Darum gehts
- Der Bundesrat prüft eine Zuwanderungsabgabe zur Regulierung der Migration in die Schweiz
- Ein Vorschlag: 4000 Franken für Arbeitnehmende, 2000 Franken pro erwachsenen Angehörigen
- Abgabe soll mit EU-Schutzklausel vereinbar sein
Die Schweizer Wirtschaft ist auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Die Zuwanderung bringt aber auch Herausforderungen mit sich – und Kosten etwa für Infrastruktur, Wohnraum, Bildung oder öffentliche Dienstleistungen. Diese werden heute weitgehend von der Wohnbevölkerung getragen.
Nun aber will der Bundesrat die Einführung einer Zuwanderungsabgabe prüfen. Damit erhält eine alte Idee neuen Schwung. Schon nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative 2014 war eine solche Abgabe ins Spiel gebracht worden. Rund um die 10-Millionen-Initiative wurde sie erneut diskutiert.
Kommt nur noch, wer es sich leisten kann?
Die Idee dahinter: Die Zuwanderung wird durch eine Gebühr verteuert und damit reguliert. Nur wer sich die Eintrittsgebühr leisten kann oder für seinen Arbeitgeber von grossem Nutzen ist, würde einwandern.
Gleichzeitig ist sie ein Preis dafür, dass Zugewanderte von öffentlichen Gütern und Infrastrukturen profitieren können, zu denen sie bisher keinen finanziellen Beitrag geleistet haben. Auch können mit den Einnahmen Massnahmen finanziert werden, um die Herausforderungen der Zuwanderung abzufedern.
Angeführt von Justizminister Beat Jans (62) will der Bundesrat nun verfassungs- und völkerrechtskonforme Modelle für die Einführung einer Zuwanderungsabgabe weiterverfolgen und dem Parlament entsprechende Rechtsgrundlagen vorlegen. Das erklärt die Regierung in ihrer Antwort auf einen Vorstoss von Mitte-Ständerätin Heidi Z'graggen (60).
Abgabe soll zu EU-Schutzklausel passen
Auch die Staatspolitische Kommission des Ständerats hatte kürzlich die Einführung einer Zuwanderungsabgabe vorgeschlagen – dies im Zusammenhang mit den neuen EU-Verträgen, die eine Schutzklausel vorsehen. Steigt die Zuwanderung aus der EU innert kurzer Zeit sehr stark, kann der Bund auf die Bremse stehen. Infrage kommen Massnahmen wie Kontingente, ein Inländervorrang oder die vorgängige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen.
Eine Zuwanderungsabgabe wäre ein weiteres mögliches Instrument. Ist die Schutzklausel aktiviert, kann demnach für neu zuziehende Personen aus der EU eine Gebühr erhoben werden. Aus Sicht der Kommission hätten diese die Unternehmen zu zahlen, nicht die Zuwanderer selbst. Ausser diese bringen erwachsene Angehörige mit – dann würde eine Gattin- oder Partner-Prämie fällig.
Der von FDP-Ständerat Andrea Caroni (46) in die Kommission eingebrachte Antrag schlägt konkret eine Mindestabgabe für Arbeitnehmende von 4000 Franken pro Jahr vor. Für erwachsene Familienangehörige wären es mindestens 2000 Franken. Minderjährige Familienangehörige dürften ihre Eltern gratis in die Schweiz begleiten.
Die Kommission verwies auf einen Bericht des Bundesrats, wonach eine Zuwanderungsabgabe im Rahmen der Schutzklausel kompatibel sei mit den neuen EU-Verträgen. Tatsächlich merkte die Regierung an, dass nach dem erneuerten Freizügigkeitsabkommen eine vorübergehende Zuwanderungsabgabe in Form einer Lenkungsabgabe denkbar sei. Nun soll diese Verschärfung der EU-Schutzklausel konkreter werden.