändern wollen, wäre ein diplomatisch heikler Grenz-Knorz programmiert – nicht nur mit Deutschland, sondern auch mit Österreich. Und in Bern macht man klar: Darauf hat niemand Lust!
Zuständig ist Swisstopo, das Bundesamt für Landestopografie im Departement von Bundesrat Martin Pfister (62). «Die bestehende Situation im Obersee wurde bewusst ausgeklammert, da seitens der Anrainerstaaten der Wunsch besteht, den Status quo zu belassen», erklärt das Amt gegenüber Blick. Es gebe «keinen gemeinsamen Willen», daran etwas zu ändern. Swisstopo stellt unmissverständlich klar: «Im Obersee gibt es keine definierte Landesgrenze. Daher beschränkt sich der Staatsvertrag auf diesen definierten Teil.»
Der Bundesrat will die Grenze zu Deutschland neu ordnen – mit einem einheitlichen Staatsvertrag. Konkret soll der Verlauf der Grenze zwischen Konstanz (D) und Basel erstmals durchgehend mit heutigen Vermessungsdaten und exakten Koordinaten festgelegt werden.
Bisher stützen sich die Regeln auf zahlreiche ältere Verträge. Neu soll auch klarer geregelt werden, welche Behörden für Kontrolle, Unterhalt und praktische Fragen entlang der Grenze zuständig sind. Zudem ist eine gemeinsame Grenzkommission vorgesehen.
Damit orientiert sich der Vertrag auch an modernen europäischen Geodaten-Standards. Zwar ist die entsprechende EU-Richtlinie für die Schweiz nicht verbindlich. An ihrer Erarbeitung war die Schweiz aber beteiligt – und verfolgt in der Landesvermessung ähnliche Ziele.
Am Verlauf selbst ändert sich nichts. Die Grenze bleibt, wo sie ist. Entlang des Rheins verläuft sie künftig konsequent einheitlich entlang der Mittellinie. Die Vernehmlassung ist abgelaufen, derzeit arbeitet Bern die Details aus.
Der Bundesrat will die Grenze zu Deutschland neu ordnen – mit einem einheitlichen Staatsvertrag. Konkret soll der Verlauf der Grenze zwischen Konstanz (D) und Basel erstmals durchgehend mit heutigen Vermessungsdaten und exakten Koordinaten festgelegt werden.
Bisher stützen sich die Regeln auf zahlreiche ältere Verträge. Neu soll auch klarer geregelt werden, welche Behörden für Kontrolle, Unterhalt und praktische Fragen entlang der Grenze zuständig sind. Zudem ist eine gemeinsame Grenzkommission vorgesehen.
Damit orientiert sich der Vertrag auch an modernen europäischen Geodaten-Standards. Zwar ist die entsprechende EU-Richtlinie für die Schweiz nicht verbindlich. An ihrer Erarbeitung war die Schweiz aber beteiligt – und verfolgt in der Landesvermessung ähnliche Ziele.
Am Verlauf selbst ändert sich nichts. Die Grenze bleibt, wo sie ist. Entlang des Rheins verläuft sie künftig konsequent einheitlich entlang der Mittellinie. Die Vernehmlassung ist abgelaufen, derzeit arbeitet Bern die Details aus.
Dass der See dennoch kein komplett rechtsfreier Raum ist, zeigt sich im Alltag. Es besteht eine Art «technische Abgrenzung». Massgebend ist häufig das «Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee».
Überall dort, wo der «Nutzungsdruck» gross ist, haben die drei Anrainerstaaten Vereinbarungen getroffen. So etwa bei der Fischerei oder der Trinkwasserversorgung. Kommt es zu Straftaten, gilt in der Regel das Recht des Staates, unter dessen Flagge ein Schiff unterwegs ist. Und bei Notfällen auf dem See übernimmt das Land die Koordination, bei dem der Notruf eingeht.
Es hat offenbar seine Vorteile, dass sich die Länder laufend abstimmen müssen. Für den Zustand des Sees als Ganzes ist die «Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee» zuständig. Dort sieht man die Sache erstaunlich entspannt: Gerade weil die Grenzen nicht eindeutig festgelegt sind, funktioniere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit «einwandfrei».