Darum gehts
- Gesetzesänderungen betreffen nur Wolf und Bär, nicht Luchs oder Goldschakal
- Kanton Bern erhält Spielraum zur Regulierung von Grossraubtieren im Gesetz
- Die gesetzlichen Bestimmungen gelten bis 2038, danach erfolgt Überprüfung
Voraussetzung ist, dass kein Referendum gegen die vom Parlament beschlossenen Änderungen im Jagd- und Wildtierschutzgesetz ergriffen wird.
In der September-Session hatte der Grosse Rat die Initiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand» abgelehnt, jedoch einem Gegenvorschlag auf Gesetzesebene zugestimmt. Die Initianten hatten schon damals den bedingten Rückzug in Aussicht gestellt.
Die auf dem Gegenvorschlag basierenden Gesetzesänderungen betreffen nur noch Wolf und Bär. Ausgenommen sind Luchs und Goldschakal. Die gesetzlichen Bestimmungen sollen bis 2038 in Kraft bleiben. Dann wird überprüft, ob die Bestimmungen weitergeführt werden sollen.
Was die Gesetzesänderung bringt, war im Parlament umstritten. Die Gegner betonten, sie sei wirkungslos, denn der Bund sei für die Regulation des Grosswildtierbestandes zuständig. Die Befürworter hielten entgegen, der Kanton habe durchaus Handlungsspielraum. Diesen gelte es gesetzlich zu verankern.