Rechtsstreit um Wahlkampf-Konto
Mitte erstattet erneut Strafanzeige gegen Valérie Dittli

Um Valérie Dittli (33) wird's einfach nicht ruhig. Ein Streit um ein Wahlkampf-Konto eskalierte, worauf die Mitte eine neue Strafanzeige gegen Dittli erstattet.
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Die Mitte hat erneut Strafanzeige gegen Valérie Dittli (33) eingereicht.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Strafanzeige gegen Valérie Dittli wegen umstrittenem Konto mit 22'000 Franken
  • Dittli wollte Parteikonto schliessen, Berechtigung wurde entzogen, Konto gesperrt
  • 10'000 Franken Mitgliedsbeitrag gezahlt, mehrere weitere Strafanzeigen gegen Dittli

Schon wieder wurde Strafanzeige gegen Valérie Dittli (33) erstattet! Diesmal geht es um ein 2025 eingerichtetes Konto. Es sollte der Finanzierung von Dittlis Wahlkampf für eine zweite Legislatur im Staatsrat dienen. Das Konto lief auf den Namen der Sektion Lavaux-Oron der Waadtländer Mitte. Da Dittli ihre Partei inzwischen verlassen hat, beansprucht sie die Gelder nun für sich. Damit ist die Mitte ganz und gar nicht einverstanden.

Nach Informationen von Blick wollte Dittli die Sache darum in den vergangenen Tagen mit der Präsidentin der Sektion Lavaux-Oron, Faustine Tsala (36), klären. Wegen der dadurch entstandenen Spannungen soll der ehemalige Präsident der Waadtländer Mitte, Ludovic Paschoud (50), als Vermittler hinzugezogen worden sein. Tsala soll daraufhin beschlossen haben, das Mandat dem Anwalt der Waadtländer Mitte, Samuel Thétaz (41), zu übertragen. Dieser bestätigt nun, dass die Sektion Lavaux-Oron Strafanzeige gegen Valérie Dittli erstattet hat.

Konto gesperrt, Berechtigung widerrufen

Zur Erinnerung: Obwohl Dittli einräumte, dass das Konto der Partei gehört, beharrte sie zunächst darauf, dass die Gelder nicht für ihren Parteiwahlkampf, sondern zur Unterstützung ihrer politischen Aktivitäten bestimmt waren. Später ruderte sie im Radiosender RTS zurück und erklärte: «Unterstützung in der Politik ist zwangsläufig auf einen zukünftigen Wahlkampf ausgerichtet. Andernfalls würde man ja keine Staatsrätin unterstützen.»

Offenbar versuchte die Staatsrätin, das Konto zu schliessen und 22'000 Franken zu transferieren. Nach Informationen von Blick war sie die einzige Person mit Berechtigung für das Konto. Dieses wurde inzwischen gesperrt, ihre Berechtigung wurde widerrufen.

Aus rechtlicher Sicht drehen sich die Fragen rund um das Konto insbesondere um Abhebungsversuche und die Verwendung der Gelder. Dittli nutzte die Gelder unter anderem zur Zahlung ihres Mitgliedsbeitrags von 10'000 Franken an die Mitte Waadt. Dies könnte rechtliche Fragen aufwerfen.

Mehrere Strafanzeigen

Für Anwalt Thétaz ist klar: Wenn das Geld nicht für den Wahlkampf bestimmt gewesen ist, hätten keine Beträge über 300 Franken eingehen dürfen. «In diesem Fall ist die Grenze von 300 Franken für übliche Geschenke umgangen worden und somit eine unzulässige Begünstigung angenommen.» Wenn es sich hingegen um ein Wahlkampfkonto handle, «dann ist es für Wahlkämpfe der Mitte bestimmt, und es bestünde keine Notwendigkeit, die Gelder zurückzuzahlen».

Diese Strafanzeige ist nicht die erste, die die Waadtländer Mitte eingereicht hat. Die Partei erstattete bereits Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Urkundenfälschung. Dittli ist zudem mit weiteren Strafanzeigen konfrontiert. Eine wurde wegen der Erteilung von Mandaten an den ehemaligen Präsidenten der Landwirtschaftskommission eingereicht. Eine weitere Strafanzeige wurde wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung erstattet.

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