Darum gehts
- Bund zählt viele Personaldaten, aber nicht die Nutzung des Vaterschaftsurlaubs
- Debatte über nationale Elternzeit mit verschiedenen Forderungen in der Schweiz
- Bundesangestellte erhalten seit 1. Januar 2022 20 Tage Vaterschaftsurlaub
Beim Bund wird alles gezählt. Krankheitstage, Sprachenverteilung nach Verwaltungseinheiten, Teilzeitarbeit, Verbleibquote der Lernenden. Es gibt kaum Personaldaten, die nicht im Eidgenössischen Personalreport gelistet werden.
Was der Bund allerdings nicht auswertet: wie lange bei ihm angestellte Väter zu Hause bleiben. Obwohl diese einen vierwöchigen Papi-Urlaub beziehen dürfen – also zwei Wochen über dem gesetzlichen Minimum.
Debatte um nationale Elternzeit
Hintergrund: Derzeit wird in der Schweizer Politik über eine Elternzeit gestritten. Verschiedene Forderungen stehen im Raum. Es werden etwa Unterschriften gesammelt für eine nationale Elternzeit: Beide Elternteile sollen nach dem Willen der Initianten je 18 Wochen bekommen, um sich zu Hause um ihr Neugeborenes zu kümmern. So soll Elternschaft zur gemeinsamen Verantwortung und alter Rollenbilder überwunden werden. Standesinitiativen aus den Kantonen Wallis und Tessin fordern hingegen eine moderatere Lösung. Es soll 20 Wochen Elternurlaub geben. Die 14 Wochen der Mutter sollen unangetastet bleiben, die Väter sollen mindestens vier Wochen beziehen müssen.
Blick wollte etwas Licht ins Dunkel bringen: Wie gehen Väter in der Praxis mit zusätzlicher Papi-Zeit um? Nutzen sie die Ferien auch?
«Nicht dieselbe Relevanz»
Nachfrage bei der Bundesverwaltung – Bundesangestellte erhalten nämlich schon heute mehr Vaterschaftsurlaub als gesetzlich vorgeschrieben. Nachdem die Schweiz 2020 einem nationalen Vaterschaftsurlaub zugestimmt hatte, forderten Personalverbände anlässlich von Lohnverhandlungen dazu auf, diesen Urlaub zu verdoppeln. Der Bundesrat hat am 1. Januar 2022 den Vaterschaftsurlaub von 10 auf 20 Tage erhöht.
Wie viele Bundesangestellte davon Gebrauch machen, lässt sich allerdings nicht sagen. «Das Thema Vaterschaftsurlaub ist nicht Teil unserer Standardauswertungsmöglichkeiten in unserem HR-System», schreibt ein Sprecher des Eidgenössischen Personalamts auf Anfrage. Das Thema Vaterschaftsurlaub habe nicht dieselbe Relevanz wie zum Beispiel Krankheitsabwesenheiten und werde deshalb nicht im Reporting ausgewiesen. «Jede zusätzliche Auswertungsmöglichkeit muss einzeln programmiert werden und ist entsprechend kostspielig.»