Jedes zweite Gebäude wäre betroffen
Zwingt der Bund bald viele Besitzer zur Haussanierung?

Der Bundesrat plant einen Sanierungszwang für alte Gebäude, um Energieverluste zu reduzieren. Doch die Umsetzung bleibt wegen des Entlastungspakets noch ungewiss.
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Zahlreiche Gebäude in der Schweiz hinken bei der Energieeffizienz nach.
Foto: Raphaël Dupain

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bund plant Sanierungszwang für ineffiziente Altbauten, betrifft rund die Hälfte der Gebäude
  • Gebäude vor 1980 besonders ineffizient, 60 % ohne Sanierung der Hüllenelemente
  • Neue Regelung verdoppelt Sanierungskosten auf bis zu 4 Mrd. CHF jährlich
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Fragt man den Bund, ist sein Gebäudeprogramm ein Erfolgsmodell. Im Entlastungspaket wollte Umweltminister Albert Rösti (59, SVP) die Sanierungsförderung dennoch streichen. Zwar schob das Parlament dem Vorhaben einen Riegel vor – wie viel Fördergeld zukünftig fliessen soll, ist jedoch weiterhin nicht restlos geklärt.

Das hindert den Bundesrat nicht, bereits am nächsten Schritt zu feilen: Wie ein Bericht offenbart, will er so bald wie möglich zur Massensanierung rufen. Besonders ineffiziente Uralt-Bauten sollen zwingend aufgewertet werden. Ein Blick in die Zahlen zeigt: Das neue Regime würde rund die Hälfte der Gebäudebesitzer betreffen.

Parlament fordert hohe Energieziele

Auslöser für die Knallhart-Regel ist das Parlament. Vor drei Jahren segneten die eidgenössischen Räte einen Vorstoss des ehemaligen FDP-Nationalrats Christoph Eymann (75, BS) ab. Dessen Forderung: Der Bundesrat soll ein Konzept darlegen, um Raumwärmeverluste bei Gebäuden um 80 Prozent zu reduzieren.

Nur: Ein solches Vorhaben sei in sinnvoller Frist kaum möglich, hält die Landesregierung fest. Um das ambitionierte Ziel zu erreichen, müssten sämtliche Schweizer Gebäude auf die höchste Energieeffizienz hochgerüstet werden. Das heisst entweder auf Minergie-Standards oder Klasse A des sogenannten Gebäudeenergieausweises (GEAK) – eine Herkulesaufgabe!

Bundesrat schlägt Light-Variante vor

Wie der Bundesrat festhält, fällt ein Grossteil der bestehenden Gebäudeflächen just in die Zeit, wo energetisch am ineffizientesten gebaut wurde – nämlich zwischen 1946 und 1980. «Rund 60 Prozent der gesamten Energiebezugsflächen von Wohngebäuden wurde vor 1980 erbaut und mehr als die Hälfte der Gebäudehüllenelemente wurden bis heute noch nicht saniert», heisst es im Bericht. Das berge zugleich grosses Potenzial, aber auch grosse Kosten.

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Stattdessen schlägt der Bundesrat eine Light-Variante vor. Dabei sollen Gebäudebesitzer verpflichtet werden, ihre Uralt-Bauten auf mindestens Klasse D zu sanieren. Für die unterste Klasse G soll dies innert zehn Jahren, für F innert 15 und für E innert 20 Jahren geschehen. Als Stichdatum soll der Zeitpunkt gelten, an dem die Massnahme in das kantonale Energiegesetz übernommen würde.

Neue Vorschrift kostet doppelt so viel

Aktuellste Zahlen aus den Kantonen offenbaren: Der Vorschlag des Bundes würde die Hälfte der Gebäude betreffen, die bereits heute einen Gebäudeenergieausweis besitzen. Und zugleich auch bedingen, dass die heute freiwillige Kennzahl neu zur Pflicht würde.

Damit müssen die Schweizer Hausbesitzerinnen und -besitzer also nicht nur plötzlich mehr Bürokratie auf sich nehmen – zugleich würde das neue Förderregime die betroffenen Energieklassen einen mächtigen Batzen kosten: Während der Bund mit der aktuellen Förderung mit jährlichen Sanierungskosten von weniger als zwei Milliarden Franken rechnet, wären es mit der neuen Vorschrift rund doppelt so viel. Dazu trägt auch bei, dass der Bundesrat dabei auch gleich eine Photovoltaik-Pflicht vorschlägt, wenn zum Erreichen der Ziele eine Dachsanierung anfällt.

Umsetzung bleibt offen

Um den neuen Sanierungszwang den Eigentümern schmackhaft zu machen, sollen die Fördergelder von Bund und Kantonen zumindest etwas erhöht werden. Dafür seien etwa «Programme zur sozialen Abfederung» denkbar. Was dies genau bedeutet, führt der Bund in seinem Bericht nicht genauer aus. Alternativ sei für die Kantone auch ein obligatorischer Sanierungsfonds denkbar. Zudem betont der Bericht: Um die Klasse D zu erreichen, seien immerhin zumeist keine Gesamtsanierungen notwendig.

Inwiefern der Bundesrat die Massnahme tatsächlich umsetzt, bleibt offen. Denn wie er im Bericht auch mitteilt, will er sich aktuell an die finanziellen Grenzen halten, die das Parlament im Entlastungspaket 27 gesetzt habe. Heisst: Für das Gebäudeprogramm steht aktuell sowieso nur ein reduziertes Budget zur Verfügung.

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