Darum gehts
- Schweizer Pass erfordert Deutschkenntnisse: B2 mündlich, B1 schriftlich
- Verwaltungsgericht entscheidet künftig schneller über abgelehnte Einbürgerungsgesuche
- Grosser Rat prüfte SVP-Motion, Regierungsrat befürchtet weniger Einbürgerungen
Wer den Schweizer Pass will, soll in Deutsch mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B2 und schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B1 nachweisen, wie aus der am Freitag veröffentlichte Botschaft des Regierungsrats hervorgeht.
Der Grosse Rat hatte eine entsprechende SVP-Motion gegen den Willen des Regierungsrats überwiesen. Dieser lehnt diese Verschärfung nach wie vor ab. Die strengen Sprachanforderungen würden tendenziell zu einem Rückgang der Einbürgerungen führen. Vor allem bildungsferne einbürgerungswillige Personen würden davon abgehalten, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen.
Neu soll nicht mehr zuerst der Regierungsrat über ein von der Gemeinde abgelehntes Einbürgergesuch entscheiden, sondern direkt das Verwaltungsgericht. Auf diese Weise soll es schneller einen Entscheid nach juristischen Kriterien geben. Der Regierungsrat will sich nach eigenen Angaben auch von dieser Arbeit entlasten. Ein Entscheid des Verwaltungsgerichts kann letztlich ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Die Grosse Rat soll weiterhin über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts entscheiden. Der Regierungsrat hatte geprüft, ob das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres als zuständig erklärt werden soll. Diese Möglichkeit liess der Regierungsrat jedoch fallen, «da eine Änderung der Zuständigkeit im Parlament voraussichtlich kaum mehrheitsfähig sein dürfte».