Dog-Coach gibt Tipps im Umgang mit Hunden
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«Bereich über Kopf ist tabu»:Dog-Coach gibt Tipps im Umgang mit Hunden

Kommt der Hunde-Hammer jetzt auch im Aargau?
«Tiere, die Menschen entstellen und töten können, gehören nicht unter die Leute!»

Kampfhunde sind höchst umstritten. In einigen Kantonen sind die Tiere bereits verboten. Nun könnte auch der Aargau nachziehen. SVP-Politiker Thomas Zollinger äussert sich im Blick zu seiner Forderung.
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Kampfhunde sind höchst umstritten.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • 2024 griff ein Rottweiler in Zürich zwei Kinder an
  • Im Kanton Zürich gilt seit 2025 ein Rottweiler-Verbot
  • Aargauer Motion will Kampfhunde und gefährliche Mischlinge verbieten
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Simone SteinerBundeshausredaktorin

Die Attacke in Zürich löste eine Welle der Empörung aus: Im Jahr 2024 ging ein Rottweiler unvermittelt auf ein damals sechsjähriges Mädchen los und verletzte es schwer. Anschliessend griff der Hund einen damals fünfjährigen Buben an und biss ihn spitalreif. Das Kind musste mehrfach operiert werden.

Der Vorfall entfachte eine hitzige Diskussion über den Umgang mit Kampfhunden. Mittlerweile gilt im Kanton Zürich ein Rottweiler-Verbot. Auch Pitbulls und Bullterrier dürfen dort nicht mehr gehalten werden. Ähnliche Verbote kennen auch die Kantone Genf, Freiburg und Wallis.

Auch Mischlinge betroffen

Nun debattiert auch der Aargau über ein Kampfhund-Verbot. SVP-Grossrat Thomas Zollinger (50) sagt zu Blick: «Tiere, die Menschen entstellen und töten können, gehören nicht unter die Leute!» Er hat deshalb eine Motion eingereicht, die Kampfhunde verbieten will. Unterstützung erhält er aus allen Parteien ausser der GLP.

Welche Rassen konkret betroffen wären, liess er bewusst offen. «Das soll dann das Veterinäramt definieren.» Zudem sollen auch Mischlinge erfasst werden. Die Experten müssten festlegen, welcher Anteil einer verbotenen Hunderasse im Blut zulässig ist. Über den Vorstoss berichtete zuerst die «Aargauer Zeitung».

Während einer Übergangsfrist sollen Hundehalter, die eine verbotene Rasse besitzen, ihre Tiere einer Wesensbeurteilung unterziehen lassen. Auffällige Hunde sollen einer Maulkorb- oder Leinenpflicht unterstellt werden. Für Kampfhunde, die korrekt gehalten werden und sich unauffällig verhalten, soll sich während der Übergangsfrist nichts ändern.

Ob das neue Gesetz im Aargauer Kantonsparlament eine Mehrheit findet, ist unklar. Über die Vorlage wird voraussichtlich Ende dieses Jahres debattiert.

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