Eltern vertrauen ihren Kindern zu wenig
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Kinderpsychologe zum Schulweg:Eltern vertrauen ihren Kindern zu wenig

Eltern erachten 7-Minuten-Strecke als unzumutbar
Schulweg-Zoff in Zürich landet vor Gericht

Sieben Minuten dauert der Schulweg für einen Drittklässler zwar nur. Wegen einer «motorischen Schwäche» sei dieser trotzdem zu lang, monieren die Eltern. Beim Zürcher Verwaltungsgericht sind sie nun abgeblitzt.
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Der Schulweg ist ein Dauerbrenner bei Streitigkeiten.
Foto: Pius Koller

Darum gehts

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  • Eltern aus Zürich kritisieren Schulweg ihres Kindes als unzumutbar
  • Verwaltungsgericht lehnt Klage ab, Transport-Angebote wurden ausgeschlagen
  • Schulstreitigkeiten sind ein Dauerbrenner
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Immer wieder Ärger um den Schulweg! In der Schweiz machen sich Eltern wiederholt Sorgen, ob der Schulweg ihres Kindes nicht zu lang oder zu gefährlich sei. Jüngstes Beispiel ist ein Fall aus Zürich, der eskalierte und vor Gericht landete. Es geht dabei um eine sieben Minuten lange Strecke, welche die betroffenen Eltern als unzumutbar für ihr Kind halten, wie die «NZZ» berichtet.

Wegen einer «motorischen Schwäche» – eine angeborene Fehlstellung der Füsse – leide ihr Sohn an Fussschmerzen, wenn er mehr als 200 Meter gehen müsse, führten die Eltern als Begründung an. Das neue Schulhaus hingegen liegt knapp 600 Meter vom neuen Wohnort entfernt.

Verwaltungsgericht lehnt Beschwerde ab

Zum Streitfall kam es nach einem Umzug innerhalb der Stadt Zürich. Die neue Wohnung der Familie liegt neben einem Schulhaus. Zugeteilt wurde der damals zehnjährige Drittklässler aber einem weiter entfernten Schulhaus, wogegen sich die Eltern zur Wehr setzten.

Bisher erfolglos: Die zuständige Schulkreisbehörde lehnte eine Einsprache ab. Sie haben den Jungen bewusst in das andere Schulhaus eingeteilt, da die dortigen Klassen stabiler seien, während es in der andern Klasse viele Veränderungen gegeben habe und sich eine Integration als «sehr schwer» erwiesen habe. 

Die Angebote seitens der Behörden, einen Schülertransport oder andere unterstützende Massnahmen anzuordnen, schlagen die Eltern aus. So blitzen sie auch beim Bezirksrat und dem Verwaltungsgericht ab. Es sei «äusserst fraglich», ob die eingereichten ärztlichen Berichte eine «massgebliche Einschränkung» der Gehfähigkeit des Knaben belegten, heisst es im Urteil. 

Noch ist offen, ob dieses ans Bundesgericht weitergezogen wird. Unklar ist auch, ob und welche Schule der Junge derzeit besucht. Bis Ende des letzten Schuljahres jedenfalls hatten die Eltern ihr Kind aus der Schule genommen.

Streitigkeiten als Dauerbrenner

Zürich ist kein Einzelfall. Schulische Streitigkeiten zwischen Behörden und Eltern sind ein Dauerbrenner, wie weitere Beispiele belegen:

In Gamsen VS klagten Eltern über den gefährlichen Schulweg ihrer Kinder, weil es kein richtiges Trottoir gibt. Mit 50 Kilometer pro Stunde sausen die Autos an den Kindern vorbei, weshalb zwei Väter zumindest eine Temporeduktion auf maximal 30 km/h verlangen. «Ein Schubser, ein Kind stolpert, und schon kann es ein Unglück geben», so ein betroffener Vater zu Blick. Die Gemeinde hat nun immerhin ein Kindertaxi organisiert. 

Nicht immer ist es aber der Schulweg, der für Zoff sorgt. In Erlinsbach AG sorgte die Hitze für überhitzte Gemüter. So meldete eine Mutter Ende Juni ihren Sohn wegen der angestiegenen Temperaturen für fünf Tage vom Unterricht ab. «Mein Sohn ist hitzeempfindlich und bei hohen Temperaturen leidet er unter Kreislaufproblemen», erklärte sie dazu. Die Schule akzeptiert die Absenzen aber nicht und büsste sie mit 500 Franken.

Etwas länger zurück liegt der Knatsch um eine Schulzuteilung im Kanton Zürich, bei welcher ein Mädchen nach der Primarschule die Sek nicht mit ihren alten Klassenkameradinnen besuchen durfte. Die Eltern zogen den Fall bis vors Zürcher Verwaltungsgericht, vergeblich. Der Wunsch des Kindes, weiterhin mit seinen bisherigen Kameradinnen zur Schule zu gehen, sei zwar verständlich, heisst es im Urteil. Doch Wünsche von Schülern oder Eltern im Hinblick auf die Zuteilung seien kein massgebliches Kriterium.

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