Nach CS-Crash
Bund will Bankern an die Boni

Dank schärferen Gesetzen soll die Finma die Streichung und gar die Rückzahlung von Banker-Boni erzwingen können. Echte Clawbacks bleiben jedoch schwierig.
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Geht es nach dem Bund, sollen fehlbare Banker auch ausbezahlte Boni wieder herausrücken müssen.
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Darum gehts

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  • Ein neues Bankengesetz in der Schweiz soll Boni-Rückforderungen erleichtern
  • Die Credit Suisse zahlte 2010 bis 2022 trotz 33,7 Milliarden Franken Verlust 39,8 Milliarden Franken Boni
  • Goldman Sachs zahlte 2020 in 1MDB-Fall 2,9 Milliarden Dollar Strafe
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Holger Alich
Bilanz

Es war einer der grössten Finanzskandale der Geschichte: Rund 4,5 Milliarden Dollar wurden zwischen 2009 und 2014 aus dem malaysischen Staatsfonds 1MDB gestohlen, allein 731 Millionen sind auf dem Konto des früheren malaysischen Ministerpräsidenten Najib Razak gelandet. Mittendrin im Skandal: Goldman Sachs. Drei Goldman-Sachs-Angestellte halfen 1MDB dabei, Anleihen im Wert von 6,5 Milliarden zu verkaufen, einer der Banker war daran beteiligt, die Gelder zu unterschlagen. Trotz Warnungen reagierten die Bankoberen nicht. 2020 einigte sich Goldman Sachs mit der US-Justiz auf einen Vergleich und zahlte 2,9 Milliarden Dollar.

Und: Die Bank ging den Managern an die Boni. Insgesamt 174 Millionen variable Vergütungen wurden gestrichen, zum Teil wurden auch bereits ausgezahlte Boni zurückgefordert. Letzteres heisst im Bankenenglisch «Clawback». Dem zum Zeitpunkt der 1MDB-Geschäfte aktiven Topmanagement wie dem damaligen CEO Lloyd Blankfein strich die Bank ausstehende Boni von insgesamt rund 67 Millionen Dollar.

CS-Verantwortliche bleiben ungeschoren

Und in der Schweiz? Beim grössten Finanzdebakel der Neuzeit, dem Crash der Credit Suisse, passierte in Sachen Clawbacks: nichts. Das Finanzministerium von Karin Keller-Sutter ordnete zwar nach der Notübernahme durch die UBS die Streichung ausstehender Boni für die drei obersten Führungsebenen der CS an, betroffen waren rund tausend Angestellte. Der Konzernleitung sollten alle ausstehenden variablen Vergütungen gekürzt werden. Doch zwölf Ex-CSler klagten mit Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Lohnkürzung. Es fehle die ausreichende gesetzliche Grundlage für solch einen Eingriff in die Eigentumsrechte, urteilten die Richter. KKS zog den Fall ans Bundesgericht weiter.

Nun will Keller-Sutter das Bankengesetz verschärfen, damit sich solch ein Flop nicht wiederholen kann. Das Finanzministerium sieht im dritten Bankenreformpaket vor, dass systemrelevante Banken ausbezahlte Vergütungen bei schwerem Fehlverhalten künftig zurückfordern können. Konkret erhalten sie die Möglichkeit, Boni für Gewährspersonen und Personen mit hoher Gesamtvergütung bei systemrelevanten Banken aufzuschieben, ausstehende Boni-Anteile bei Fehlverhalten zu streichen (Malus) oder bereits ausbezahlte Gelder zurückzuverlangen (Clawback). «Dadurch kann die Bank sicherstellen, dass ein Fehlverhalten auch dann mittels Vergütungsmassnahmen geahndet werden kann, wenn die aufgeschobenen Vergütungen schon ausbezahlt worden sind», schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD).

Klar ist: Die Credit Suisse ging nicht nur wegen eines Bank-Runs, einer falschen Geschäftsstrategie und zu vieler Skandale zugrunde. Eine Hauptursache wird in der Kultur der Bank gesehen. Sie war geprägt von Gier und organisierter Verantwortungslosigkeit. Denn trotz horrenden Verlusten und Skandalen flossen die Boni fröhlich weiter. Und weder der frühere Verwaltungsratspräsident Urs Rohner noch einer der CEOs oder sonst ein Konzernleitungsmitglied musste auch nur einen Rappen ihrer Vergütung zurückzahlen, nachdem die CS verschwunden war.

Zwei Zahlen illustrieren den Mismatch zwischen Vergütung und Verantwortung: Laut einer Studie der Finanzprofessoren Harald Hau und Jean-Charles Rochet zahlte die Credit Suisse in den Jahren zwischen 2010 und 2022 Leistungsprämien von insgesamt 39,8 Milliarden Franken. In derselben Zeit erwirtschaftete die Bank unter Einrechnung der Kapitalkosten einen ökonomischen Verlust von 33,7 Milliarden Franken.

Bisher gibt es aber kaum Regeln in Sachen Vergütung. Hauptvorschrift ist ein Rundschreiben der Finma, das nur Prinzipien für die Vergütung regelt. Es gibt aber keine Gesetze oder Verordnungen, die der Aufsicht das Streichen oder gar Rückfordern von Boni ermöglichen. Daher konnte die Finma den Bonus-Exzessen bei der CS keinen Einhalt gebieten, argumentiert sie. «Die Finma hat in diversen Gesprächen und Schreiben darauf hingewiesen, dass die Gesamtsumme der variablen Vergütungen in schlechten Jahren stärker reduziert werden sollte. Aus regulatorischer Optik fehlt der Finma jedoch eine robuste gesetzliche Grundlage für eine gerichtliche Durchsetzung von einschneidenden Massnahmen», schreibt die Aufsicht in ihrem Bericht zum CS-Desaster.

Die Umsetzung der Clawbacks wird schwierig

Das neue Gesetz soll der Finma nun diese Mittel für schärferes Eingreifen geben. Doch gerade in Sachen Clawbacks – also der Rückzahlung ausbezahlter Gelder – sind sowohl der Bund als auch Experten skeptisch. Denn es dürfte extrem schwer sein, Gelder von Ex-Managern wieder einzutreiben.

Das sehen auch die Aktionärsvertreter der Ethos-Stiftung so. Direktor Vincent Kaufmann befürwortet zwar, die Möglichkeit von Clawbacks in das Bankengesetz zu schreiben. Doch die Durchsetzung sei enorm schwer: «Ein Problem besteht darin, dass Clawbacks arbeitsrechtlich schwer umsetzbar sind, denn die Zahlungen sind ja vertraglich vereinbart. Wir haben ein Bankengesetz und ein Arbeitsgesetz, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Hier wird es Gerichtsentscheide brauchen, um Klarheit zu schaffen», sagt Kaufmann.

Auch der Finanzrechtsexperte David Wyss hält nichts von der Idee: «Clawbacks in das Bankengesetz zu integrieren, ist in erster Linie für die Galerie, um die Volksseele zu beruhigen.» Wie soll eine Bank von einem Manager, der nach seinem Ausscheiden womöglich ins Ausland gezogen ist, ausbezahlte Gelder zurückbekommen? «Selbst wenn eine Bank mit aller Kraft ihre Clawback-Ansprüche durchsetzen will, dürften zählbare Resultate aufgrund von Gerichtsprozessen frühestens in fünf bis zehn Jahren vorliegen», so Wyss. Sein Verdacht: KKS will die härteren Boni-Regeln ins Gesetz schreiben «als Versuch der Regierung, einen Erfolg und Härte vorzuweisen, weil sie beim prudentiell entscheidenden Punkt, den höheren Eigenkapitalregeln, wohl Federn lassen muss».

Tatsächlich will die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) die geplanten Eigenmittelregeln für die UBS abschwächen: Statt zu 100 Prozent soll die Grossbank ihre Auslandstöchter nur zu 50 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müssen, den Rest soll sie mit Wandelanleihen AT1 absichern dürfen, so der Vorschlag. Ob das Parlament den Kompromiss absegnet, ist noch offen. Zudem wollen auch die Ständeräte den Bankern an die Boni: So sollen variable Vergütungen gekürzt werden, wenn eine Bank einen Schwellenwert beim Eigenkapital übertritt, so der Vorschlag der WAK-S.

Mit Blick auf die Boni ist aber auch dem EFD und der Finma klar, dass echte Rückzahlungen selbst mit dem reformierten Bankengesetz nur schwer umzusetzen sein werden. Der Fokus liegt laut Finma daher darauf, aufgeschobene Boni-Anteile bei Fehlverhalten zu streichen, bevor sie ausgezahlt werden.

Auch eine Studie der Universität St. Gallen zur Wirkung von Clawbacks kommt zum Schluss, dass Boni-Rückforderungen schwer umzusetzen seien; immerhin könnten sie innerhalb der Bank Signalwirkung haben, dass die Bank kein Fehlverhalten toleriere. Gleichzeitig können Clawbacks aber auch Nebenwirkungen zeigen. So zeige die Forschung, dass die CEO-Vergütungen nach der Einführung von Clawbacks steigen würden, heisst es in der Studie.

In den USA und auch in Grossbritannien gibt es schon länger die Möglichkeit von Clawbacks. Dennoch existieren in der Finanzindustrie nur wenige Fälle, in denen sie Realität wurden. Die Clawbacks, die Goldman Sachs verhängte, beruhen auf den bankeigenen Vergütungsregeln, nicht auf Gesetzen. Die US-Bank hat 2015 Clawback-Regeln eingeführt, die Rückforderungen möglich machen.

Die Lehren aus dem Enron-Skandal

Die geltende gesetzliche Basis in den USA ist dagegen weniger streng als das, was das EFD plant. Nach dem Skandal um gefälschte Bilanzen des Energieunternehmens Enron verabschiedete der US-Kongress 2002 den Sarbanes-Oxley Act: Demnach müssen der CEO und der Finanzchef einer börsenkotierten Firma Vergütungen zurückzahlen, wenn die Bilanzen falsch oder gar manipuliert sind.

Nach der Finanzkrise von 2007/2008 hat der US-Gesetzgeber mit dem Dodd-Frank Act dann noch versucht, die Regeln für Banken nachzuschärfen: Bis zu 60 Prozent der variablen Vergütung sollten bis zu sieben Jahre aufgeschoben werden, auch Clawbacks waren geplant. Doch da die sechs US-Aufsichtsbehörden sich nicht auf Ausführungsbestimmungen einigen konnten, ist der entsprechende Gesetzespassus des Dodd-Frank Act bis heute nicht in Kraft. Allerdings wirkte das Signal: Auf Druck von Aktionärsberatern hin haben Banken freiwillig solche Clawback-Regeln eingeführt, wie etwa Goldman Sachs.

Als international tätige Grossbank muss die UBS alle Rechtsvorschriften in jenen Ländern einhalten, in denen sie geschäftet. Neben den USA gibt es auch in Grossbritannien Clawback-Regeln. So droht britischen Topmanagern der UBS, sogenannten Material Risk Takers, bereits heute die Rückzahlung von Boni, sollten sie für grosse Verluste aufgrund Fehlverhaltens verantwortlich sein.

Eric Varvel, Ex-Top-Banker der Credit Suisse, musste Teile seines Bonus als Folge des Greensill-Skandals abgeben.
Foto: zVg

Auch die Credit Suisse hatte von dem Mittel schon Gebrauch gemacht: Nach dem Skandal um Schrottkredite, welche die Finanzboutique Greensill der CS in Investmentfonds packte, warf die Bank zehn Leute raus, weitere wurden verwarnt – verbunden mit Bonuskürzungen und Rückforderungen von insgesamt 43 Millionen Dollar. Ex-Assetmanagement-Chef Eric Varvel musste laut «Financial Times» 10 Millionen Dollar zurückzahlen. Auch nach dem Archegos-Skandal wurden 23 Managern Boni im Umfang von 70 Millionen gestrichen oder zurückgefordert. In diesen Fällen liessen sich die Verantwortlichen klar ausmachen, beim Kollaps der gesamten Bank erwies sich die Schuldfrage als weit komplexer.

Daher setzen EFD und Finma grosse Hoffnung auf das sogenannte Senior-Manager-Regime, das mit dem dritten Reformpaket ebenfalls eingeführt werden soll. Es sieht vor, dass eine Bank die Verantwortlichkeit von Topbankern klar ex ante definiert. Kommt es dann in seinem oder ihrem Bereich zu Fehlverhalten, kann die betreffende Person leichter zur Verantwortung gezogen werden – auch mit Bonuskürzungen oder gar Clawbacks. Die CS war dagegen Weltmeister darin, wichtige Entscheidungen in allerlei Komitees zu delegieren, sodass am Ende jeder für alles und damit niemand für irgendwas verantwortlich war. «Das geplante Senior-Manager-Regime wird helfen, die persönliche Verantwortung und damit die Haftung klarer zu fassen», sagt Ethos-Chef Kaufmann.

Hoffnung auf das Senior Managers Regime

Tatsächlich zeigt der Blick nach Grossbritannien, dass nach Einführung des Senior-Manager-Regime im Jahr 2016 Banken wiederholt von der Möglichkeit Gebrauch machen, zugeteilte, aber noch nicht ausbezahlte Bonusanteile zu streichen. Zum Beispiel kürzte Natwest 2021 Managern die Boni, nachdem die Bank eine Millionenbusse wegen Geldwäscheversäumnissen hatte zahlen müssen.

In der Schweiz sollen nur systemrelevante Banken zur Einführung von Clawbacks per Gesetz gezwungen werden; also die UBS, Postfinance, die ZKB und Raiffeisen. Doch die Vorschrift dürfte zumindest für börsenkotierte Banken Strahlkraft entwickeln, meint der Vertreter einer Vermögensverwaltungsbank. Denn sollte es zu Fehlverhalten kommen und die Bank keine Rückgriffsmöglichkeit auf ausbezahlte Boni haben, «droht ein Reputationsschaden», so die Bankvertreter.

Damit die gesetzliche Einführung von Bonusstreichungen und Clawbacks kein toter Buchstabe bleibt, kommt es auf die Entschlusskraft der Bankführung und der Aufsicht an. Einen der seltenen echten Clawback-Fälle in der Schweiz hatte das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) schon 2003 im LTS-Skandal der Swiss Life verhängt.

Manfred Zobl, Ex-Chef der Swiss Life – der früheren Rentenanstalt – musste im Zuge des LTS-Skandals Geld zurückzahlen.
Foto: Keystone

Fünf ehemalige Spitzenleute wie der damalige CEO Manfred Zobl und Finanzchef Dominique Morax hatten Aktien des firmeneigenen Beteiligungsvehikels LTS zu einem zu tiefen Preis erworben und später mit Gewinn dem Versicherer wieder verkauft. Das BPV hatte daher die Swiss Life 2003 per Verfügung dazu verdonnert, alle entgangenen Gewinne von den Betroffenen zurückzufordern. 2005 einigte man sich auf einen Vergleich, die fünf Ex-Manager mussten aber nur 350'000 Franken zahlen, der Schaden selbst wurde auf 3,5 Millionen taxiert. Später verurteilte das Bundesgericht die fünf Manager dazu, dem Staat zusammen 3,37 Millionen Franken zurückzuzahlen.

Letztlich ist fraglich, wie schmerzhaft Bonusstreichungen sind. So hat der frühere Goldman-Sachs-CEO Lloyd Blankfein, dem im Zuge des 1MDB-Skandals Boni gekürzt wurden, allein zwischen 2016 und 2018 rund 66 Millionen Dollar verdient – und besass zum Zeitpunkt der Bonuskürzung ein Paket von Goldman-Sachs-Aktien im Wert von 500 Millionen Dollar.

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