Darum gehts bei der Nachhaltigkeits-Initiative
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10-Millionen-Schweiz:Darum gehts bei der Nachhaltigkeits-Initiative

Debatte um neue Ausländergebühr: Bundesrat legt Bericht zu Einwanderung vor
Wer am meisten zahlt, darf rein

Gibt es bald Auktionen um Aufenthaltsbewilligungen? Die Idee liegt auf dem Tisch. Nun hat der Bundesrat die Vor- und Nachteile einer Zuwanderungsabgabe geprüft. Welche Modelle diskutiert werden, wie sie aussehen – und was sie bringen könnten. Die Fakten.
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Was wären die Vor- und Nachteile einer Zuwanderungsabgabe?
Foto: Dominic Favre

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Am 14. Juni stimmt die Schweiz über die 10-Millionen-Initiative ab
  • Bundesrat prüft Zuwanderungsabgabe mit Auktionen für Aufenthaltsbewilligungen
  • Singapur verlangt 400 Franken monatlich als Abgabe für ausländische Arbeitskräfte
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Die Nervosität steigt: Am 14. Juni stimmt die Schweizer Bevölkerung über die 10-Millionen-Initiative der SVP ab. Diese will die Bevölkerungszahl bis 2050 auf maximal zehn Millionen Einwohner deckeln. Derzeit spricht sich eine knappe Mehrheit der Stimmberechtigten dafür aus.

Schon im Vorfeld galt das Anliegen als aussichtsreich. Vertreter anderer Parteien suchten deshalb nach anderen Rezepten, um die Zuwanderung zu steuern. FDP-Ständerat Andrea Caroni (46) verlangte 2023 etwa, dass der Bundesrat in einem Bericht die Vor- und Nachteile einer Zuwanderungsabgabe prüft. FDP-Politiker um Nationalrat Simon Michel (49) brachten als Alternative zur Initiative eine Abgabe von drei Prozent auf das Einkommen ins Spiel.

Wie würde eine solche Eintrittsgebühr aussehen? Und kann sie funktionieren? Der Bundesrat hat dazu nun seinen Bericht vorgelegt – Blick zeigt die wichtigsten Punkte.

So könnte die Abgabe aussehen

Schon heute gibt es jährliche Höchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte aus Drittstaaten – also aus Ländern, die weder der Europäischen Union noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Entweder wäre die Zuwanderung weiterhin an andere Kriterien gekoppelt – also bestimmte Qualifikationen oder regionale Zuteilung – oder die Zuwanderung würde allein durch die Abgabe gesteuert. 

Hier wird der Bundesrat konkret: Für die Vergabe der Bewilligungen könnte es eine Art Auktion geben. Die Aufenthaltsbewilligungen würden dann an die meistbietenden Personen oder Firmen vergeben. Alternativ könnte sich die Auktion direkt an hiesige Firmen richten, die Personen aus Drittstaaten rekrutieren möchten. 

So würde die Auktion ablaufen

Die genauen Regeln solcher Auktionen müssten noch definiert werden. Zum Beispiel, wie häufig sie stattfinden und ob es Anforderungen an die Mindesthöhe der Abgabe gibt. Ausserdem könnten verschiedene Auktionen für verschiedene Aufenthaltsdauern durchgeführt werden. Der Wert einer Bewilligung hinge schliesslich auch davon ab, wie lange eine Person in der Schweiz bleibt.

Das ist das Ziel der Eintrittsgebühr

Laut dem Bundesrat steht in der aktuellen Diskussion um die Zuwanderung vor allem das Ziel im Vordergrund, deren Ausmass zu begrenzen. Die Abgabe könne allerdings auch als eine Art Eintrittspreis verstanden werden, damit Zugewanderte von öffentlichen Gütern und Infrastrukturen profitieren können, zu denen sie bislang keinen finanziellen Beitrag geleistet haben. Zudem könnten mit den Einnahmen Massnahmen finanziert werden, um die Herausforderungen der Zuwanderung abzufedern.

Das sind die grossen Knackpunkte

Internationale Abkommen

Je nachdem, für wen die Abgabe gilt, muss die Schweiz internationale Abkommen beachten. Im Bericht wird zwischen vier Hauptkategorien bei der Zuwanderung unterschieden: Personen aus der EU, Arbeitskräfte aus Drittstaaten, Familiennachzug aus Drittstaaten und Fluchtmigration. 

Bei einer Eintrittsgebühr für Personen aus der EU würde die Schweiz gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen. Im Rahmen der neuen EU-Verträge hält es der Bundesrat für denkbar, vorübergehend eine Zuwanderungsabgabe zu erheben – sofern die Bedingungen für die Anwendung der Schutzklausel gegeben sind. Die Schutzklausel kann der Bundesrat aktivieren, wenn die EU-Zuwanderung hierzulande zu «schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen» führt. Als Schutzmassnahmen wären etwa die Festlegung von Höchstzahlen bei der Zuwanderung oder ein Inländervorrang denkbar.

Auch beim Familiennachzug hat die Schweiz internationale Verpflichtungen. Die Europäische Menschenrechtskonvention legt den Schutz des Familienlebens fest. Jede finanzielle Hürde, die das Familienleben beeinträchtigt, muss verhältnismässig sein und einem legitimen öffentlichen Interesse dienen. Eine Abgabe dürfte diesen Anspruch nicht unterlaufen.

Politische und rechtliche Hürden

Viele Herausforderungen würden sich bei der konkreten Umsetzung stellen. Eine pauschale Abgabe wäre politisch kaum mehrheitsfähig, heisst es im Bericht. Es müsste etwa Ausnahmen für Spitäler oder Universitäten geben, was das System deutlich komplexer machen würde.

Laut dem Bundesrat besteht das Risiko, dass die Zuwanderung mit einer pauschalen Abgabe grösstenteils zu grossen und zahlungskräftigen Unternehmen erfolgt. Um dem entgegenzuwirken, könnte sich die Abgabe auch nach dem Einkommen richten. 

Wie gross ist die Wirkung?

Diese Knackpunkte zeigen: Für eine solche Eintrittsgebühr bräuchte es wohl zahlreiche Ausnahmen. Der Bundesrat selbst zeigt sich eher skeptisch: Er hält fest, dass damit die Erwartungen an eine Steuerung der Zuwanderung wahrscheinlich nur bedingt erfüllt werden könnten.

So sieht es in anderen Ländern aus

Singapur erhebt bereits heute eine Zuwanderungsabgabe. Arbeitgeber müssen diese bezahlen – Ziel ist es, die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu beschränken. Seit vergangenem Jahr ist die Abgabe einheitlich: Sie beträgt monatlich 650 Singapur-Dollar – umgerechnet knapp 400 Franken.

Innerhalb der OECD-Staaten wäre eine eigentliche Eintrittsgebühr für Zuwanderer dagegen ein Novum. Derzeit gibt es in anderen Ländern lediglich Gebühren, die dazu dienen, die Kosten eines Verfahrens zu decken.

Eine Ausnahme ist etwa das Vereinigte Königreich. Dort wurde 2015 ein Gesundheitszuschlag für Migranten eingeführt, die sich für einen begrenzten Zeitraum im Land niederlassen. 2017 kam zudem eine Ausbildungsabgabe für Arbeitgeber hinzu, die zugewanderte Arbeitskräfte beschäftigen.

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