Nur für das Lebensnotwendigste
Sanktionierter Ex-Oberst Baud erhält beschränkten Kontozugriff

Der Schweizer Ex-Oberst Jacques Baud wurde von der EU auf die Russland-Sanktionsliste gesetzt. Seine Konten sind seit Mitte Dezember gesperrt. Nun erhält er von Belgien eine humanitäre Ausnahmegenehmigung, um das Lebensnotwendigste zu zahlen.
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Der Schweizer Ex-Oberst Jacques Baud steht auf der Sanktionsliste der EU (Archivbild 2017).

Darum gehts

  • Jacques Baud ist seit Dezember 2025 auf EU-Sanktionsliste wegen prorussischer Propaganda
  • Belgien gewährt Baud humanitäre Ausnahme für eingeschränkten Kontozugriff
  • Sanktionen beinhalten Vermögenssperre, Reiseverbot und Verbot finanzieller Unterstützung
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Der Fall sorgt für Aufsehen: Die EU setzte den Schweizer Ex-Oberst Jacques Baud (70) letzten Dezember auf die Sanktionsliste. Dem ehemaligen Mitarbeiter des Nachrichtendienstes des Bundes wird Verbreitung prorussischer Propaganda vorgeworfen. Der «strategische Analyst» sei «regelmässig» Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen, heisst es in der EU-Durchführungsverordnung dazu. So habe Baud beispielsweise die Ukraine bezichtigt, die russische Invasion selbst herbeigeführt zu haben, um der Nato beizutreten. Der Westschweizer helfe durch seinen Einsatz von Informationsmanipulation und seine Einflussnahme, die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine zu untergraben oder zu bedrohen.

Für den in Brüssel lebenden Baud bedeutet die Sanktionierung eine Vermögenssperre. Zudem ist es EU-Bürgern und -Unternehmen untersagt, ihm Gelder, finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ausserdem unterliegt er einem Reiseverbot, das ihm die Ein- und Durchreise in beziehungsweise durch die EU untersagt.

Humanitäre Ausnahmegenehmigung

Nun aber bekommt Baud doch wieder Zugriff auf sein Konto, wenn auch beschränkt. Belgien hat ihm eine humanitäre Ausnahmegenehmigung erteilt. Baud bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Sonntag entsprechende Informationen des Westschweizer Mediums «L'Impertinent». Die Genehmigung erteile ihm das Recht, für «lebensnotwendige Zwecke» auf sein Bankkonto zuzugreifen, erklärte er.

Die Entscheidung des belgischen Finanzministeriums wurde ihm am Samstag mitgeteilt. Der Antrag war von seinen Anwälten gestellt worden. Ob und welche Schritte die Schweiz bei der EU unternommen hatte, konnte Baud nicht sagen. Zuletzt berichtete die «NZZ», dass die Schweizer Botschafterin bei der EU, Rita Adam, in Brüssel interveniert habe.

Baud sieht sich als Opfer

Baud hält die Sanktion für politisch motiviert und sieht sich als Opfer westlicher Zensur: Er solle zum Schweigen gebracht werden, weil seine Analysen politisch unerwünscht seien, sagte er gegenüber Medien. Er bestreitet, je Propaganda verbreitet zu haben. Es gebe keine Hinweise darauf, dass er eine Straftat begangen habe. Seine Anwälte haben Rekurs beim Europäischen Rat und beim Europäischen Gerichtshof eingelegt.

Die Europäische Kommission wies seinen Vorwurf der Verletzung der Meinungsfreiheit gegenüber der «NZZ» zurück. Die Handlungen der Sanktionierten müssten ein solches Ausmass haben, dass sie die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit in der EU oder in einem Mitgliedstaat gefährdeten.

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