Ausgerechnet gegen Tempo 30
Dieses Plakat bremst Autofahrer ungewollt aus

Im Baselbiet wird im März über Tempo 30 abgestimmt. Die Assistenzsysteme erkennen die Verkehrsschilder auf dem Plakat – und bremsen ab.
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Tempo 30 bewegt die Gemüter.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Im Baselbiet wird über Tempo-30-Initiative gestritten
  • Plakate lösen automatische Bremsung bei modernen Autos aus, berichtet «Basler Zeitung»
  • Landrat bietet Gegenvorschlag, Abstimmung am 8. März
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Wohl selten hat ein Abstimmungsplakat schon vor dem Urnengang so viel bewirkt: Im Baselbiet fordert eine TCS-Initiative, dass Tempo 30 auf Hauptstrassen nur als letzte Lärmschutzmassnahme eingeführt werden soll und das Volk zustimmen muss. Das Ziel: weniger Tempo 30, schneller fahren. Die Realität: Autos bremsen ab!

Mit gelben Plakaten und aufgemalten Tempo-30-Schildern wirbt der TCS für die Initiative. Doch die Assistenzsysteme moderner Autos erkennen primär die Verkehrsschilder auf den Plakaten – und bremsen ab, wenn der Tempomat eingeschaltet ist. Dies berichtete zuerst die «Basler Zeitung».

Verkehrsschilder nachgezeichnet

Die Baselbieter Polizei und der TCS hätten bereits Hinweise erhalten. «Es ist fast ironisch, wir wollen ja eigentlich mit der Initiative die Ausbremsung verhindern», sagt TCS-Politikchefin Birgit Kron gegenüber der Zeitung. Die Verkehrsschilder seien nachgezeichnet. Wer das Plakat anschaut, merkt dann schnell, dass es Werbung ist. Die Systeme der Autos erkennen den Unterschied jedoch nicht.

Ob nicht nur der Verkehr, sondern auch die politische Kampagne ausgebremst wird, entscheidet sich am 8. März beim Urnengang. Der Landrat hat der Initiative einen Gegenvorschlag gegenübergestellt, der deutlich weniger weit geht: Statt zwingend an die Urne zu müssen, sollen auch Gemeindeversammlung oder Einwohnerrat entscheiden können – und zwar nicht nur bei Kantons-, sondern auch bei Gemeindestrassen.

Im Vorfeld kam es zu juristischen Scharmützeln: Die Baselbieter Kantonsregierung wollte die Initiative für ungültig erklären, weil sie dem Bundesrecht und der Verfassung widerspreche. Das Parlament strich jedoch lediglich eine Klausel und erklärte den Rest für gültig.

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