Wegen prorussischer Propaganda
Ex-Oberst der Schweizer Armee auf EU-Sanktionsliste

Die EU hat einen ehemaligen Oberst der Schweizer Armee auf ihre Sanktionsliste genommen. Der 70-jährige Schweizer soll Verschwörungstheorien verbreitet und als Sprachrohr für prorussische Propaganda gedient haben.
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Der Schweizer Ex-Oberst Jacques Baud steht auf der Sanktionsliste der EU (Achivbild 2017).

Darum gehts

  • Ex-Oberst Jacques Baud wegen Verbreitung von Kreml-Propaganda auf EU-Sanktionsliste
  • Baud bezichtigte Ukraine, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben
  • EU sanktionierte 11 weitere Personen, eine Streitkräfteeinheit und eine Propagandagruppe
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Der 70-jährige Ex-Oberst der Schweizer Armee Jacques Baud soll seit dem russischen Überfall der Ukraine Propaganda und Verschwörungstheorien für den Kreml verbreitet haben. Die Europäische Union packt ihn deshalb auf ihre Sanktionsliste.

Als «strategischer Analyst» sei der Ex-Oberst «regelmässig» Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen, wie der am Montag veröffentlichten EU-Durchführungsverordnung zu entnehmen war. Baud habe beispielsweise die Ukraine bezichtigt, die Invasion durch Russland herbeigeführt zu haben, um der Nato beizutreten.

Untergrub die Sicherheit der Ukraine

Der Ex-Oberst helfe durch seine Manipulation von Informationen die Stabilität und die Sicherheit, in der Ukraine zu untergraben oder zu bedrohen, hiess es weiter. Der Rat der EU, in welchem die 27 Mitgliedsstaaten vertreten sind, folgte am Montag einem Vorschlag des europäischen auswärtigen Dienstes und sanktionierte Baud.

Vermögens- und Reiseverbot

Der Schweizer unterliege einer Vermögenssperre, teilte der Rat weiter mit. Zudem sei es EU-Bürgern und -Unternehmen untersagt, ihm Gelder, finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ausserdem unterliege er einem Reiseverbot, das ihm die Ein- und Durchreise in beziehungsweise durch die EU untersage.

Neben Baud sanktionierte die EU am Montag auch elf weitere Personen sowie eine russische Streitkräfteeinheit und eine Propagandagruppe wegen destabilisierender Aktivitäten. Derzeit listet die Verordnung 59 Personen und 17 Organisationen wegen «destabilisierender Aktivitäten Russlands».

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