Bundesrat will in Bahn und Bus aufrüsten
Taser, Bodycams und Live-Videoüberwachung

Der Bundesrat will im öffentlichen Verkehr aufrüsten. Die Transportpolizei soll Taser einsetzen dürfen, auch Bodycams sollen vermehrt verwendet werden können. Zudem soll es in gewissen Fällen eine Live-Videoüberwachung geben. Damit will er die Sicherheit stärken.
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Die Transportpolizei soll künftig auch Taser einsetzen dürfen.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bundesrat plant Verordnungsanpassung: Elektroschockpistolen sollem in Bahn und Bus erlaubt werden
  • Bodycams sollen Taser-Einsätze dokumentieren
  • Vernehmlassung bis 16. November
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Randalierer und Pöbler in Bahn und Bus aufgepasst! Geht es nach dem Bundesrat, kann die Transportpolizei im öffentlichen Verkehr künftig auch Elektroschockpistolen gegen Missetäter einsetzen. Mit einer Verordnungsänderung will die Landesregierung die rechtliche Basis für den Einsatz sogenannter Taser schaffen und damit die polizeiliche Sicherheit im öffentlichen Verkehr stärken.

Der Vorschlag geht auf eine Motion von SVP-Nationalrat Michaël Buffat (46) zurück, die 2024 vom Parlament angenommen wurde. Die Ausrüstung und die Bewaffnung der Polizei müssten sich stets weiterentwickeln, damit sie den neuen Gegebenheiten im Einsatz angepasst seien, argumentierte Buffat in seinem Vorstoss. «Die Elektroschockpistole hat einen offensichtlichen Vorteil: Polizeikräfte haben mit ihr ein neues Hilfsmittel zur Verfügung und können so in einer bestimmten Situation flexibler reagieren.»

Insbesondere in undurchsichtigen Situationen, in denen stumpfe Gegenstände oder Messer bedrohlich eingesetzt würden, werde derzeit nicht immer angemessen reagiert, insbesondere in Gegenwart vieler Drittpersonen, so Buffat. Seit 2008 hätten zudem viele Polizeikorps Elektroschockpistolen angeschafft, um die Risiken zu minimieren, wenn bei einem Einsatz eine Person ausser Gefecht gesetzt werden müsse. 

Bodycam-Einsatz und Echtzeit-Überwachung

Aufgrund der Taser-Frage wird auch der Einsatz von Bodycams genauer geregelt. «Damit die Rechtmässigkeit des Einsatzes von Tasern dokumentiert werden kann, sollen Bodycams eingesetzt werden», schreibt der Bundesrat zu seinem Entscheid. Zudem wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass weitere Personalkategorien wie das Fahr-, Kontroll- und Begleitpersonal mit Bodycams ausgerüstet werden können.

Weiter wird präzisiert, dass Transportunternehmen unter bestimmten Umständen eine Echtzeit-Videoüberwachung in Fahrzeugen einschalten können. Eine Liveüberwachung soll nur dann zulässig sein, wenn die Datenschutz-Folgenabschätzung unter Berücksichtigung von Strecke und Tageszeit ein überwiegendes Interesse bestätige oder wenn eine reisende Person Hilfe anfordere. «Die Reisenden müssen auf eine Echtzeitüberwachung im Fahrzeug hingewiesen werden», betont der Bundesrat.

Vorerst auf fünf Jahre befristet

Der Einsatz von Bodycams, die Video-Echtzeitüberwachung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz für die Auswertung der Aufzeichnungen sollen in den entsprechenden Verordnungen vorerst auf fünf Jahre befristet werden.

Während dieser Zeit soll eine Rechtsgrundlage in einem Bundesgesetz geschaffen werden. SVP-Verkehrsminister Albert Rösti (59) hat eine entsprechende Vorlage bis am 16. November in die Vernehmlassung geschickt. 

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