Lehren aus dem CS-Grounding
Keller-Sutter schwingt am Mittwoch die UBS-Peitsche

Der Bundesrat beschliesst nächste Woche die «Lex UBS». Es wird eher eine «Lex UBS light»: FDP-Ständerat Thierry Burkart hat einen abgeschwächten Vorschlag eingereicht – mit guten Chancen.
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Bundesrätin Karin Keller-Sutter stellt am Donnerstag die «Lex UBS» vor.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bundesrätin Keller-Sutter informiert am Donnerstag über UBS-Regeln nach CS-Krise
  • Am Mittwoch soll es nach Börsenschluss ein Hintergrundgespräch geben
  • Am Ende dürfte das Parlament eine «Lex UBS light» beschliessen
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Raphael RauchBundeshausredaktor

Am Donnerstag wird Bundesrätin Karin Keller-Sutter (62, FDP) vor die Medien treten und der UBS den Tarif durchgeben. Ihr Auftrag: Lehren aus dem Untergang der Credit Suisse zu ziehen. Nach deren Grounding ist die UBS die einzige Schweizer Grossbank. Sie ist zu gross – «too big to fail» –, um sie wegen wirtschaftlicher Probleme insolvent gehen zu lassen. Deshalb muss der Bund das Risiko für die Steuerzahler so gering wie möglich halten.

Der Krieg im Nahen Osten zeigt, wie volatil die Welt ist: Jederzeit könnte eine Finanzkrise ausbrechen. Entsprechend gedämpft war die Stimmung in Washington, wo Keller-Sutter diese Woche am Frühjahrstreffen des Weltwährungsfonds IWF teilnahm. Auch Regulierungsfragen seien dort angesprochen worden, sagt ihr Sprecher Pascal Hollenstein zu SonntagsBlick. «Es ging nicht konkret um die UBS, sondern um Fragen zur Finanzmarktstabilität, Risiken und Kapitalanforderungen.»

Weniger Risiken für die Steuerzahler

Gemäss Informationen aus Bern wird der Bundesrat am Mittwoch die Eigenmittelverordnung beschliessen. Da die Magistraten «extra muros» im Kanton Freiburg tagen, wurde die Medienkonferenz auf Donnerstag verschoben. Noch am Mittwoch soll ein Hintergrundgespräch für Journalisten stattfinden – bewusst erst nach Börsenschluss.

Per Verordnung plant der Bundesrat strengere Regeln: Bislang darf die UBS etwa ihre IT-Milliarden in der Bilanz ausweisen. Eine Softwareplattform nutzt jedoch im Krisenfall wenig, da sie dann nicht verkauft werden kann. Entscheidend ist das tatsächlich verfügbare Kapital. Für die UBS soll die Verordnung dem Vernehmen nach abgefedert werden: Sie wird in Richtung Basel-III-Konformität angepasst, sodass die effektive Kapitalbelastung gegenüber den ursprünglich veranschlagten elf Milliarden Dollar deutlich sinkt.

Beschliesst das Parlament eine «Lex UBS light»?

Ausserdem wird der Bundesrat die «Too big to fail»-Regeln verschärfen. Am Ende dürfte es eine «Lex UBS light» geben: Der Vorschlag von FDP-Ständerat Thierry Burkart (50), der die Kapitalanforderungen für die UBS abschwächt, dürfte im Parlament bessere Chancen haben als die strenge Version des Bundesrats.


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