Darum gehts
- Susanne Sahli in Grenchen nach ungültiger Wahl als Stadtpräsidentin abgesetzt
- Trotz Absetzung erhält Sahli 70 Prozent ihres Jahreslohns von 250’000 Franken
- Neuwahlen am 27. September entscheiden über Sahlis Rückkehr ins Amt
Es war eine denkwürdige Amtszeit für Susanne Sahli (55, FDP): Nicht einmal sechs Monate durfte sie als Stadtpräsidentin von Grenchen SO walten, bevor sie das Bundesgericht wieder absetzte. Aufgrund einer Beschwerde des örtlichen Polit-Aktivisten Elias Vogt (30) erklärten die Lausanner Richter die Wahl für ungültig.
Seither übernimmt der regulär gewählte Vizepräsident Patrick Crausaz (60, GLP) interimistisch die Amtsgeschäfte. Doch was passiert finanziell mit Sahli? Sie erhält trotz ihrer Absetzung eine Entschädigung. Heisst: Grenchen bezahlt das Stadtpräsidium aktuell doppelt. Das hat das «Bieler Tagblatt» publik gemacht. Laut der Zeitung sind sich Experten unsicher, ob das in diesem Fall überhaupt gerechtfertigt ist.
Beamtenordnung sieht Fortzahlung vor
Die Grenchner Gemeinderatskommission beschloss bereits Ende Juni, wie die Übergangsentschädigung geregelt wird, bestätigt die Stadt der Zeitung. Während Crausaz eine Entschädigung erhält, deren Höhe geheim bleibt, wurde entschieden, dass Sahli 70 Prozent ihres bisherigen Jahreslohns von rund 250'000 Franken weiterhin ausbezahlt bekommt. So ist es in der Grenchner Behörden- und Beamtenordnung (BBO) bei einer «unverschuldeten Nichtwiederwahl» vorgesehen.
Die Anwendung dieses Paragrafen auf Sahlis Fall ist jedoch umstritten. Ein Verwaltungsrechtsexperte, der anonym bleiben möchte, zweifelt gegenüber dem «Bieler Tagblatt» an, dass der Paragraf hier greift. Eine «Nichtwiederwahl» setze eine gültige Wahl voraus, die laut Bundesgerichtsurteil jedoch nicht gegeben war. Susanne Sahli sei deshalb streng genommen gar nie rechtmässig Stadtpräsidentin gewesen.
Wer könnte Beschwerde einreichen?
Andreas Stöckli (43), Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, sieht das differenzierter: «Zwar liegt streng betrachtet keine Nichtwiederwahl vor, aber angesichts der Tatsache, dass Sahli ihr Amt unverschuldet verloren hat, ist eine analoge Anwendung des Paragrafen durchaus denkbar», sagt er dem «Bieler Tagblatt». Der Paragraf solle in erster Linie finanzielle Härten abfedern, die durch eine unverschuldete Amtsenthebung entstehen könnten.
Die Entschädigung für Sahli ist zudem begrenzt: Wie aus dem Reglement hervorgeht, wird sie nur so lange gezahlt, bis der Gesamtanspruch ausgeschöpft ist – bei Sahli bedeutet das eine Dauer von neun Monaten. Am 27. September muss das Grenchner Stimmvolk nämlich erneut entscheiden, ob es Susanne Sahli ins Stadtpräsidium wählen möchte – diesmal idealerweise ohne gerichtliche Querelen.
Eine Anfechtung der Entschädigung durch Dritte hält der Rechtsprofessor aber sowieso für unwahrscheinlich: «Es ist mehr als fraglich, ob Dritte in diesem Fall zur Beschwerde legitimiert wären», sagt Stöckli. Etwas, das den ursprünglichen Beschwerdeführer Vogt, der Ende September als einziger Gegenkandidat in den Ring tritt, jedoch noch selten hinderte.