Darum gehts
- Seit 2022 friert die Schweiz russische Vermögen ein, aktuell 7,4 Mrd. Franken
- Zwei Betroffene fordern vor dem Bundesverwaltungsgericht St. Gallen Rechtsschutz
- 2024 wies Gericht Klage auf 20 Mio. Dollar von russischem Oligarchen zurück
Seit Februar 2022 wütet in der Ukraine ein hässlicher Krieg. Schon fast gleich lang beteiligt sich die Schweiz an Sanktionen gegen Russland. So soll beispielsweise sichergestellt werden, dass Russland keine Waffen, Schutzwesten oder Helme bekommt. Aber auch der Luftverkehr ist eingeschränkt, Russland wurde zudem aus dem Banken-Kommunikationsnetzwerk Swift ausgeschlossen.
Doch auch Privatpersonen können ins Visier geraten – etwa wenn die Schweiz Vermögen einfriert oder Einreiseverbote verhängt. Für die Betroffenen kann das gravierende Folgen haben: Sie verlieren den Zugriff auf ihr Geld, selbst wenn sie in der Schweiz leben. Bis zum 1. April 2025 wurden hierzulande Vermögenswerte im Umfang von bis zu 7,4 Milliarden Franken blockiert. Zudem sind 14 Liegenschaften sowie Sport- und Luxusfahrzeuge, Flugzeuge, Kunstwerke, Möbel und Instrumente sanktionierter Personen, Unternehmen und Organisationen gesperrt, wie das Wirtschaftsdepartement von Guy Parmelin (66) bilanziert.
Showdown in St. Gallen
Am Mittwoch kommt es nun zum Showdown vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Zwei Personen wollen nämlich von der Sanktionsliste runter und verlangen dafür sogar eine öffentliche Verhandlung. Vor Gericht treffen damit die Anwälte der beiden und jene des Bundes aufeinander. Das Urteil wird zwar erst später erwartet, doch schon die Verhandlung dürfte zeigen, wie es sich anfühlt, unter Sanktionen zu leben.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit den Russland-Sanktionen beschäftigen muss: 2024 unterstützte es die Sperrung des Geldes eines Mannes, der in London lebte und von seinem russischen Schwiegervater zweimal je 10 Millionen US-Dollar überwiesen bekam.
Der Schwiegersohn selbst stand zwar nicht auf der Sanktionsliste. Das Gericht musste jedoch klären, wer das Geld tatsächlich kontrollierte – er oder der russische Oligarch. Die St. Galler Richter wiesen die Beschwerde schliesslich ab.