Darum gehts
- Bundesrat zahlte 2024 2,9 Mio. CHF für Abgangsentschädigungen.
- SPK will goldene Fallschirme für Spitzenbeamte per Gesetz verbieten.
- 10 zu 0 Stimmen der SPK, Vorlage im Sommer im Parlament.
Der Fall von Nicoletta della Valle (64) brachte das Fass zum Überlaufen. Weil Justizminister Beat Jans (61) die ehemalige Chefin des Bundesamts für Polizei (Fedpol) loswerden wollte, versüsste er ihren Abgang mit knapp 340'000 Franken. Trotz offiziell einvernehmlicher Trennung.
Das ist kein Einzelfall: Als VBS-Generalsekretär Toni Eder (64) seinen Sessel räumte, kassierte er eine Abgangsentschädigung von über 360'000 Franken. Für den abtretenden Zollchef Christian Bock (57) gabs nochmals rund 330'000 Franken obendrauf.
Und die Mitarbeitenden von Alain Berset (53) erhielten bei seinem Rücktritt aus dem Bundesrat über 750'000 Franken, wie Blick damals bekannt machte.
Die Abgangsentschädigungen beim Bund steigen und steigen. Alleine im Jahr 2024 betrugen die Ausgaben insgesamt 2,9 Millionen Franken – eine halbe Million mehr als 2023.
Kommission schiebt Entschädigungen einen Riegel
Genug ist genug. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats legt nun eine Gesetzesänderung vor, die solche goldenen Fallschirme künftig verhindern soll. «Damit soll die bisherige Praxis unterbunden werden, wonach Kaderpersonen im Rahmen einer vereinfachten Kündigung eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann», schreibt SPK-Präsidentin Heidi Z'graggen (60, Mitte) in einer Mitteilung.
Heute macht es das Bundespersonalgesetz fast unmöglich, einem Beamten zu kündigen. Die Abgangsentschädigung sei daher manchmal nötig, um einen Chefbeamten loszuwerden, wird argumentiert. Auch kann es bei einem Bundesratswechsel zu unverschuldeten Trennungen kommen. Abfindungen von bis zu einem Jahressalär sind dabei möglich.
Die SPK wollte deshalb eigentlich von einer Streichung nichts wissen. Weil aber der Ständerat wie auch die Nationalratskommission anders entschieden haben, musste die Kommission gegen ihren Willen eine Vorlage ausarbeiten.
Entschädigungen seien gar nicht nötig
Vom Verbot ausgenommen sein sollen unverschuldete Kündigungen, die zum Beispiel aufgrund einer Reorganisation erfolgen. Ansonsten dürften mit Mitgliedern von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von Unternehmen und Anstalten des Bundes keine Abgangsentschädigungen mehr vertraglich vereinbart oder solche statutarisch vorgesehen werden.
Die geplante Neuregelung geht zurück auf einen Vorstoss von Abzocker-Schreck und alt Ständerat Thomas Minder (65, parteilos). Dieser argumentierte, die Löhne dieser Spitzenkaderleute seien so hoch, dass es eine Abgangsentschädigung im Fall eines Abgangs nicht brauche.
Die Kommission hat sich mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung für diese Lösung ausgesprochen. Der Bundesrat erhält nun Gelegenheit zur Stellungnahme, so dass sie dem Parlament im Sommer zur Beratung vorgelegt werden kann.