Der Eigenmietwert ist weg
Doch in diesen Kantonen droht eine neue Steuer

Nach dem Aus für den Eigenmietwert am 28. September 2025 prüfen mehrere Kantone eine neue Objektsteuer. Doch längst nicht überall drohen den Wohnungs- und Hausbesitzern neue Abgaben.
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Jubel bei den Gegnern des Eigenmietwerts: Im September 2025 sagt die Schweiz Ja zur Abschaffung.
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE

Darum gehts

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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Am 28. September 2025 jubelten die Hüsli- und Wohnungsbesitzerinnen in der Schweiz. Endlich fällt der verhasste Eigenmietwert. Das Volk hat die Steuer abgeschafft. Gleichzeitig schüttelten insbesondere die kantonalen Finanzdirektoren die Köpfe. Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts verlieren Kantone und Gemeinden viel Geld. Deshalb dürfen sie eine neue Steuer einführen, die sogenannte Objektsteuer.

Doch das Interesse ist gering, wie eine Blick-Umfrage bei den Kantonen zeigt.

Wenig überraschend wollen vor allem die Gebirgskantone mit vielen Ferienwohnungen die Steuer. So schreibt der Kanton Wallis, man arbeite derzeit an einer Lösung. «Wie hoch das Potenzial dieser Steuer ist und ob damit die Einnahmeausfälle aus der Abschaffung des Eigenmietwerts kompensiert werden können, ist derzeit noch offen.»

40 Millionen für den Kanton Graubünden

Auch die Regierung des Kantons Graubünden plant eine solche Liegenschaftssteuer. Damit soll aber nur der Wegfall des Eigenmietwertes auf Zweitwohnungen kompensiert werden. «Schätzungsweise sollen mit der kantonalen besonderen Liegenschaftssteuer rund 40 Millionen Franken eingenommen werden. Bei den Gemeinden sprechen wir von insgesamt schätzungsweise 32 Millionen Franken, bei den Kirchen von rund 4 Millionen Franken.» Ob alle Gemeinden eine solche Steuer einführen wollen, steht noch nicht fest.

Auch im Tessin und in Uri prüft man die Einführung. Doch schon bei Letzterem gibt es Einschränkungen: Eine flächendeckende Einführung einer Objektsteuer über den ganzen Kanton lehne man ab, schreibt Regierungsrat Urs Janett (50). Die Regierung will aber «den Gemeinden die Möglichkeit geben, eine solche Steuer einzuführen».

Andere Bergkantone wie Appenzell Innerrhoden oder Obwalden haben sich noch nicht dafür oder dagegen entschieden.

Nidwalden und Glarus verzichten

Die Kantone Nidwalden und Glarus hingegen erteilen der neuen Steuer eine Absage. «Aus der Optik des Nidwaldner Regierungsrates widerspricht eine zusätzliche Steuer dem Ziel der Reform, das System zu vereinfachen», schreibt der Kanton. Rund 1 Million Franken weniger pro Jahr gibt es wegen der Abschaffung des Eigenmietwerts. Die neue Steuer wäre aber mit zusätzlichen administrativen Aufwänden verbunden. «Aufwand und Ertrag würden nicht übereinstimmen, zumal eine Objektsteuer die Mindereinnahmen wohl kaum auffangen könnte.» Ähnlich tönt es beim Kanton Glarus: Die Verwaltungs- und Unterhaltskosten wären zu hoch.

Nur zwei andere Kantone überlegen eine Einführung der neuen Steuer. Sowohl die Kantone Bern als auch St. Gallen wollen es zumindest den Gemeinden überlassen, ob sie die Steuer einführen oder nicht.

Ein «Nein» kommt hingegen aus den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Zug und Zürich. In den Kantonen Freiburg und Luzern tendierte die Regierung zu einem Nein, gleichzeitig gibt es Vorstösse im Parlament.

Noch offen ist die Situation in Genf, Jura, Obwalden, der Waadt, dem Kanton Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und dem Thurgau, wobei dort die Tendenz eher zu einem Nein geht.

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