Krise am Bundesgericht: Beobachter-Chefredaktor Dominique Strebel ordnet ein
Wird das Urteil zur Liebesaffäre ein Fall für den Gerichtshof für Menschenrechte?

Der Befreiungsschlag des Bundesgerichts kommt zu spät. Der Vertrauensverlust ist angerichtet. Ein Kommentar von Beobachter-Chefredaktor Dominique Strebel.
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«Das Urteil kommt viel zu spät», schreibt Beobachter-Chefredaktor Dominique Strebel.
Foto: Sabina Bobst

Darum gehts

  • Das Bundesgericht bestätigt das Verbot dauernder Lebensgemeinschaften unter Bundesrichtern
  • Die Regel erfordert eine Anpassung durch das Parlament
  • Die monatelange Verzögerung und interne Querelen schaden dem Ansehen der Justiz
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Dominique Strebel
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Das Urteil des Bundesgerichts ist formell richtig, aber in der Sache unbefriedigend. Und es kommt viel zu spät, denn das Ansehen des höchsten Gerichts hat in den letzten Monaten unwiderruflich gelitten.

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Das Urteil ist formell richtig, weil das Bundesgerichtsgesetz verbietet, dass zwei Bundesrichter in «dauernder Lebensgemeinschaft» leben. Eine Beziehung, die elf Monate dauert, in der man Ferien gemeinsam verbringt und ein- bis zweimal pro Woche die Nächte, ist für jeden Normalbürger eine dauernde Lebensgemeinschaft.

In der Sache ist das Urteil unbefriedigend, weil es schwer vorstellbar ist, dass eine solche Lebensgemeinschaft unter Richterinnen und Richtern die Unabhängigkeit des höchsten Gerichts gefährdet. Ausser wenn beide an ein und demselben Urteil beteiligt sind oder in der gleichen Gerichtskammer sitzen. Das Bundesgericht argumentiert: Liierte Bundesrichter verlören ganz grundsätzlich ihre innere Unabhängigkeit, und ein Paar innerhalb des 40-köpfigen Gerichts stelle eine gefährliche Machtkonzentration dar.

Parlament muss handeln

Mit Verlaub: Solche Auswirkungen scheinen wenig realistisch. Deshalb sollte das Parlament die Gesetzesbestimmung so anpassen, dass Richter in dauernder Lebensgemeinschaft zwar dem Bundesgericht, nicht aber derselben Abteilung angehören dürfen. Der Kanton Zürich hat es zum Beispiel genau so geregelt – Ehegatten oder Personen in faktischer Lebensgemeinschaft dürfen nicht derselben Gerichtsabteilung angehören.

Zu spät kommt das Urteil, weil nur noch der Befreiungsschlag in extremis blieb. Seit die Beziehung im April öffentlich wurde, hat sich das Bundesgericht immer tiefer in einen internen Streit verstrickt. Je länger das Gericht den Entscheid hinauszögerte, desto grösseren Schaden nahm das Ansehen der Justiz.

Bundesgerichtsverfahren mit Beigeschmack

Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesgericht Lehren aus dieser Affäre zieht. Es muss in Zukunft eine stärkere Führung und klare interne Sanktionen vorsehen, damit sich vergleichbare Rechtsverletzungen nicht mehr zu einer Dauerkrise auswachsen können. Zudem sollte das Gericht zentrale Rechtsfragen nicht in einem späten Revisionsverfahren, sondern im gesetzlich vorgesehenen Koordinationsverfahren früher fällen – direkt dann, wenn sie auftauchen.

Das Verfahren vor dem Bundesgericht hat aber auch einen grundsätzlichen schalen Beigeschmack. Durch die Affäre und die Querelen rund um ihre Aufarbeitung erschien das Gericht als Ganzes als Partei. Die Institution war vom internen Streit so eingenommen, dass Zweifel an ihrer Objektivität aufkommen.

Dem Ansehen der Justiz hätte es gedient, ein ausserordentliches Gericht einzusetzen. Für einen solchen Schritt gibt es sogar einen Präzedenzfall: 2003 urteilte anstelle des Bundesgerichts ein ausserordentliches Gericht über den Fall eines Geschäftsmannes, der sich unrechtmässig die Domain Bundesgericht.ch angeeignet hatte.

Es bleibt auch nach dem Befreiungsschlag viel Arbeit: für das Bundesgericht, das Parlament und vielleicht auch den Gerichtshof für Menschenrechte.

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