Darum gehts
- Schweiz prüft Zuwanderungsgebühr, um Einwanderung zu regulieren und Infrastruktur zu finanzieren
- Wirtschaftsverbände kritisieren zusätzliche Belastung für Unternehmen und mögliche Wettbewerbsnachteile
- Gebühr betrifft EU-Bürger bei starker Zuwanderung; generell für Drittstaaten möglich
Gar nichts hält die Schweizer Wirtschaft von einer Zuwanderungsabgabe für ausländische Arbeitnehmer. Die Debatte hat wegen der Bilateralen III nochmals deutlich an Fahrt aufgenommen. In der bevorstehenden Herbstsession wird der Ständerat erstmals über die EU-Verträge beraten. Nachdem sich bereits die Staatspolitische Kommission für eine solche Eintrittsgebühr ausgesprochen hat, will sie nun auch der Bundesrat vertieft prüfen.
Die Idee: Die Zuwanderung wird durch eine Gebühr verteuert und so reguliert. Nur wer sie sich leisten kann oder für seinen Arbeitgeber von grossem Nutzen ist, würde einwandern.
Gegen neue Belastung für Unternehmen
Gleichzeitig ist sie ein Preis dafür, dass Zugewanderte von öffentlichen Gütern und Infrastrukturen profitieren können, zu denen sie bisher keinen finanziellen Beitrag geleistet haben. Auch können mit den Einnahmen Massnahmen finanziert werden, um die Herausforderungen der Zuwanderung abzufedern.
Die Wirtschaftsverbände lehnen das strikt ab – schliesslich müssten ja voraussichtlich die Unternehmen blechen. Es sei zu befürchten, dass eine solche Abgabe zu einem hohen administrativen Aufwand und denselben Verteilkämpfen führen würde, wie sie auch ein staatliches Steuerungssystem mit sich bringen würde, hatte Economiesuisse vor ein paar Wochen gegenüber der «NZZ» erklärt.
Auch der Gewerbeverband wehre sich gegen eine neue Belastung der Unternehmen: «Es bestünde die Gefahr, dass Branchen gegeneinander ausgespielt würden. KMU würden gegenüber zahlungskräftigen Konzernen und staatsnahen Betrieben sowie der Verwaltung benachteiligt.»
Wettbewerbsfähigkeit werde gefährdet
Die Verbände betonen immer wieder, dass die Wirtschaft dringend auf ausländische Fachkräfte angewiesen ist, um den Wohlstand und die Sozialwerke zu sichern. Eine zusätzliche Hürde bei der Rekrutierung gefährde die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz.
Statt einer Abgabe wollen die Wirtschaftsverbände lieber das Potenzial im Inland besser nutzen, um die Zuwanderung zu drosseln: «Die grössten Stellschrauben, wenn wir nicht freiwillig auf Wertschöpfung verzichten wollen, sind eine noch bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials und eine harte, aber faire Asylpolitik», wird der Arbeitgeberverband in der «NZZ» zitiert.
Eine Zuwanderungsabgabe käme für EU-Bürger aber nur zum Zuge, wenn die in den Verträgen vorgesehene Schutzklausel in Kraft treten würde. Steigt die Zuwanderung aus der EU innert kurzer Zeit sehr stark, kann der Bund auf die Bremse stehen. Möglich sind Massnahmen wie Kontingente, ein Inländervorrang sowie vorgängige Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen – oder eben eine Eintrittsgebühr. Für Drittstaaten-Angehörige wäre diese generell möglich.