Es geht um Milliarden
Wie ein russischer Oligarch von der Sanktions-Liste weg will

Dünger-Milliardär Andrei Melnitschenko will von der Sanktionsliste runter. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen kommt es zum Schlagabtausch der Anwälte.
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Andrei Melnitschenko will weg von der Schweizer Sanktionsliste.
Foto: Bloomberg via Getty Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Andrei Melnitschenko fordert beim Bundesverwaltungsgericht St. Gallen Sanktionsaufhebung
  • Anwalt kritisiert Sanktionen als «Sippenhaft», Bund sieht «Scheinmanöver»
  • Melnitschenkos Vermögen stieg während des Krieges
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Fast tausend Seiten lang ist die Liste all jener, die von den Russland-Sanktionen betroffen sind: Sie enthält Namen in verschiedenen Varianten, Geschlecht, Geburtsdatum und den Grund, warum jemand etwa keinen Zugriff auf sein Geld hat. 

Darunter sind auch Dünger-Milliardär Andrei Melnitschenko und seiner Frau Aleksandra. Jahrelang lebten die beiden in St. Moritz GR, wo sie am berühmten Suvretta-Hang eine Villa besitzen.

Doch Melnichenko, ein russischer Industrieller, landete nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs auf der Sanktionsliste. Für das Wirtschaftsdepartement von Guy Parmelin (66) ist klar: Mit dem Zuger Düngemittelhersteller Eurochem und dem Kohleunternehmen SUEK sei Melnichenko ein führender Geschäftsmann mit enger Verbindung zur russischen Regierung. Kurz nach Kriegsbeginn habe er mit weiteren Unternehmern Wladimir Putin getroffen und an weiteren Kongressen teilgenommen, heisst es in der Begründung für die Sanktion. 

Doch jetzt will Melnitschenko von der Liste runter. Am Mittwoch kam es beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen zu einer öffentlichen Anhörung. In einer öffentlichen Anhörung kreuzten die Anwälte des Russen und jene des Bundes die (verbalen) Klingen – und zeigten dabei auch, wie die Schweiz mit reichen Russinnen und Russen umgeht. 

Kein Benzin mehr

Die Sanktionen treffen Melnitschenko. «Bar- und Kartenzahlungen sind nicht mehr möglich», sagte sein Anwalt. Die Familie könne kein Benzin mehr tanken, Versicherungen wurden gekündigt, ein Alltag mit Kindern sei nicht zu bestreiten. Die Familie habe aus der Schweiz wegziehen müssen und lebe jetzt in Hotels. Ihre Villa müssen sie möglicherweise verkaufen. 

Im Zentrum des Streits stehen die beiden Firmen. Melnitschenko hatte kurz vor der Sanktionierung die Anteile an seine Ehefrau übertragen. Der Bund sieht darin einen Versuch, die Sanktionen zu umgehen. Melnitschenkos Anwalt widersprach: Ehefrau Aleksandra hätte den sogenannten Trust nicht kontrollieren oder andere Vorteile daraus ziehen können. Sie sei automatisch neue Begünstigte geworden. Die Sanktionen ähneln einer «Sippenhaft» und komme einer Geiselnahme gleich.

Der Anwalt betont, Melnitschenko lebe seit 2005 nicht mehr in Russland und hätte keine Verbindung zur Politik. Der Auftritt an den Kongressen? Vergleichbar mit einer Economiesuisse-Mitgliedschaft. Zudem habe er den Krieg verurteilt. 

Grundsätzlich sei die Sanktionspolitik der Schweiz fragwürdig, so der Anwalt. Die Schweiz übernehme die EU-Liste, eine «heuchlerische Vorgehensweise», um das schlechte Gewissen zu beruhigen. Die meisten persönlichen Sanktionen seien wirkungslos. 

«Scheinmanöver»

Der Bund verteidigte derweil die Massnahmen: Die Nähe zum russischen Regime sei gut dokumentiert. Beide Firmen – die Düngemittelfabriken und das Kohleunternehmen – seien Schlüsselindustrien für Russland, die Übertragung der Anteile an die Ehefrau ein «Scheinmanöver». Die Kontrolle über die Firmen bleibe bei der Familie. Die Sanktionierung von Ehefrau Aleksandra sei deshalb auch keine Sippenhaft.

Die Kongressauftritte sprechen gegen eine Distanzierung, da sie bis zu zwei Jahren nach Kriegsbeginn stattgefunden haben. Zudem seien Ausnahmen von den Sanktionen möglich, um grundlegende Bedürfnisse zu sichern. Insgesamt seien 52 Gesuche geprüft und «grossmehrheitlich» bewilligt worden.

Während des Krieges sei Melnitschenkos Vermögen zudem von 11 Milliarden Franken auf über 20 Milliarden Dollar angewachsen, so der Anwalt des Bundes, der sich auf die Forbes-Liste bezieht. 

Ein Urteil gibt es noch nicht, dieses wird das Gericht später fällen. 

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