Italienische Staatsanwälte in Bern
Was ist vom Crans-Montana-Gipfel zu erwarten?

Am Donnerstag treffen sich die Walliser und die italienische Staatsanwaltschaft in Bern. Besprochen werden die Ermittlungen rund um Crans-Montana. Was kommt dabei heraus? Die wichtigsten Antworten.
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Der oberste Ankläger aus Rom: Staatsanwalt Francesco Lo Voi.
Foto: imago/Italy Photo Press

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Am 19. Februar treffen sich Staatsanwälte aus Wallis und Rom in Bern
  • Thema: Zusammenarbeit und mögliche Ermittlungsgruppe wegen Fall Crans-Montana
  • Italien hat im Januar Zugang zu Beweismitteln beantragt und erhalten
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Wer trifft sich am Donnerstag in Bern – und warum?

Prominentester Teilnehmer auf italienischer Seite ist voraussichtlich Francesco Lo Voi (68), Oberstaatsanwalt von Rom und renommierter Mafia-Jäger. Er trifft wohl auf sein Walliser Pendant, Staatsanwältin Beatrice Pilloud (50). Das Treffen findet unter Schirmherrschaft des Bundesamtes für Justiz (BJ) statt. Ziel der Sitzung ist es, die Details der Zusammenarbeit der beiden Staatsanwaltschaften zu klären und die Strafverfahren beider Länder zu koordinieren. 

Warum wollen die Italiener mitmischen?

Weil beim Fall Crans-Montana auch italienische Staatsangehörige betroffen sind, ist die italienische Justiz verpflichtet, ebenfalls ein Strafverfahren zu eröffnen. Italien hat ein offizielles Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gestellt, dem die Walliser Staatsanwaltschaft bereits Ende Januar grundsätzlich zugestimmt hat. Die italienischen Behörden erhalten also Zugang zu den bereits erhobenen Beweismitteln. 

Welche Fragen müssen noch geklärt werden?

Unklar ist, ob es eine gemeinsame Ermittlungsgruppe geben wird. Das Instrument wurde eigentlich geschaffen, um schwere organisierte Kriminalität zu bekämpfen – wie etwa Drogenhandel oder Geldwäsche. Der Vorteil liegt im raschen Informationsaustausch während Ermittlungen, ohne den Umweg über formelle Rechtshilfeersuchen.

Braucht es überhaupt gemeinsame Ermittlungen?

Robert Zimmermann ist Jurist und führender Experte für internationale Zusammenarbeit in Strafsachen. Gegenüber «Le Temps» sagte er, die Voraussetzungen für die Bildung eines gemeinsamen Ermittlungsteams seien nicht erfüllt. «Abgesehen von der Staatsangehörigkeit der Opfer hat das Verfahren keinen transnationalen Charakter.» Wenn die Behörden die Rechtshilfe eines anderen Staates benötigen – etwa zur Befragung von Opfern im Ausland oder zur Sicherung von Beweismitteln –, würden die klassischen Instrumente der Rechtshilfe genügen. 

Fabian Teichmann (34), Rechtsanwalt und Experte für Europarecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht, sieht derweil auch Vorteile in einem gemeinsamen Ermittlungsteam, wie er kürzlich zu Blick sagte. «Wenn Beweise, Zeugen oder Sachverhaltsstränge in mehreren Staaten liegen, kann eine gemeinsame Ermittlungsgruppe den Austausch beschleunigen und Doppelspurigkeiten vermeiden.» Es brauche aber klare Strukturen – in der Leitung, den Zuständigkeiten, der Geheimhaltung, dem Aktenzugang und den Datenflüssen. Teichmann: «Ohne saubere Abgrenzungen steigt der Koordinationsaufwand und es besteht das Risiko von Kompetenzkonflikten oder Verzögerungen.»

Kommt der italienische Botschafter zurück in die Schweiz?

Empört über die Freilassung von Bar-Betreiber Jacques Moretti (49) zog die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (49) ihren Botschafter aus der Schweiz ab. Die Rückkehr knüpfte sie an die Bedingung eines gemeinsamen Ermittlungsteams. Es bleibt also abzuwarten, wie das Treffen am Donnerstag ausgeht – und ob Meloni danach tatsächlich bereit ist, den Botschafter zurückzuschicken. 

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