Darum gehts
- Céline Pfisters Suizid nach Cybermobbing schockierte die Schweiz 2017
- Parlament in Bern unterstützt neuen Straftatbestand für Cybermobbing, Vorlage in Vernehmlassung
- Kritiker warnen vor Behördenüberlastung, Befürworter betonen Schutz für Jugendliche
Der Fall von Céline Pfister bewegte die Schweiz: Die 13-Jährige aus Spreitenbach AG nahm sich das Leben, nachdem sie monatelang online gemobbt worden war. Die Ex-Freundin ihres Freundes veröffentlichte ein Nacktbild von ihr auf Snapchat. Im Nu sahen es Unzählige im Netz und machten sie wegen des intimen Bildes fertig.
Die beiden Haupttäter – der Freund und seine Ex-Freundin – mussten vor Gericht. Doch die Strafe fiel verhältnismässig gering aus. Der Junge, der die Bilder an die Ex-Freundin weitergeschickt hatte, wurde wegen Nötigung und mehrfacher Pornografie verurteilt und musste einen Arbeitseinsatz von vier Tagen leisten. Die Ex-Freundin, die die Bilder publiziert hatte, erhielt eine ähnliche Strafe.
Für die Eltern von Céline ist das «viel zu wenig». «Cybermobbing muss Konsequenzen haben», sagten Nadya (58) und Candid Pfister (57). Sie forderten einen eigenen Straftatbestand für Cybermobbing. Dieses Anliegen trug die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter (53) im Jahr 2020 aufs nationale Parkett. Inzwischen stimmte die Mehrheit der Parlamentarier für den Vorstoss. Derzeit befindet sich die Vorlage in der Vernehmlassung – das heisst, interessierte Kreise können Einwände einbringen.
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net
Kritiker sprechen von «Schnapsidee»
Zu den grössten Kritikern der Vorlage gehört Konrad Jeker (62). Der Rechtsanwalt hält das Cybermobbing-Gesetz für eine «absolute Schnapsidee», wie er Blick sagt. Im Netz werde so viel «dummes Zeug» geschrieben. «Wenn das plötzlich alles strafbar ist, wird die Staatsanwaltschaft bald von einer Flut von Anzeigen überrollt!» Laut dem Rechtsanwalt stehen die Behörden vor dem Kollaps.
Denn die Verfahren im Bereich Cybermobbing seien unglaublich ressourcen- und zeitintensiv. Nutzer könnten erniedrigende Kommentare im Internet anonym verbreiten. Die Strafverfolgungsbehörden müssten bei den Plattformen die Herausgabe der IP-Adressen der jeweiligen Nutzer verlangen. Handle es sich um einen Fünfpersonenhaushalt, sei damit noch immer nicht klar, wer den Kommentar verfasst habe, so Jeker.
Für den Rechtsanwalt reichen die heutigen Straftatbestände aus, um Cybermobbing gerecht zu ahnden. Jeker stellt zudem den Nutzen der Vorlage infrage. «Es gibt wissenschaftliche Befunde, dass solche Verbote nichts bringen», sagt er.
Jugendliche besser schützen
Dagegen wehrt sich die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter (53). Der Fall von Céline Pfister habe gezeigt, dass das heutige Gesetz nicht ausreiche. Zwar können einzelne Handlungen wie Drohungen, Nötigungen oder Ehrverletzungen bereits heute bestraft werden. Dafür müssen sie aber eine gewisse Schwere erreichen. Beim Mobbing sei genau das oft das Problem: Viele einzelne Angriffe wirken für sich genommen vielleicht zu klein, können aber zusammen über längere Zeit einen Menschen gezielt fertigmachen, ausgrenzen und stark belasten. Der neue Straftatbestand erfasse Cybermobbing dagegen als Ganzes und trage der Realität besser Rechnung.
«Entscheidend ist nicht, ob das Gesetz zusätzlichen Aufwand verursacht, sondern ob es Menschen besser schützen könnte», sagt Suter. Ohne einen eigenen Straftatbestand zahle die Gesellschaft den Preis an anderer Stelle – nämlich bei der psychischen Gesundheit der Jugendlichen.
Diese Ansicht teilt auch die Kinder- und Jugendstiftung Pro Juventute. Sie setzt sich für die Einführung des neuen Straftatbestands ein. Auf Anfrage heisst es von der Stiftung, Mobbing und Cybermobbing gehörten zu den häufigsten Formen psychischer Gewalt, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt seien.
Ein eigenständiger Straftatbestand verschaffe Betroffenen Klarheit und Anerkennung, weil er unmissverständlich festhalte, dass ihnen Unrecht widerfahren sei. Gleichzeitig könne er abschreckend wirken und eine wichtige Grundlage für die Präventionsarbeit schaffen.