Darum gehts
- TCS-Plakate im Baselbiet führen wegen Assistenzsystemen zu ungewolltem Tempo-30-Stop
- Polizei ordnet Entfernung auswärtiger Plakate an, innerorts bleiben sie erlaubt
- Abstimmung über Tempo-30-Initiative und Gegenvorschlag findet am 8. März statt
Wohl selten hat ein Abstimmungsplakat schon vor dem Urnengang so viel bewirkt. Im Baselbiet fordert eine TCS-Initiative, dass Tempo 30 auf Hauptstrassen nur als letzte Lärmschutzmassnahme eingeführt werden soll und das Volk jeweils zustimmen muss. In der Realität hat die Abstimmungskampagne allerdings zum Gegenteil geführt: Die Autos bremsen ab!
Der TCS wirbt nämlich mit gelben Plakaten samt aufgemalten Tempo-30-Schildern. Die Assistenzsysteme von modernen Autos erkennen diese als echte Verkehrsschilder – und bremsen ab, wenn der Tempomat eingeschaltet ist.
Plakate müssen weg
Nun schreitet deswegen die Polizei ein, wie das SRF-«Regionaljournal» berichtet. Ausserorts, auf den 80er-Strecken, müssen die Abstimmungsplakate entfernt werden. Dies haben der TCS und die Polizei Baselland am Dienstagabend an einer Sitzung beschlossen. Innerorts dürfen die Plakate hängen bleiben.
Nicht alle Autos haben ein solches Assistenzsystem, sagt Christian Egeler, Chef der Verkehrspolizei Baselland. «Der Mensch weiss, dass das ein Abstimmungsplakat ist, die Maschine nicht.» Man habe sich «aus reiner Vorsicht» zur Massnahme entschieden.
Volk entscheidet am 8. März
«Es ist fast ironisch, wir wollen ja eigentlich mit der Initiative die Ausbremsung verhindern», sagte TCS-Politikchefin Birgit Kron zuvor gegenüber der «Basler Zeitung». Die Verkehrsschilder seien nachgezeichnet. Wer das Plakat anschaut, merkt dann schnell, dass es Werbung ist. Die Systeme der Autos erkennen den Unterschied jedoch nicht.
Der Episode gewinnt sie allerdings auch eine gewisse Ironie ab: Jetzt merkten die Automobilisten, was Tempo 30 flächendeckend bedeuten würde, sagt Kron dem «Regionaljournal».
Ob nicht nur der Verkehr, sondern auch die politische Kampagne ausgebremst wird, entscheidet sich am 8. März beim Urnengang. Der Landrat hat der Initiative einen Gegenvorschlag gegenübergestellt, der deutlich weniger weit geht: Statt zwingend an die Urne zu müssen, sollen auch Gemeindeversammlung oder Einwohnerrat entscheiden können – und zwar nicht nur bei Kantons-, sondern auch bei Gemeindestrassen.