Bundesgericht feiert fette Party – und lässt Fotos und Videos verbieten
Was wollen sie damit verhindern?

Am Donnerstag feiert das Bundesgericht sein 150-Jahr-Jubiläum. Eingeladen sind auch Medienschaffende. Doch fotografieren und filmen dürfen sie den Festakt nicht selbst. Schränkt ausgerechnet das Bundesgericht die Medienfreiheit ein?
Publiziert: 13.05.2025 um 17:39 Uhr
|
Aktualisiert: 13.05.2025 um 17:42 Uhr
1/8
Das Bundesgericht wird 150 Jahre alt. Das soll am Donnerstag gefeiert werden.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Bundesgericht feiert 150-Jahr-Jubiläum, eingeladen sind auch die Medien
  • Sie dürfen jedoch keine eigenen Aufnahmen machen
  • Bundesgericht begründet den Entscheid mit «organisationstechnischen Gründen»
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Deborah_Bischof_Redakteurin Politik_Blick_2-Bearbeitet.jpg
Deborah BischofRedaktorin Politik

Es soll ein grosses Fest werden. 200 Gäste sind dabei, darunter ranghohe Vertreterinnen und Vertreter aller Staatsgewalten: Bundesrat Beat Jans (60), Bundesgerichtspräsident François Chaix (60), Nationalratspräsidentin Maja Riniker (48) und Ständeratspräsident Andrea Caroni (45).

Willkommen sind auch Medienschaffende. Nur: Am Anlass selber sind keine freien Film-, Ton- oder Fotoaufnahmen gestattet. So steht es in der Einladung zum 150-Jahr-Jubiläum des Bundesgerichts, das am Donnerstag im Gerichtsgebäude in Lausanne gefeiert wird.

Es ist die Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten, Informationen zu vermitteln, und normalerweise dürfen sie dies auch mit eigenem Material machen. Dass ausgerechnet die oberste Hüterin der Verfassung – die auch die Medienfreiheit und andere Grundrechte garantiert – filtern will, was die Öffentlichkeit zu sehen bekommen soll, wirkt sonderbar.

Es geht nicht nur um Technik oder Platzprobleme. Wenn am höchsten Fest der Justiz nur gefilterte Bilder nach draussen dringen, stellt sich die Frage: Was bekommt die Öffentlichkeit wirklich zu sehen? Gerade in Zeiten, in denen Vertrauen in Institutionen keine Selbstverständlichkeit mehr ist, kommt es darauf an, dass auch bei Staatsanlässen Transparenz herrscht.

Keine Kapazitäten für Betreuung

Bei der Party des Bundesgerichts scheint dies jedoch nicht der Fall zu sein, aus «organisationstechnischen Gründen», wie es auf Anfrage heisst. Stattdessen filmen und fotografieren die Organisatoren des Gerichts den Festakt selbst und stellen die Aufnahmen den Medien zur Verfügung.

Doch warum dürfen die Medien das nicht selbst tun? Man habe schlichtweg nicht die Kapazitäten, in diesem kleinen Raum mehrere Kamera- und Fotografenteams angemessen zu betreuen, zumal es um einen festlichen Akt gehe, so das Bundesgericht gegenüber Blick.

Betont wird, dass das zur Verfügung gestellte Filmmaterial alles umfasse, insbesondere die vollständigen Reden der Gäste. Angemeldete Medienschaffende würden den Anlass zudem vor Ort begleiten und hätten im Vorfeld und Nachgang zum einstündigen Festakt die Möglichkeit, Interviews zu führen.

Den Vorwurf von Zensur lässt man beim Gericht nicht gelten. Selbstverständlich gehe es hier nicht um eine Einschränkung der Medienfreiheit – im Gegenteil, so das Bundesgericht. «Wir haben alles Interesse, dass berichtet wird.»

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?