Darum gehts
- Walliser Polizei lehnt SVP-Plakat ab, Verwechslungsgefahr mit Stoppschild
- SVP kritisiert Ablehnung, da Plakat in anderen Kantonen genehmigt wurde
- Astra gibt keine Einschätzung zur tatsächlichen Verwechslungsgefahr
Sie spriessen aktuell wie Pilze aus dem Boden: Kampagnenplakate vor der kommenden Volksabstimmung am 14. Juni. Das Anbringen der Plakate bedarf in der Regel einer Bewilligung, basierend auf dem jeweiligen kantonalen und kommunalen Recht.
Doch genau da hapert es nun im Wallis: Die Kantonspolizei ist der Meinung, dass das Hand-Sujet auf dem 10-Millionen-Plakat der SVP mit einem Stoppschild verwechselt werden könne – und deswegen in dieser Form nicht bewilligt werden dürfe. Bei der SVP stösst das auf Unverständnis, denn in allen anderen Kantonen schritt die Polizei nicht ein.
Erinnert die SVP-Hand zu fest an ein Stoppschild?
Die Kantonspolizei Wallis bezieht sich in ihrer Argumentation auf die Signalisationsverordnung. Diese verbietet «Strassenreklamen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten». Dies ist laut dem Gesetzgeber unter anderem der Fall, wenn die Reklame «mit Signalen oder Markierungen verwechselt werden könnte». Das Hand-Sujet auf dem Abstimmungsplakat müsse deswegen angepasst oder ersetzt werden, schreibt die Walliser Polizei.
Die Erteilung einer Globalbewilligung – die pauschale Bewilligung für Plakatierung während Abstimmungskämpfen – sei nur dann möglich, wenn die Richtlinien strikte eingehalten würden. Für den Walliser SVP-Nationalrat und Rechtsanwalt Michael Graber (44) ist diese Argumentation nicht verständlich. «Es kann nicht sein, dass im Wallis als einziger Kanton etwas anderes gelten soll, als im Rest der Schweiz erlaubt ist», sagt er gegenüber Blick. Schliesslich sei die Strassenverkehrsgesetzgebung im ganzen Land die gleiche.
Sujets sind laut SVP klar unterscheidbar
Auch für Diego Schmid (35), Generalsekretär der SVP Oberwallis, bestehe «aufgrund der Gestaltung keine Verwechslungsgefahr». Das Sujet auf dem Plakat unterscheide sich deutlich von einem Stoppschild. Diese seien achteckig, die Abbildung auf dem Plakat hingegen rund. Es gebe kein Verkehrsschild mit einer Hand. Auch der Schriftzug «Keine-10-Millionen-Schweiz» wirke klar abgrenzend.
Die Kampagne sei in allen anderen Kantonen «beanstandungslos bewilligt worden», sagt Schmid. Im Sinne der politischen Rechte und der Rechtsgleichheit solle dies auch im Wallis so gehandhabt werden.
Auf Blick-Anfrage ging das Bundesamt für Strassen (Astra) nicht auf das Vorgehen der Walliser Kantonspolizei ein – und gab keine Einschätzung ab, ob denn tatsächlich eine Verwechslungsgefahr bestehe. Wahlplakate «dürfen nicht mit offiziellen Verkehrssignalen oder Markierungen verwechselt werden oder deren Wirkung einschränken», wiederholt das Bundesamt die Argumentation aus dem Wallis. Die kantonalen Behörden seien dafür zuständig, zu prüfen, ob Standort und Ausgestaltung der Plakate mit den gesetzlichen Anforderungen und den sicherheitsrelevanten Aspekten vereinbar seien.