Sprengstoff-Koffer im Zürcher HB deponiert
Bund liess Terroristen für Bankgeschäfte in die Schweiz

Der Bund gibt die Akte zu Nazi-Arzt Josef Mengele frei. Darin steckt ein zweiter Fall. Ein in Italien verurteilter Terrorist durfte trotz Einreisesperre jahrelang in die Schweiz, gedeckt von der Bundesanwaltschaft.
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Norbert Burger wird während eines Südtirol-Prozesses in Österreich im Jahr 1965 vernommen.
Foto: brandstaetter images via Getty Images

Darum gehts

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Lino SchaerenRedaktor

März 1991, Reinemachen bei der Bundespolizei. Die Beamten prüfen alte Einreisesperren und legen dem Chef zwei brisante Fälle vor: jenen von KZ-Arzt Josef Mengele – und die Akte des Rechtsterroristen Norbert Burger.

Die Notiz vom 26. März 1991 steht auf Seite 6 jener Mengele-Akte, die der Bund am Donnerstag veröffentlicht hat. Burger sei «ein bekannter Rechtsextremist», heisst es darin, in Italien zu lebenslanger Haft verurteilt. Dann folgt ein brisanter Satz. «Seit Jahren hat ihm die BA regelmässig Suspendierungsbescheinigungen für kürzere Aufenthalte in der Schweiz und in Liechtenstein ausgestellt.»

Die Bundesanwaltschaft (BA) liess den Rechtsextremisten jahrelang in die Schweiz, obwohl eine Einreisesperre gegen ihn galt. Pikant: Italien suchte den Terroristen noch 1986 per Haftbefehl. Burgers Erklärungen für seine Schweizer Trips: Anwaltstermine und Bankgeschäfte.

Den Anstoss zur Veröffentlichung der Mengele-Akte gab der Historiker Gérard Wettstein mit einer Beschwerde gegen den Nachrichtendienst. Die Passage zu Burger ist Beifang. Recherchen von Blick zeigen, dass sie nur das Ende einer langen Geschichte erzählt.

Bomben für Südtirol

Norbert Burger kommt 1929 in Niederösterreich zur Welt und arbeitet später als Assistent an der Universität Innsbruck. In den 1960er-Jahren wird er zu einer Führungsfigur des Befreiungsausschusses Südtirol (BAS). Die Gruppe will Südtirol mit Anschlägen von Italien lösen.

Burger steht für den radikalsten Flügel. «Es ging Burger darum, eine ‹Überfremdung› Südtirols mit Italienern zu verhindern», sagt Darius Muschiol. Der Historiker hat Burgers Netzwerk in einer Studie zum Rechtsterrorismus aufgearbeitet.

1967 gründet Burger die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei (NDP). 1970 verurteilt ihn ein Gericht in Florenz in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. Es geht um Anschläge, bei denen 1967 vier italienische Soldaten starben.

Mit Colt und Handgranate

Wie weit Burgers Spur in die Schweiz reicht, zeigt ein Protokoll des Bundesrats vom 15. Mai 1964. Der Historiker Jakob Tanner hat Blick darauf hingewiesen.

Am 1. November 1963 trifft Burger in Chiasso TI ein, mit dem Pass eines Grazer Anwalts, der in Österreich Rechtsextreme verteidigte. Das Hotelpersonal erkennt ihn später auf Fotos. Die Bundesanwaltschaft hält ihn für das mutmassliche «Haupt der Untergrundtätigkeit in Tirol», gesucht in Italien, Österreich und Deutschland.

In Chiasso stossen zwei zuvor rekrutierte junge Deutsche zur Gruppe. Burger zeigt ihnen, wie der Sprengstoff funktioniert. Es geht um angeblich 30 bis 40 Kilo. Ziel sind Hochspannungsmasten in Italien. Zur «Selbstverteidigung» trägt Burger laut dem Papier einen amerikanischen Colt und eine Handgranate.

Doch der Anschlag scheitert an einem zwei Meter hohen Maschendrahtzaun. Der absurde Grund: Die Terroristen haben keine Drahtschere dabei.

Zwei Koffer im Hauptbahnhof Zürich

Am 5. November 1963 ordnet Burger die Rückreise an. In Zürich packt die Gruppe den Sprengstoff in zwei Koffer. Sie gibt sie in der Gepäckaufbewahrung des Hauptbahnhofs ab.

Einen Koffer holt einer der Deutschen im Dezember ab, laut Protokoll auf Burgers Anweisung. An der Grenze zu Italien wird er mit 16 Kilo Sprengstoff verhaftet. Der zweite Koffer bleibt stehen. Erst im März 1964 wird er gefunden, mit 20 Kilo Sprengstoff, Zündschnüren und einer Handgranate.

Der Bundesrat übergibt den Fall den Zürcher Strafbehörden. Im selben Jahr verhängt die Bundespolizei gegen Burger eine Einreisesperre. Im Zürcher Staatsarchiv liegt heute ein Dossier der Bezirksanwaltschaft mit 21 Teildossiers. Wie das Verfahren gegen Burger endete, kann das Archiv auf Anfrage nicht sagen, dazu seien zeitintensive Abklärungen nötig.

Übungsplatz Tessin

Die Schweiz war für den BAS mehr als eine Durchgangsstation. Von 1961 bis Anfang 1964 trafen sich seine Leute regelmässig im Tessin zu Übungen. Sie trainierten dort das Sprengen von Hochspannungsmasten und den Umgang mit Sprengladungen. In Chiasso stellten ihnen Schweizer einen Keller zur Verfügung, in dem sie Waffen und Sprengstoff lagerten. Das berichtete 1970 die Schweizer Wochenzeitung «Sonntags-Journal».

Warum die Schweiz? Burger beantwortete die Frage damals in einer Verhandlungspause, als er in München (D) vor Gericht stand. «Ich habe manche Freunde in der Schweiz, zum Beispiel auch am Zürichsee», sagte er. Der eigentliche Grund war laut dem Bericht ein anderer. Die Männer hielten die Schweizer Behörden für arglos, argloser jedenfalls als jene in Österreich und Deutschland.

1970 befasst sich das Gericht in München auch mit dem Zürcher Koffer. Burger gibt dort zu, im November 1963 zwei Koffer im Zürcher HB abgegeben zu haben. Darin sei aber nur Viehsalz gewesen. Er habe die Italiener einschüchtern wollen.

Der Richter hält ihm vor, was die Zürcher Kantonspolizei ermittelt hat. Der Sprengstoffkoffer wurde genau zu der Zeit aufgegeben, zu der Burger seine Koffer mit Viehsalz hinterlegt haben will. Ein «unglaublicher Zufall» sei das, erwidert der Beschuldigte.

Am 3. Juni 1970 wird er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft kann nicht mit Sicherheit beweisen, dass der Zürcher Koffer ihm gehörte.

Ein Nationalrat bittet

Wer Burgers Freunde in der Schweiz sind, ist nicht bekannt. Belegt ist ein prominenter Fürsprecher aus der Politik. Valentin Oehen sitzt von 1971 bis 1987 für die rechtsradikale Nationale Aktion im Nationalrat. Die Partei kämpft gegen die «Überfremdung» der Schweiz. Seit 1990 heisst sie Schweizer Demokraten.

Am 8. Juli 1972 treten Oehen und Burger in Dornbirn (A) gemeinsam als Redner auf. Der Kontakt hält an. 1979 bittet Oehen den Österreicher schriftlich um Belege dafür, dass Uno-Generalsekretär Kurt Waldheim ein Sympathisant des Nationalsozialismus gewesen sei. Das wäre «eine grosse Hilfe» im Kampf gegen den Uno-Beitritt der Schweiz, schreibt er.

Das zeigen Unterlagen aus Oehens Nachlass im Archiv für Zeitgeschichte der ETH Zürich. Dort liegt auch eine Kopie seiner Staatsschutz-Fiche. Sie belegt, dass sich Oehen zweimal für Burger starkmacht.

1974 bittet er das Justizdepartement, die Einreisesperre gegen Burger aufzuheben. Einen Monat später lehnt der Bund ab. Die Aufhebung komme «im heutigen Zeitpunkt» nicht infrage. Am 31. Januar 1980 versucht es Oehen noch einmal. Wieder lehnt der Bund ab. Beide Gesuche legt die Bundespolizei im selben Dossier ab wie den Sprengstofffall von 1963. Valentin Oehen ist 2022 gestorben.

Einreise trotz Sperre

Offiziell bleibt die Sperre also bestehen. Einreisen darf Burger trotzdem. Die Bundesanwaltschaft stellt ihm Ausnahmebewilligungen aus, «seit Jahren» und «regelmässig», wie es in der Notiz aus der Mengele-Akte heisst. Seit wann, geht aus den bisher zugänglichen Akten nicht hervor.

Eine Bedingung gibt es allerdings. Burger muss sich «jeglicher politischen Tätigkeit» enthalten. Negative Erkenntnisse seien keine angefallen, notieren die Beamten. Sein Aufenthalt dürfte «heute kein Sicherheitsrisiko mehr darstellen», heisst es in der Notiz weiter.

Die Aufhebung der Sperre wird bewilligt. Eineinhalb Jahre später stirbt Burger.

Akten bleiben gesperrt

Warum die Bundesanwaltschaft Burger einreisen liess, könnte in ihrem Dossier zu ihm stehen. Dieses wurde mit einer Schutzfrist bis 2071 belegt. Der Nachrichtendienst konnte die Fragen des Blicks bis Redaktionsschluss nicht beantworten, der Rechercheaufwand sei gross.

Für Historiker Jakob Tanner ist der Umgang der Bundesanwaltschaft mit Norbert Burger mehr als ein Einzelfall. Das Desinteresse der Behörden gegenüber rechtsextremistischen Umtrieben während des Kalten Krieges habe auch die Erforschung dieser transnationalen Netzwerke behindert. «Aktensperrungen haben massgeblich dazu beigetragen.» Über die Rolle der Schweiz als «Treffpunkt, Rückzugsraum und Kontaktzone rechtsextremer und faschistischer Gruppierungen» wisse man bis heute zu wenig. Das erleichtere die Kontinuität dieser Netzwerke bis in die Gegenwart.

Auch die Mengele-Akte ist nicht vollständig einsehbar. Der Nachrichtendienst hat ganze Passagen geschwärzt. Gérard Wettstein, der die Veröffentlichung erkämpft hat, will das nicht hinnehmen. Er werde erneut ans Bundesverwaltungsgericht gelangen, sagt er dem Blick.

Wenn es denn sein müsse, ziehe er den Fall über das Bundesgericht bis nach Strassburg weiter, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sagt Wettstein. «Als Historiker fühle ich mich dazu verpflichtet, bis zum bitteren Ende gegen eine solche Zensur vorzugehen.»

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