Ab November erhältlich – was ändert sich?
Jetzt kommt die ID mit dem Datenchip

Ab 2. November können Schweizer die neue biometrische ID beantragen. Sie speichert Gesichtsbild und Fingerabdrücke und soll besser vor Missbrauch schützen. Der Bundesrat empfiehlt sie gerade für Reisen in die EU.
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Seit einigen Jahren gibt es bereits den biometrischen Pass.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Biometrische ID ab 2. November für Schweizer erhältlich
  • Gesichtsbild und Fingerabdrücke auf Chip zur Missbrauchsvermeidung
  • Gleiche Gebühren mit und ohne Chip, freiwilliger Bezug möglich
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Ab dem 2. November ist es so weit. Ab dann können Herr und Frau Schweizer die neue biometrische Identitätskarte (ID) beantragen. So wie es schon beim Schweizer Pass möglich ist. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige verabschiedet und damit die rechtliche Grundlage geschaffen.

Auf dem Chip dieser Karte werden ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die biometrischen Daten sollen die ID besser vor Missbrauch schützen. Ihr Bezug wird freiwillig sein. Für eine neue ID wird mit oder ohne Chip die gleiche Gebühr verlangt.

Für Reisen in der EU empfohlen

Der Bundesrat empfiehlt für Reisen in der EU die biometrische Variante. EU-Länder stellten seit 2021 nur noch biometrische Identitätskarten aus, schreibt er. Die biometrische ID solle die Reisefreiheit in der EU gewährleisten. Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, sei die nicht biometrische ID ausreichend.

Die neue biometrische ID sei nicht zu verwechseln mit dem elektronischen Identitätsnachweis (E-ID), betont der Bundesrat. Erstere ist ein amtliches Identitäts- und Reisedokument. Bei der E-ID handelt es sich dagegen um eine elektronische Identität, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Sie ist aber kein Reisedokument.

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