Kosovare gewinnt
Aargauer Gericht rügt strenge Einbürgerungspraxis

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Gemeinde Birr AG wegen willkürlicher Einbürgerungspraktiken gerügt. Ein hier geborener Kosovare soll trotz erfüllter Kriterien abgelehnt worden sein. Das Urteil könnte Folgen haben.
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Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Gemeinde Birr AG wegen willkürlicher Einbürgerungspraktiken gerügt.
Foto: Marc Studer

Darum gehts

  • Aargauer Gericht kippt Einbürgerungsentscheid von 2023 gegen Kosovaren in Birr
  • Unzulässige Fragen und Verfahrensfehler führten zu Gerichtsurteil gegen Gemeinde
  • Kosovare lebt seit 1997 in Birr, Steuerbusse war 2025 relevant
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Der Weg zum Schweizer Pass soll kein Spaziergang sein. Gerade im Kanton Aargau herrschen strenge Regeln. Das ist von der Politik so gewollt. Geht es nach dem Aargauer Verwaltungsgericht, haben es die Gemeindebehörden von Birr im Fall eines gebürtigen Kosovaren aber übertrieben. Die Richter haben die Gemeinde nun zurückgepfiffen.

Schon seit 1997 lebt der Mann in Birr. 2023 aber habe der zuständige Gemeinderat das Einbürgerungsgesuch abgelehnt, da er nicht «ausreichend mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde vertraut» sei, berichtet die «Aargauer Zeitung». Auch die Aargauer Regierung wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.

Kommission stellte unzulässige Fragen

Für das Verwaltungsgericht aber habe die Einbürgerungskommission ihren Entscheid «zu Unrecht» und «in willkürlicher Weise» gefällt. Für das Gericht verfügt der Mann durchaus über genügend staatsbürgerliche Kenntnisse zu Kanton und Gemeinde.

Im Aargau würden staatsbürgerliche Kenntnisse seit 2014 schon vor Einreichen des Einbürgerungsgesuchs in einem kantonalen Test abschliessend geprüft. Die Gemeinde Birr aber habe den Kosovaren nochmals auf Herz und Nieren testen wollen. Verschiedene Fragen seien dabei unzulässig gewesen, urteilen die Richter. Auch seien weitere Verfahrensfehler gemacht und Kriterien zuungunsten des Beschwerdeführers bewertet worden.

Aus dem Urteil gehe hervor, dass der Kosovare 2025 wegen versuchter Steuerhinterziehung gebüsst worden sei. Der Strafbefehl aber könne die ansonsten erfüllten Integrationskriterien nicht relativieren, so das Gericht.

Der hier geborene und aufgewachsene Mann dürfte mit den hiesigen Lebensverhältnissen durchaus vertraut sein, befindet das Gericht weiter – im Gegensatz zu Gemeinde und Kantonsregierung. Auch die übrigen Voraussetzungen seien erfüllt. Der Einbürgerungswillige sei somit «erfolgreich integriert», und ihm sei das Gemeindebürgerrecht zuzusichern.

«Erstaunt und erschüttert»

Der Gemeinderat von Birr sei über das Urteil «erstaunt und erschüttert». Die Einbürgerungskommission habe sich an die Vorgaben des kantonalen Handbuchs gehalten, wird Gemeindepräsidentin Barbara Gloor von der «Aargauer Zeitung» zitiert: «Sie wollte klären, ob sich der Kandidat gut integriert hat, und ist auch auf die Fragen eingegangen, die er beim digitalen Test nicht richtig beantwortet hat.» Das Handbuch lasse dies zu.

Und weiter: «Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes wird die Einbürgerungspraxis im Kanton Aargau verändern», so Gloor. Das Handbuch sei überarbeitet worden. Die Arbeit der Einbürgerungskommissionen und Gemeinderäte werde sich grundlegend verändern.

Noch aber ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Gemeinderat von Birr prüfe derzeit, ob er dieses ans Bundesgericht weiterziehe.

Die Zeitung verweist darauf, dass Einbürgerungsfragen im Aargau schon in der Vergangenheit für Gesprächsstoff sorgten. So etwa im Fall von Funda Yilmaz aus dem Jahr 2017. Damals brachte die Einbürgerungskommission Buchs eine junge Türkin mit einzelnen Fragen in Bedrängnis. Das Vorgehen der Behörden sorgte für einige Kritik. Im zweiten Anlauf wurde das Gesuch dann gutgeheissen.

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