Darum gehts
- Luzern schafft Heimatschein-Pflicht ab, weitere Kantone folgen Digitalisierungstrend
- Heimatschein bisher als Bürgerrechtsnachweis, jetzt ersetzt durch Infostar-System
- Winterthur sendet 2026 rund 50'000 Heimatscheine per Post zurück
Der wohl bekannteste Zettel der Schweizer Bürokratie stirbt einen langsamen Tod. In immer mehr Kantonen soll der Heimatschein verschwinden. Zuletzt entschied das Luzerner Parlament diese Woche darüber, dass das Papierdokument zukünftig nicht mehr bei der Wohngemeinde hinterlegt werden muss.
Der Innerschweizer Kanton ist damit nicht allein – und dennoch Teil einer Minderheit. Blick zeigt auf, weshalb viele Stände noch am Heimatschein festhalten.
Was ist der Heimatschein überhaupt?
Der Heimatschein ist der offizielle Bürgerrechtsausweis für Schweizer Staatsangehörige. Er belegt Namen, Geburtsdatum, Zivilstand und vor allem den Heimatort. Seine Wurzeln reichen tief in die Geschichte zurück: Nach der Gründung des Bundesstaats 1848 diente er den Behörden als Kontrollinstrument.
Damals regelte der Heimatschein, welche Gemeinde im Notfall für die Armenpflege einer Person aufkommen musste. Wer in eine fremde Gemeinde zog, musste mit dem Schein nachweisen, dass er ein ehrbarer Bürger war und seinen Heimatort im Bedarfsfall finanziell belangen konnte.
Weshalb braucht es ihn heute?
Heute dient der Heimatschein den Einwohnerdiensten als rechtlicher Nachweis des Hauptwohnsitzes. Mit dem Dokument weisen Bürger nach, dass sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen und wo ihre Zivilstandsdaten erfasst sind. So sollen Doppelwohnsitze verhindert werden, und es soll sichergestellt werden, dass Stimmregister sowie Steuerdaten der Gemeinden korrekt geführt werden können.
Beim Umzug bedingt das ein mühsames Prozedere: Wer in eine neue Gemeinde zieht, muss seinen Heimatschein normalerweise innerhalb von zwei Wochen bei der örtlichen Einwohnerkontrolle hinterlegen. Zieht man wieder weg, muss das Dokument abgeholt und zum nächsten Gemeindehaus gebracht werden. Wer den Schein verliert oder neu benötigt, zahlt beim Zivilstandsamt seines Heimatorts eine erneute Gebühr von 30 Franken.
Warum wird der Heimatschein jetzt überflüssig?
Der Hauptgrund ist die Digitalisierung. Mit dem eidgenössischen Personenstandsregister Infostar greifen die Einwohnerdienste heute elektronisch und in Echtzeit auf die Zivilstandsdaten zu. Die Papiervorlage und das Aufbewahren in den Archiven führen zu unnötiger Bürokratie. Das Bundesrecht verlangt die Hinterlegung schon seit 2004 nicht mehr zwingend – der Entscheid liegt bei den Kantonen.
In welchen Kantonen entfällt die Pflicht?
Der Wandel verläuft rasant: Kantone wie Thurgau, Bern, Solothurn und Appenzell Ausserrhoden haben die Hinterlegungspflicht in den vergangenen Jahren komplett aufgehoben. Auch im Kanton Zürich erlaubt die Gesetzgebung den Verzicht, die Kantonshauptstadt hat die Hinterlegungspflicht bereits 2023 abgeschafft. Neben Luzern plant aktuell auch der Kanton St. Gallen die Abschaffung: Noch diesen Herbst soll der Kantonsrat darüber befinden.
Was passiert mit meinem Heimatschein danach?
Gemeinden, die die Pflicht aufheben, senden die Originale den Bürgerinnen und Bürgern nach Hause. Die Stadt Winterthur etwa schickt dieses Jahr rund 50'000 Heimatscheine per Post an die Bevölkerung zurück. Doch auch ohne Papierkram gilt: Die gesetzliche Meldepflicht bei einem Umzug bleibt bestehen – wenn auch bloss elektronisch.