Darum gehts
- Schulen kontrollieren Absenzen streng, Regeln variieren je nach Kanton
- Kantonsschulen Baden und Aarau zählen Krankentage als anderthalb Fehltage
- Zürcher Gymnasien erlauben 2 Jokertage, Arztzeugnis erst ab 4 Fehltagen nötig
Vor den Sommerferien, vor einem langen Wochenende oder vor Prüfungen bleiben in Klassenzimmern Plätze leer. Schülerinnen und Schüler melden sich krank und klagen alle plötzlich über mysteriöse Bauch- oder Kopfschmerzen.
Wie gehen Schulen mit solchen Krankmeldungen um? Eine einheitliche Regel gibt es in der Schweiz nicht. Jeder Kanton legt selbst fest, wie Absenzen kontrolliert werden. Entsprechend gross sind die Unterschiede. Blick hat bei den grössten Gymnasien der Schweiz nachgefragt.
Hier wird am schärfsten kontrolliert
An den Kantonsschulen Baden und Aarau wird jede Absenz überproportional gewichtet: Ein Krankheitstag schlägt mit anderthalb Fehltagen zu Buche. Jokertage gibt es nicht. Pro Semester stehen jeder Schülerin und jedem Schüler 40 Absenzpunkte zur Verfügung. Arzttermine, Schnuppertage oder familiäre Anlässe kosten ebenso Punkte wie jede andere Abwesenheit. Und wer eine angekündigte Prüfung oder Präsentation verpasst, verliert auf einen Schlag zehn Punkte. Ist das Punktekonto aufgebraucht, folgt eine Verwarnung. Wer überzieht, riskiert sogar den Schulausschluss. «Dieses System bewährt sich seit mehr als zwei Jahrzehnten bei uns an der Schule», sagt Cyrill Engeli, Prorektor der alten Kanti Aarau, gegenüber Blick.
An den Kantonsschulen Solothurn und Olten werden Schülerinnen und Schüler, die in einem Schuljahr mehr als 150 Lektionen verpasst haben, gar nicht erst zu den Abschlussprüfungen zugelassen. Und zwar unabhängig davon, ob die Absenzen entschuldigt sind oder nicht. Verpasst jemand zudem eine angekündigte Prüfung unentschuldigt, gibt es automatisch die Note 1. Jede Absenz erscheint im Zeugnis. Auch die Kantonsschule Alpenquai in Luzern zieht enge Grenzen. Nach acht unentschuldigten Lektionen oder drei Vorfällen drohen Verweis und Kompensationsaufgaben. Wer mehr als ein Sechstel des Unterrichts verpasst, kann zudem die Promotion verlieren.
Für den 18. Geburtstag freinehmen, um ausgiebig zu feiern? Das ist an den Baselbieter Gymnasien Oberwil, Liestal und Münchenstein keine Option. Wer freihaben will, muss den Urlaub mindestens 14 Tage im Voraus und mit triftigem Grund beantragen. Der eigene 18. Geburtstag zählt ausdrücklich nicht dazu. Und wenn Schülerinnen und Schüler Bauch- oder Kopfweh haben? Das reicht an der Kantonsschule St. Gallen und am Gymnasium Neufeld in Bern ebenfalls nicht, um dem Unterricht fernzubleiben. Ohne Arztzeugnis wird die Absenz in solchen Fällen meist nicht entschuldigt. Das Gymnasium Neufeld erlaubt dafür fünf freie Halbtage. Die Kantonsschule St. Gallen kennt aber keine Jokertage: «Auch Urlaube wie etwa fürs Open Air Frauenfeld werden nicht bewilligt», heisst es im Reglement.
Hier bleibt mehr Spielraum
Ganz anders handhabt es die Kantonsschule Glarus: Je nach Stufe stehen den Schülerinnen und Schülern fünf bis sieben freie Tage pro Jahr zu. Darin eingeschlossen sind allerdings auch krankheitsbedingte Absenzen. Auf Pünktlichkeit legt die Schule dabei grossen Wert: Wer sich bei Krankheit verspätet abmeldet, muss drei Stunden nachsitzen. Wer zu oft fehlt, riskiert zudem die Nichtpromotion. «Dabei ist ein Unterschied, ob jemand aus gesundheitlichen Gründen fehlt oder einfach keine Lust auf die Schule hat», sagt eine Sprecherin.
Zu den liberalsten Gymnasien gehören die Zürcher Kantonsschulen Rämibühl, Enge und Hohe Promenade. Das kantonale Mittelschulgesetz garantiert zwei Jokertage pro Schuljahr, und ein Arztzeugnis braucht es in der Regel erst ab mehr als vier Fehltagen, bei Abschlussprüfungen oder bei auffällig häufigen Kurzabsenzen. Im Zeugnis dürfen die Absenzen ausserdem nicht vermerkt werden.
Ganz ohne Konsequenzen bleiben Verstösse gegen die Regeln aber nicht. Wer an der Kantonsschule Enge in einem Semester mehr als sechsmal unbegründet zu spät kommt, wird für drei Wochen der Halbstunden-Regel unterstellt. Das bedeutet: Die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler muss sich an jedem Schultag spätestens 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn persönlich im Sekretariat melden. «Auffälliges Absenzenverhalten entwickelt sich rasch zu Absentismus. Deshalb betreiben wir verbindliches Monitoring», erklärt Moritz Spillmann (47), Rektor der Kantonsschule Enge. Eltern werden bei Absenzen wöchentlich informiert. Wer wiederholt unentschuldigt fehlt, muss im Extremfall mit dem Schulausschluss rechnen. «Es wäre zudem prüfenswert, eine Mindestpräsenzzeit festzulegen, ohne die eine Promotion nicht möglich ist», sagt der Rektor. Als Richtwert nennt er eine Anwesenheit von 80 Prozent der Lektionen.