Darum gehts
- Zürcher Bezirksrat kippt Trottoir-Parkregelung für Handwerker und Spitex
- Das ist dem Zürcher Gewerbe ein Dorn im Auge
- Nun soll der Bund die rechtliche Möglichkeit schaffen
Nun soll Verkehrsminister Albert Rösti (59) im Zürcher Parkierstreit ein Machtwort sprechen. Handwerker oder die Spitex dürfen dort nicht mehr auf dem Trottoir parkieren, wenn sie einen Einsatz vor Ort haben. Sogar wenn sie eine entsprechende Gewerbeparkkarte haben. Der Bezirksrat kippte eine entsprechende Regelung der Stadt. Sie verstosse gegen Bundesrecht.
Die Stadt hatte die Möglichkeit erst vor rund einem Jahr eingeführt. Gewerbetreibende sollten ihre Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Trottoir abstellen dürfen, etwa für einen kurzen Arbeitseinsatz. Die Regelung sollte Handwerkern, Lieferdiensten oder der Spitex den Arbeitsalltag in der dicht bebauten Stadt erleichtern.
«Gefahr, dass Versorgung nicht mehr gewährleistet ist»
Damit ist vorerst Schluss. Auslöser war ein Rekurs des Fussgängervereins Zürich, des Blinden- und Sehbehindertenverbands und von Fussverkehr Schweiz. Der Bezirksrat gab den Rekurrierenden recht. Trottoirs seien für Fussgänger da. Ein abgestellter Lieferwagen könne für Menschen im Rollstuhl oder mit einer Sehbehinderung schnell zum unüberwindbaren Hindernis werden.
Beim Gewerbe hat der Entscheid für Ärger gesorgt. Christian Huser (65), Präsident des Stadtzürcher Gewerbeverbands, warnte gegenüber dem SRF-Regionaljournal vor den Folgen. «Wenn die Handwerkerinnen und Handwerker nicht mehr in die Stadt hineinkommen, dann besteht die Gefahr, dass die Versorgung in der Stadt nicht mehr gewährleistet ist.»
Der Gewerbeverband will den Entscheid denn auch nicht einfach hinnehmen. Er möchte, dass der Entscheid weitergezogen wird. Auch die städtische FDP fordert einen Gang ans Verwaltungsgericht. Die Stadt prüft derzeit, ob sie den Entscheid anfechten will.
Bund soll Möglichkeit schaffen
Gleichzeitig gelangt Mitte-Nationalrätin Nicole Barandun (58) nun an den Bundesrat. Sie fragt die Regierung an, ob sie bereit sei, die Verkehrsregelnverordnung so anzupassen, dass Kantone und Gemeinden für notwendige, kurzfristige Einsätze von Gewerbe- und Gesundheitsdiensten kontrollierbare Ausnahmen vom Trottoir-Parkverbot bewilligen könnten.
Voraussetzung sei, dass Fussverkehr, Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit uneingeschränkt gewährleistet blieben. Barandun präsidierte den Stadtzürcher Gewerbeverband selber während 13 Jahren.
Die bisherige Regelung war Teil eines politischen Kompromisses. Das Zürcher Stimmvolk hatte die neue Parkkartenverordnung im vergangenen Jahr angenommen. Für Gewerbetreibende war die Möglichkeit, die Fahrzeuge kurzzeitig auf dem Trottoir abzustellen, ein wichtiger Grund, die Vorlage zu unterstützen.