Darum gehts
- Im Kanton Zug leben 432 Millionäre, Überschuss 2025: 429 Millionen Franken
- 146 Personen nutzen umstrittene Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer
- 2016: Vorschlag zur erleichterten Einbürgerung für Reiche scheiterte im Kantonsrat
Der Kanton Zug gilt als Steuerparadies und Eldorado für Superreiche. Allein in der Stadt Zug lebten 2022 432 Personen mit einem Jahreseinkommen von mehr als einer Million Franken. Die hohe Dichte an Vermögenden beschert dem Zentralschweizer Kanton jährlich hohe Überschüsse. Allein im vergangenen Jahr erzielte er ein Plus von 429 Millionen Franken.
Doch trotz der komfortablen Finanzlage will der Wirtschaftsstandort noch mehr vermögende Personen anlocken. So bietet er reichen Ausländern, die in der Schweiz wohnen, aber nicht hier arbeiten, die Pauschalbesteuerung an. Statt auf ihr gesamtes Einkommen werden diese Personen lediglich nach ihrem Lebensaufwand in der Schweiz besteuert. Wie Nationalrat Gerhard Pfister (63) auf «Zentralplus» schreibt, wurden im Kanton Zug zuletzt 146 Steuersubjekte pauschal besteuert.
Kritik an Sonderregelung für Millionäre
Die vereinfachte Besteuerung ist höchst umstritten und wurde deshalb in mehreren Kantonen abgeschafft, darunter Zürich, Schaffhausen und Basel-Stadt. Auch Pfister kritisiert die Sonderregelung für reiche Ausländer. In seiner Kolumne schreibt er: «Der soziale Zusammenhalt lebt stark vom Vertrauen der Menschen in den Staat und die Politik, dass gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle gelten sollten.»
Der Kanton müsse allen Einwohnerinnen und Einwohnern attraktive Rahmenbedingungen bieten – nicht nur den Reichen. Zudem würden vermögende Personen benachteiligt, die ihre Steuern ordentlich entrichteten. Pfister findet: «Wem die international und schweizerisch hochattraktiven Bedingungen nicht genug sind, kann es in einem anderen Land oder Kanton versuchen.»
Der Zuger Nationalrat erinnert zudem an einen Vorschlag des Regierungsrats aus dem Jahr 2016. Dieser wollte reichen Ausländern die Einbürgerung erleichtern. Personen mit einem Einkommen von mindestens einer Million Franken und einem steuerbaren Vermögen von mindestens 20 Millionen Franken hätten keinen Nachweis einer Landessprache mehr erbringen müssen.
Der Kantonsrat lehnte die Sonderregelung damals ab. Laut Pfister sei das die richtige Entscheidung gewesen. «Es ist nicht einzusehen, warum die Hürden für den Schweizer Pass gerade für Personen gesenkt werden sollen, die sich problemlos einen Sprachkurs leisten können», schreibt er.