Darum gehts
- Wildhüter schossen am 4. August 2025 im Wallis Wölfin F168.
- Obduktionsbericht zeigt: F168 hatte im Mai 2025 Welpen geworfen.
- Trotzdem liess der Kanton das Tier als Einzelwölfin töten.
Am 4. August 2025 erlegten Wildhüter im Rappental eine Wölfin. Der Kanton Wallis hatte den Abschuss vier Tage zuvor verfügt, gestützt auf zwei Schafrisse in geschützten Situationen. Bewilligt war der Abschuss eines Einzelwolfs, also eines Tieres, das keinem Rudel angehört.
Drei Tage nach dem Abschuss der Wölfin mit der Bezeichnung F168 tauchte auf der kantonalen Wolfskarte ein brisanter Eintrag auf: Im benachbarten Binntal fotografierte eine Wildkamera vier Wolfswelpen.
Experten der Universität Bern untersuchten den Kadaver. Ihr Bericht beweist: Die Wölfin hatte im Mai 2025 Welpen geworfen. Zum Zeitpunkt des Abschusses dürfte sie nicht mehr gesäugt haben. Das bestätigt das Bundesamt für Umwelt (Bafu) auf Anfrage. Der Bericht liegt seit Ende Oktober 2025 vor, wurde aber nie öffentlich gemacht.
Über Regulierung von Rudeln entscheidet der Bund
Die Untersuchungsergebnisse machen den Fall brisant. Denn über den Abschuss eines Einzelwolfs entscheidet ein Kanton allein. Will er ein Rudel regulieren, braucht er die Zustimmung des Bundes.
Dass es sich bei F168 um ein Muttertier gehandelt haben könnte, stand trotzdem schon vor einem Jahr im Raum. Der «Walliser Bote» machte den Fall im September 2025 publik, berichtete über Monitoringdaten des Kantons selbst. Diese zeigten, dass die Präsenz eines Wolfspaares im späteren Abschussperimeter bekannt war. Am 24. April tappten zwei Tiere in eine Fotofalle, der Wildhüter notierte: «Weiblicher Wolf, eventuell trächtig oder vollgefressen. Sichtbare Zitzen.» Am 11. Juli hielt ein Wildhüter fest: «Eventuell Gesäuge. Nicht klar.»
Die Gruppe Wolf Schweiz warf dem Kanton deshalb vor, ohne ausreichende Grundlage den Abschuss verfügt zu haben. Der zuständige Staatsrat Christophe Darbellay wies das zurück. Es sei wissenschaftlich nicht belegt, dass das Muttertier des neuen Rudels abgeschossen worden sei, sagte er damals. Man müsse den Bericht der Uni Bern abwarten.
Darbellay nannte die Mitglieder der Gruppe Wolf Schweiz militante Tierschützer, die bewusst unbelegte Behauptungen verbreiteten. Für David Gerke, Geschäftsführer der Gruppe Wolf Schweiz, bestätigt der Befund die damalige Kritik. «Es war klar erkennbar, dass das Vorgehen des Kantons nicht korrekt war», sagt er.
Die vier Welpen wurden nie mehr gesehen
Der Kanton bestreitet heute den Abschuss eines Muttertieres nicht. Die kantonale Dienststelle betont aber auf Anfrage: Es sei unklar, ob die Wölfin die Mutter der Binntal-Welpen war. Warum der Kanton den brisanten Obduktionsbericht elf Monate lang unter Verschluss hielt, will die Behörde nicht kommentieren.
Was aus den vier Welpen wurde, ist unklar. Im Binntal sei in diesem Jahr kein Wolfsrudel festgestellt worden, schreibt die Dienststelle. Die Welpen seien nach ihrer Feststellung im August 2025 nicht mehr nachgewiesen worden. Ohne genetische Identifikation sei eine Weiterverfolgung praktisch unmöglich.
Geprüft hat die Rechtmässigkeit des Abschusses von F168 nie eine Instanz. Niemand focht die Verfügung an. Seit Anfang 2024 hat das Bafu landesweit nur gegen eine einzige solche Verfügung Beschwerde geführt, eine aus dem Wallis. Im Mai 2026 liess der Kanton in Staldenried einen Wolf erlegen, den er als Einzeltier einstufte; das Bafu hält ihn für ein Elterntier des Nanztal-Rudels.
Darbellay warf dem Bafu im «Walliser Boten» vor, es gebärde sich «oberbürokratisch», während der Kanton die Entscheide im Terrain treffe. Das Beschwerdeverfahren ist hängig.