Illegale Praxis bei Säule 3a von Grenzgängern
Wer hat die St. Galler verpetzt?

In St. Gallen müssen Grenzgänger bald mehr Steuern zahlen. Sie wurden von einem anderen Kanton beim Bund angeschwärzt.
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Viele Ostschweizer pendeln täglich nach Vaduz.
Foto: Nick Soland

Darum gehts

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  • Sascha Schmid (32, SVP) kämpft für Grenzgänger-Steuererleichterungen in St. Gallen
  • Ab 2027 keine Säule-3a-Abzüge für Grenzgänger wegen fehlender AHV-Pflicht
  • Über 15'200 Schweizer arbeiten in Liechtenstein, vor allem aus St. Gallen
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Simone SteinerBundeshausredaktorin

Sascha Schmid (32, SVP) pendelt täglich von seinem Wohnort in Buchs SG nach Liechtenstein. Dort arbeitet er als Informatiker. Das Angebot im Fürstentum sei attraktiv und die Arbeitsplätze nah. Er selbst habe mit dem Auto nur zehn Minuten ins Büro.

Damit ist Schmid kein Einzelfall. Mehr als 15’200 Personen wohnen in der Schweiz und arbeiten in Liechtenstein. Die meisten kommen aus dem Kanton St. Gallen. Ihnen soll es nun an den Kragen gehen. Sie sollen bald mehr Steuern zahlen – und das, weil sie ein anderer Kanton verpetzt hat.

Rüge vom Bund

Im letzten September bekam das Steueramt des Kantons St. Gallen einen Brief vom Bund, der Blick vorliegt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) rügt die Ostschweizer wegen ihrer Steuerpraxis. Denn Personen, die in Liechtenstein arbeiten, dürfen in St. Gallen in die Säule 3a einzahlen und diese danach auch bei den Steuern abziehen.

Diese Praxis ist unzulässig, heisst es im Schreiben. Für die Bildung einer Säule 3a müsse man in der Schweiz AHV-pflichtig sein. Das ist bei den Grenzgängern nicht der Fall. Darum können die St. Galler Grenzgänger ab 2027 nicht mehr von der Steuererleichterung profitieren.

Sascha Schmid bringt das in Rage. «Man nimmt uns die Anreize, dass wir in unsere Altersvorsorge investieren», sagt er. Das System habe die letzten vierzig Jahre einwandfrei funktioniert.

Um sich gegen die Weisung zu wehren, hat er zusammen mit anderen Kantonsparlamentariern eine Standesinitiative eingereicht. Sie wollen das Gesetz anpassen, sodass der steuerliche Abzug von Beiträgen an die Säule 3a für Grenzgänger weiterhin möglich ist. Unterstützung bekommen sie von der St. Galler Ständerätin Esther Friedli (49, SVP) und dem St. Galler Nationalrat Walter Gartmann (57, SVP), die auf Bundesebene gleichlautende Motionen einreichten.

Von anderem Kanton angeschwärzt

Weil die Geschäfte in Bern noch immer hängig sind, hat Schmid einen Antrag an die Kantonsregierung eingereicht. Er fordert, dass die aktuelle Regelung beibehalten wird, bis die Rechtslage auf Bundesebene geklärt ist.

Der zuständige FDP-Regierungsrat Marc Mächler (56) zeigte am Montag Verständnis für das Anliegen. Er versicherte den Parlamentariern, er wolle, falls nötig, nach Bern gehen, um die Sache zu klären. Und dann fügte er eine brisante Information an: «Ich weiss inzwischen, dass es Kantone gibt, die uns beim Bund angeschwärzt haben», sagte er.

Die Frage bleibt nur: Wer hat die Ostschweizer verpetzt? Die ESTV schreibt in ihrem Brief lediglich, dass sie von der Abteilung Aufsicht Kantone auf die Praxis aufmerksam gemacht worden sei.

Für die St. Galler Kantonsparlamentarier ist der Fall klar: Der Sündenbock ist Zürich. Dort sind die steuerlichen Abzüge der Säule 3a bereits heute nicht zugelassen. Die Parlamentarier gehen davon aus, dass sich ein Zürcher Grenzgänger bei der Steuerverwaltung beschwert hatte. Beweise für diese Behauptung gibt es jedoch keine. 

Das Zürcher Steueramt weist die Verantwortung auf Anfrage von sich. Man habe keine solche Meldung beim Bund gemacht, heisst es von einem Sprecher. Damit bleibt unklar, wer den Ostschweizern in den Rücken gefallen ist.

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