Darum gehts
Bisher war es gelebte Nachbarschaftshilfe: Einer füllt die Liste für das ganze Haus aus, alle unterschreiben kurz. Doch damit ist seit letztem November Schluss. Die Bundeskanzlei hat diese Praxis des «fürsorglichen Unterschriftensetzens» über den Haufen geworfen.
Neuerdings zählt sie nur noch die oberste Unterschrift in so einem Fall. Alle anderen Unterschriften einer Familie oder Wohngemeinschaft sind ungültig.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Um gültig zu unterschreiben, muss nicht nur die Unterschrift eigenhändig gesetzt, sondern auch Name und Vorname von eigener Hand aufgeschrieben werden (siehe Checkliste).
Grünen-Initiative zeigt erstmals Ausmass
Die Bundeskanzlei will damit Missbräuche bekämpfen und reagiert auf die jüngsten Skandale um gefälschte Unterschriften durch kommerzielle Sammelfirmen. Wenn Namen und Vornamen eigenhändig eingetragen würden, sei die Fälschungsgefahr geringer und die Überprüfung leichter, begründet sie ihren Schritt.
Zudem setze man bloss die gesetzlichen Vorgaben des Bundesgesetzes über die politischen Rechte um. Dieses schreibt vor, dass nicht nur die Unterschrift, sondern auch Name und Vorname zwingend «eigenhändig» auf einen Unterschriftenbogen eingetragen werden müssen.
Doch weil das viele nicht wissen, haben die schärferen Kontrollen fragwürdige Nebeneffekte auf ehrliche Unterschreiberinnen und Unterschreiber. Die Bundeskanzlei nennt diese «Familienfälle».
Hunderte ungültiger Unterschriften
Die kürzlich eingereichte Solar-Initiative der Grünen ist die erste Initiative, die nach dem neuen Kontrollregime ausgezählt worden ist. Die Bundeskanzlei schreibt dem Beobachter, dass sie allein 745 Unterschriften wegen nicht eigenhändig eingetragener Namen für ungültig erklärt hat. Das sind 0,7 Prozent aller Unterschriften. Diese kommen zusätzlich zu den 133 Unterschriften, die die Gemeinden aus demselben Grund bereits vorher für ungültig erklärt hatten.
Denn die eigentliche Kontrolle führen die Gemeinden durch. Die Bundeskanzlei kontrolliert bloss nach und publiziert den definitiven Entscheid, ob ein Volksbegehren zustande gekommen ist.
Kritik: «Deutlicher Mehraufwand»
Marc Wilmes ist einer der profundesten Kenner des Unterschriftengeschäfts. Er sagt: «Um im sicheren Bereich zu sein, müssen Initianten heute deutlich mehr Unterschriften sammeln als früher.»
Wilmes’ Firma organisiert für Initiativkomitees Beglaubigungen von Unterschriften. Sie zählt die eingeschickten Bögen und lässt sie bei den Gemeinden beglaubigen. Selbst sammeln Wilmes und seine Firma aber keine Unterschriften.
Wilmes rechnet, dass zusätzlich 1000 bis 2000 Unterschriften pro Initiative notwendig sind. «Das ist ein deutlicher Mehraufwand», sagt er.
Politik will Bundeskanzlei bremsen
Für Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli schiesst die neue Prüfpraxis der Bundeskanzlei übers Ziel hinaus. Er hat im Parlament einen Vorstoss eingereicht, wonach Unterschriften aus einem Haushalt oder einer Familie «nur bei begründetem Verdacht auf Unregelmässigkeiten oder Manipulationen» für ungültig erklärt werden dürfen.
Auch der Generalsekretär der Grünen kritisiert, dass es kein Auskunftsrecht gegenüber der Bundeskanzlei gibt. Denn: Weshalb die Bundeskanzlei wie viele Unterschriften für ungültig erklärt hat, kann niemand überprüfen.
Die 745 Falsch-Unterschreibenden werden nie erfahren, dass ihre Unterschrift in Bern für ungültig erklärt worden ist. «Eingereichte Unterschriftenlisten werden nicht zurückgegeben und können nicht eingesehen werden», heisst es dazu im Gesetz. Ein Auskunftsrecht gibt es nur auf Gemeindeebene.