Nach Suizid von Céline Pfister
Kritiker warnen vor Anklage-Flut wegen Cybermobbing-Gesetz

Zurzeit ist ein Gesetz in der Vernehmlassung, das Mobbing im Internet stärker ahnden soll. Ein Rechtsanwalt versucht, dieses zu verhindern.
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Céline Pfister nahm sich das Leben, nachdem sie monatelang gemobbt worden war.
Foto: zVg

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Céline Pfisters Suizid nach Cybermobbing schockierte die Schweiz 2017
  • Parlament in Bern unterstützt neuen Straftatbestand für Cybermobbing, Vorlage in Vernehmlassung
  • Kritiker warnen vor Behördenüberlastung, Befürworter betonen Schutz für Jugendliche
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Simone SteinerBundeshausredaktorin

Der Fall von Céline Pfister erschütterte die Schweiz: Die 13-Jährige aus Spreitenbach AG nahm sich 2017 das Leben, nachdem ein freizügiges Foto von ihr auf Snapchat veröffentlicht worden war. Die Ex-Freundin ihres damalige Freundes hatte das Bild online gestellt. Anschliessend wurde Céline monatelang im Internet schikaniert.

Die beiden Hauptbeschuldigten mussten sich vor Gericht verantworten. Ihre Strafen fielen jedoch vergleichsweise milde aus. Der Freund, der die Bilder an seine Ex-Freundin weitergeleite, wurde wegen Nötigung und mehrfacher Pornografie zu einem Arbeitseinsatz von vier Tagen verurteilt. Die Ex-Freundin, die das Bild auf Snapchat veröffentlichte, erhielt eine vergleichbare Strafe.

Für die Eltern von Céline ist das «viel zu wenig». «Cybermobbing muss Konsequenzen haben», sagten Nadya (58) und Candid Pfister (57). Sie forderten einen eigenen Straftatbestand für Cybermobbing. Dieses Anliegen trug die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter (53) im Jahr 2020 aufs nationale Parkett. Inzwischen stimmte die Mehrheit der Parlamentarier für den Vorstoss. Derzeit befindet sich die Vorlage in der Vernehmlassung – das heisst, interessierte Kreise können Einwände einbringen.

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Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:

Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben

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Kritiker sprechen von «Schnapsidee»

Zu den grössten Kritikern der Vorlage gehört Konrad Jeker (62). Der Rechtsanwalt hält das Cybermobbing-Gesetz für eine «absolute Schnapsidee», wie er Blick sagt. Im Netz werde so viel «dummes Zeug» geschrieben. «Wenn das plötzlich alles strafbar ist, wird die Staatsanwaltschaft bald von einer Anzeigenflut überrollt!» Laut dem Rechtsanwalt stehen die Behörden vor dem Kollaps.

Denn die Verfahren im Bereich Cybermobbing seien unglaublich ressourcen- und zeitintensiv. Nutzer könnten erniedrigende Kommentare im Internet anonym verbreiten. Die Strafverfolgungsbehörden müssten bei den Plattformen die Herausgabe der IP-Adressen der jeweiligen Nutzer verlangen. Handle es sich um einen Fünfpersonenhaushalt, sei damit noch immer nicht klar, wer den Kommentar verfasst habe, so Jeker.

Für den Rechtsanwalt reichen die heutigen Straftatbestände aus, um Cybermobbing gerecht zu ahnden. Jeker stellt zudem den Nutzen der Vorlage infrage. «Es gibt wissenschaftliche Befunde, dass solche Verbote nichts bringen», sagt er.

Jugendliche besser schützen

Dagegen wehrt sich die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter (53). Der Fall von Céline Pfister habe gezeigt, dass das heutige Gesetz nicht ausreiche. Zwar könnten einzelne Handlungen wie Drohungen, Nötigungen oder Ehrverletzungen bereits heute bestraft werden. Dafür müssten sie jedoch eine gewisse Schwere erreichen. 

Beim Mobbing liege genau darin oft das Problem: Viele einzelne Angriffe wirkten für sich genommen vielleicht zu geringfügig, könnten in ihrer Gesamtheit über längere Zeit jedoch einen Menschen gezielt fertigmachen, ausgrenzen und stark belasten. Der neue Straftatbestand erfasse Cybermobbing dagegen als Ganzes und trage der Realität besser Rechnung.

«Entscheidend ist nicht, ob das Gesetz zusätzlichen Aufwand verursacht, sondern ob es Menschen besser schützen könnte», sagt Suter. Ohne einen eigenen Straftatbestand zahle die Gesellschaft den Preis an anderer Stelle – nämlich bei der psychischen Gesundheit der Jugendlichen.

Diese Ansicht teilt auch die Kinder- und Jugendstiftung Pro Juventute. Sie setzt sich für die Einführung des neuen Straftatbestands ein. Auf Anfrage heisst es von der Stiftung, Mobbing und Cybermobbing gehörten zu den häufigsten Formen psychischer Gewalt, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt seien.

Ein eigenständiger Straftatbestand verschaffe Betroffenen Klarheit und Anerkennung, weil er unmissverständlich festhalte, dass ihnen Unrecht widerfahren sei. Gleichzeitig könne er abschreckend wirken und eine wichtige Grundlage für die Präventionsarbeit schaffen.

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