Abgangsentschädigungen für Top-Beamte beim Bund
Sie haben abkassiert – trotz Fehlleistungen

Wenn Bundesbeamte unfreiwillig gehen, erhalten sie Abgangsentschädigungen. Diese können auch bei Fehlleistungen hoch ausfallen, wie eine neue Auflistung zeigt.
Publiziert: 11.05.2025 um 11:42 Uhr
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Aktualisiert: 11.05.2025 um 15:55 Uhr
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Matthias Ramsauer, Generalsekretär von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, bekam 363'000 Franken Abgangsentschädigung.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Spitzenbeamte erhalten trotz Fehlleistungen hohe Abgangsentschädigungen vom Bund
  • Entlassener Armeeoffizier bekam 120450 Franken nach Ausplaudern von Armeeinterna
  • Vierzehn Topkader erhielten 2021–2023 Entschädigungen zwischen 49'000 und 363'000 Franken
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Der Offizier wurde entlassen, weil er mitten im Zug Armeeinterna ausplauderte – und einen Journalisten ungewollt mithören liess. Doch für den Kadermann der Armee gab es trotz seiner unrühmlichen Leistung noch einen guten Batzen zum Abgang: 120'450 Franken waren es. Dies zeigen Informationen der «NZZ am Sonntag». 

Es ist nicht der einzige Fall: Sie listet mehrere Spitzenbeamte auf, die trotz Fehlleistungen Abgangsentschädigungen erhielten. Insgesamt hat der Bund von 2021 bis 2023 vierzehn Topkadern eine Abgangsentschädigung zwischen rund 49'000 Franken und gut 363'000 Franken pro Person bewilligt. Mehrere Personen hätten direkt im Anschluss eine Führungsposition im privaten Sektor übernommen. Ihre Abfindung mussten sie deswegen nicht zurückzahlen, wie die Zeitung schrieb.

Wenn Bundesräte wechseln...

Kosten verursachte etwa der Wechsel an der Spitze des Umwelt- und Verkehrsdepartementes Ende 2022: Mit Simonetta Sommaruga (64) mussten dann auch ihr Generalsekretär und ihre persönliche Mitarbeiterin gehen. Sommarugas Nachfolger, Albert Rösti (57), wollte neue Leute in seinem engsten Umfeld, was nicht ungewöhnlich ist. Rösti liess Abfindungen von 363'000 und 222'000 Franken ausbezahlen. 

Der Direktor der Eidgenössischen Spielbankenkommission erhielt 2021 fast 250'000 Franken, als er gehen musste. Zuvor waren Missstände in der Behörde publik geworden. Pikant: In der Medienmitteilung wurde der Abgang – beschönigend und fälschlicherweise – als freiwillig dargestellt, womit eigentlich gar kein Anspruch auf einen Abgangsbatzen bestand. 

Die Behörden betonten laut der «NZZ am Sonntag», dass die Entschädigungen «gemäss den rechtlichen Grundlagen» entrichtet worden seien.

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