Kuriose Uralt-Gesetze in Zug
Deutsche Königreiche und Kuh-Kontrollen für 2 Franken

Von längst aufgelösten Königreichen bis zu Vorschriften zur Verpfändung von Vieh: Im Kanton Zug sorgen veraltete Gesetze für Kopfschütteln. Kantonsparlamentarier fordern nun eine gründliche Bereinigung.
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Im Kanton Zug gibt es tatsächlich einige rostige Paragrafen. Gar Beziehungen zu vergangenen Monarchien sind noch darin zu finden.
Foto: Imago

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Zuger Gesetze enthalten teils veraltete Bestimmungen, etwa zum Königreich Württemberg
  • Mitte-Parlamentarier fordern Bereinigung, auch mithilfe moderner KI-Technologien
  • Zuger Verfassung stammt von 1894, deutlich älter als andere Kantone
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Längst vergangene Monarchien, veraltete Begriffe, wirre Doppelungen: Die Gesetzbücher des Kantons Zug sind voller Relikte aus früheren Zeiten. So taucht etwa das Königreich Württemberg, das seit Ende des Ersten Weltkriegs nicht mehr existiert, noch immer in einer Zuger Rechtsvereinbarung auf. Diese regelt die «Konkursverhältnisse und gleiche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen in Konkursfällen».

Die grosse Frage: Warum wurde das nicht längst gestrichen? Genau das fragten sich auch die Mitte-Kantonsparlamentarier Corina Kremmel, Patrick Röösli und Michael Felber. Wie Zentralplus zuerst berichtete, fordern sie in einem Vorstoss eine gründliche Bereinigung der Zuger Gesetzessammlung. Sie sind überzeugt, dass sich darin zahlreiche verstaubte Vorschriften verstecken, die längst überholt oder schlicht sinnlos geworden sind.

Auch das Deutsche Reich ist in Zug noch da

«Die Mitte steht für einen schlanken, handlungsfähigen Staat – und für Ordnung mit Augenmass», erklärt das Trio. Die Gesetze sollen dabei «periodisch» ausgemistet werden. «Nicht mit dem Abrissbagger, sondern mit dem Besen.»

Die Liste der Beispiele, die die Mitte-Räte anführen, liest sich wie ein Streifzug durch ein juristisches Museum. Da gibt es eine «Gegenseitigkeitserklärung des Regierungsrats des Kantons Zug gegenüber dem Deutschen Reiche» aus dem Jahr 1926, die sich mit der Befreiung bestimmter Gelder von der «Vermächtnissteuer» befasst. Oder eine Verordnung aus dem Jahr 1988 zur «Textverarbeitung und Büroautomation in der kantonalen Verwaltung», die angesichts heutiger Technologien mehr als antiquiert wirkt.

«Zeit, den Stall auszumisten»

Besonders kurios wird es jedoch bei der Verordnung BGS 215.23 zur Verpfändung von Vieh. Darin wird ein Betreibungsbeamter dazu verpflichtet, «sich an Ort und Stelle über das Vorhandensein und die Merkmale der verpfändeten Tiere zu vergewissern» – für eine Gebühr von zwei Franken pro Tier. Und als ob das nicht genug wäre, widmet sich eine weitere Verordnung von 1966 dem Schutz eines einzigen Tiers: der Weinbergschnecke.

Die Mitte-Räte sehen in den alten Erlassen nicht nur eine Belastung für die Übersichtlichkeit des Rechts, sondern auch ein Hindernis für die Effizienz der Verwaltung. «Zwar würde kein einziger dieser Erlasse jemanden etwas kosten – aber zusammen machen sie unser Recht unübersichtlich und schwerer lesbar. Es ist Zeit, den Stall auszumisten», argumentieren sie.

Ein weiterer Kritikpunkt: Doppelspurigkeiten. So stützt sich die kantonale Vollziehungsverordnung zum Lebensmittelgesetz immer noch auf das mittlerweile abgelöste eidgenössische Lebensmittelgesetz von 1992. Das neue Bundesgesetz datiert jedoch vom 20. Juni 2014.

KI soll jetzt helfen

Für die Mitte-Fraktion soll es dabei nicht nur bei einer einmaligen Frischzellenkur bleiben, sondern auch gleich eine dauerhafte Archivierungsregel für erledigte Erlasse geben, um zukünftiges Chaos zu vermeiden – nötigenfalls gar mittels KI. «Das systematische Durchsuchen und Kategorisieren von Erlassen eignet sich gut für moderne, auch KI-gestützte Hilfsmittel, die den Ämtern die Arbeit einfach und rasch abnehmen», so die Mitte-Räte.

Übrigens: Nicht nur das Zuger Gesetz ist an einigen Orten hoffnungslos veraltet, auch die Verfassung hat bereits einige Jahrzehnte auf dem Buckel. Weil sich die Regierung bisher nie auf eine Leitidee einigen konnte, stammt sie weiterhin aus dem Jahr 1894 – und ist somit deutlich älter als die Konstitutionen anderer Kantone und des Bundes. Jetzt wird sich zeigen, ob der Regierungsrat zumindest im Gesetzbuch zeitgemässer handeln will.

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