Darum gehts
- Freiburg fliegt Wasser per Helikopter zu Almen wegen grosser Dürre
- Staatsrat beantragte Armee-Hilfe bis 31. August für Viehversorgung
- Betroffene Almen in drei Bezirken, Kostenaufteilung für Heliflüge geplant
Aussergewöhnliche klimatische Bedingungen verlangen aussergewöhnliche Massnahmen. Wegen der grossen Dürre – vergleichbar mit jener von 1976 und 2003 – muss der Kanton Freiburg seine Alpen per Helikopter mit Wasser versorgen. Seit dem 28. Juli fliegt die Swiss Helicopter AG laufend Wasser auf die Alpen. Doch die Kapazitäten reichen nicht aus. Deshalb will der Kanton die Armee zum Einsatz bringen.
Am Montag stellte der Staatsrat beim Einsatzkommando der Schweizer Armee einen Antrag. Die Armee soll bis zum 31. August 2026 alle Alpen, die nicht über Strassen erreichbar sind, mit Wasser versorgen. Grundlage dafür ist die Verordnung über die militärische Hilfe bei Katastrophen im Inland.
Sonderzustand ausgerufen
In den Bezirken Vevey, Greyerz und Sense sind die Wasserreserven für das Vieh auf den Alpen praktisch erschöpft. Deshalb haben die Behörden einen Ausnahmezustand ausgerufen. «Können die Alpen nicht rasch mit Wasser versorgt werden, leidet das Wohl der Tiere. Im schlimmsten Fall ist ihr Leben gefährdet», teilt der Kanton Freiburg mit. Den Alpbewirtschaftern bliebe dann nichts anderes übrig, als das Vieh vorzeitig ins Tal oder auf tiefer gelegene Sommerweiden zu treiben.
Ein solcher Abtrieb hätte weitere Folgen: Der Wasserbedarf auf tiefer gelegenen Alpen würde steigen, das Futter könnte knapp werden und die Käsebranche müsste mit erheblichen wirtschaftlichen Einbussen rechnen.
Der Freiburger Bauernverband AgriFribourg koordiniert die Gesuche für die Wassertransporte. Er schlägt vor, die Kosten auf alle Betriebe zu verteilen, die Hubschraubertransporte beanspruchen – unabhängig davon, ob diese von der Armee oder der Swiss Helicopter AG durchgeführt werden. So sollen alle gleichbehandelt werden.
Auch der Kanton will die betroffenen Alpen unterstützen. Über die Höhe der Beiträge entscheidet er nach Abschluss des Einsatzes auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.