Nannte verstorbene Regierungsrätin «Mörderin»
Mass-Voll-Präsident Rimoldi muss wegen Geschmacklos-Tweet vor Gericht antraben

Die Thurgauer Regierungsrätin Sonja Wiesmann verstarb im Januar letzten Jahres. Am selben Tag bezeichnete Mass-Voll-Präsident Nicolas Rimoldi die Regierungsrätin auf Twitter als «Mörderin». Er akzeptierte den Strafbefehl nicht, kommende Woche muss er vor Gericht.
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Mass-Voll-Präsident Nicolas Rimoldi erhielt einen Strafbefehl wegen übler Nachrede gegen eine Verstorbene.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

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  • Nicolas Rimoldi muss wegen übler Nachrede vor Gericht
  • Er bezeichnete Wiesmann auf der Plattform X als «Mörderin»
  • Er erhob Einsprache gegen Strafbefehl
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Am 23. Januar 2025 verstarb die Thurgauer Regierungsrätin Sonja Wiesmann (†58) überraschend. Die Justiz- und Sicherheitsdirektorin erlag einer Lungenblutung, wie die Thurgauer Staatskanzlei damals mitteilte. Am selben Tag veröffentlichte der Mass-Voll-Präsident Nicolas Rimoldi (31) auf der Plattform X einen Post, der nun Konsequenzen nach sich zieht.

Im Beitrag, der heute noch öffentlich ist, kommentiert Rimoldi die Nachricht über Wiesmanns Tod mit dem Spruch: «Eine Mörderin weniger. Ich bedauere, wird sie nie vor einem Gericht Gerechtigkeit für das Corona-Verbrechen erfahren.»

Ehre und Pietätsgefühl verletzt

Am 5. März muss Rimoldi deswegen vor Gericht antraben. Blick liegt der Strafbefehl vor, den die Staatsanwaltschaft Frauenfeld in dieser Sache erlassen hat und gegen den Rimoldi Einspruch erhoben hat.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm im Strafbefehl üble Nachrede gegen eine Verstorbene vor. Wiesmanns Töchter waren gegen Rimoldi vorgegangen. Laut Strafbefehl soll Rimoldi gewusst haben, dass der Inhalt des Posts die Ehre Wiesmanns sowie das Pietätsgefühl ihrer Angehörigen verletzen würde. Dies habe er gewollt oder zumindest in Kauf genommen.

Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50 Franken, bedingt erlassen bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie eine Busse von 200 Franken oder zwei Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Zudem muss er für die Verfahrenskosten aufkommen. Insgesamt muss Rimoldi, inklusive Untersuchungs- und Polizeikosten, 980 Franken bezahlen.

In Dreierbesetzung wird das Bezirksgericht Frauenfeld entschieden, ob sich der Mass-Voll-Präsident schuldig gemacht hat. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Nicht die erste Verurteilung

Rimoldi musste sich bereits mehrmals für verschiedene Handlungen vor Gericht verantworten. Im November 2025 etwa vor dem Zürcher Bezirksgericht, wo er erstinstanzlich wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde. Er hatte SBB-Transportpolizisten als «Nazis» und «Faschisten» bezeichnet.

Auch vor Bundesgericht blitzte er jüngst ab: Das Urteil wegen Verkehrsblockaden bei unbewilligten Kundgebungen in Luzern im Jahr 2021 ist seit Januar rechtskräftig. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab. Das Kantonsgericht Luzern verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 70 Franken. Zudem sprach es eine Busse von 375 Franken aus.

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