Darum gehts
- Vom 8. bis 26. September findet die Herbstsession von National- und Ständerat statt
- Entschieden wird unter anderem über die SRG-Halbierungs-Initiative und die Initiative zur 10-Millionen-Schweiz
- Auch Armee- und Asylthemen oder die Finanzierung der 13. AHV stehen auf der Agenda
Nationalrat will 200 zusätzliche Stellen im Bundesamt für Polizei
Von SDA
Der Kampf gegen schwere Kriminalität auf Bundesebene soll verstärkt werden. Der Nationalrat will darum, dass bis 2035 beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) schrittweise bis zu 200 zusätzliche Stellen geschaffen werden.
Mit 131 zu 58 Stimmen bei 6 Enthaltungen unterstützte der Nationalrat am Dienstag eine entsprechende Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N). Nun hat noch der Ständerat darüber zu entscheiden. Begründet wurde der Vorstoss mit der Zunahme der Kriminalität in der Schweiz.
Gemäss der Motion müsste der Bund nicht nur Ermittlerinnen und Ermittler einstellen, sondern auch Analystinnen und Analysten, Fachpersonen für IT-Forensik sowie Fachpersonen für internationale Zusammenarbeit. Der Bestand beim Fedpol soll bis 2035, also innert zehn Jahren, jährlich um zehn bis zwanzig Stellen erhöht werden.
Heute beschäftigt die Bundeskriminalpolizei rund 140 Ermittler. Die Zahl der Angestellten sank in den vergangenen zehn Jahren um zehn Prozent. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfahl kürzlich, die Ermittlungsabteilung der Bundeskriminalpolizei (BKP) auszubauen. Die fehlenden Ressourcen beeinträchtigten die innere Sicherheit.
Wegen Überlastung der BKP seien Mitte 2024 rund 20 Strafverfahren im Bereich kriminelle Organisationen hängig geblieben. Auf einer sogenannten «Verzichtsliste» seien allein von Januar bis April 2025 40 Fälle aufgeführt gewesen, die nicht weiterverfolgt wurden. Besorgnis deswegen äusserte auch Bundesanwalt Stefan Blättler.
Die ablehnende Minderheit wollte einen fundierten Entscheid, sagte Sprecher Walter Gartmann (SVP/SG). Die neue Fedpol-Führung solle zunächst eine Standortbestimmung vornehmen. Geprüft werden sollte zudem, wie die Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen Bundesstellen verbessert werden könnte.
Das Justiz- und Polizeidepartement wolle mit der Bundesanwaltschaft das weitere Vorgehen festlegen, sagte Justizminister Beat Jans. Er plädierte dafür, das Problem der fehlenden personellen Ressourcen im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses anzugehen.
Parlament will journalistische Inhalte vor KI-Missbrauch schützen
Von SDA
Das Parlament will journalistische und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte vor missbräuchlicher Nutzung durch Anbieter künstlicher Intelligenz schützen. Als Zweitrat hat am Dienstag der Nationalrat eine entsprechende Motion aus dem Ständerat angenommen. Anders als dieser verzichtete er aber auf griffige Vorgaben zur Erreichung des Ziels.
Die grosse Kammer hiess den Vorstoss der Schwyzer FDP-Ständerätin Petra Gössi mit 121 zu 66 Stimmen bei acht Enthaltungen gut. Weil jedoch die vorberatende Nationalratskommission den Motionstext abänderte, muss sich nun der Ständerat nochmals mit der Sache befassen.
Medieninhalte würden ohne Genehmigung von internationalen Diensten künstlicher Intelligenz (KI) für die Entwicklung von Sprachmustern verwendet werden, heisst es in der schriftlichen Begründung der Motion Gössis. Die KI umgehe selbst die von den Schweizer Medien eingerichteten Bezahlschranken.
KI-Systeme wie Perplexity griffen automatisch auf relevante Inhalte zu, formulierten Beschriftungen um und gäben sie Nutzern in Form von Informationen wieder. Medien würden daher von internationalen KI-Diensten verdrängt und ersetzt. Für die Schweiz, die auf freie Medien angewiesen sei, sei diese Entwicklung katastrophal.
Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) strich allerdings einen Teil des Motionstexts, darunter eine Passage, wonach Inhalte nur mit Zustimmung der Urheberrechtsinhaber zum "Training" von KI hätten verwendet werden dürfen. Stattdessen favorisiert sie die Möglichkeit eines Opt-Outs - also, dass Rechteinhaber verlangen können, dass ihre Inhalte nicht verwendet werden.
Zugleich wollte die Kommission festgehalten haben, dass der Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz in Bezug auf die KI-Forschung, -Entwicklung und Kommerzialisierung im internationalen Wettbewerb nicht geschwächt oder benachteiligt werden soll.
Der ursprüngliche Motionstext sei nicht umsetzbar, kritisierte Katja Christ (GLP/BS) namens der Kommission. Kein anderes Land gehe bei der KI-Regulierung so weit. Mit dem ursprünglichen Motionstext würde zudem die Grenze zwischen urheberrechtlich geschützter Form und frei nutzbarem Inhalt verwischt. Der Rat folgte den Vorschlägen der Kommission.
Der Bundesrat könne mit den Änderungen gut leben, erklärte Justizminister Beat Jans im Rat. Eine SVP-Minderheit der WBK-N beantragte die Ablehnung der Motion. Sie konnte sich jedoch nicht durchsetzen.
Parlament will Strategie gegen pädokriminelle Gewalt im Internet
Von SDA
Regazzi verlangt ein koordiniertes Vorgehen gegen den Missbrauch von Bildmaterial und die Erpressung mit intimen Bildern. Die geforderte Strategie soll besonders den Schutz von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen. Die RK-N formulierte den Motionstext um.
Demnach soll die verlangte Strategie aufeinander abgestimmte, ethische, technische, rechtliche, sensibilisierende und intervenierende Initiativen umfassen. Eingefügt hat die RK-N auch, dass sich die Strategie an den umfassenden Schutzansätzen für Kinder und Jugendliche der EU orientieren soll.
Die Herausforderungen stiegen mit der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz massiv, sagte Maya Bally (Mitte/AG) für die Mehrheit im Nationalrat. Eine starke Minderheit hielt das geltende Recht für genügend. Es erlaube es bereits, den Missbrauch von Bildmaterial zu bekämpfen.
Justizminister Beat Jans verwies vergeblich auf das existierende Instrumentarium von Kantonen und Bund bei der Bekämpfung dieser kriminellen Netz-Inhalte. «Die zuständigen Stellen wissen, was zu tun ist.» Diese Stellen müssten gestärkt und nicht eine weitere Strategie aufgelegt werden.
Ständerat bremst Sparpläne des Bundesrats bei regionalem Verkehr
Von SDA
Dem Ständerat gehen die Sparpläne des Bundesrats bei der Mitfinanzierung des regionalen Personenverkehrs in der Schweiz zu weit. Er hat für die Jahre 2026 bis 2028 einem Kredit von 3,5 Milliarden Franken zugestimmt - 160 Millionen mehr, als der Bundesrat wollte.
Bei der Beratung des Verpflichtungskredits für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs in den Jahren 2026-2028 setzte sich am Dienstag im Ständerat eine Mitte-Links-Koalition durch. Sie fand, der Bundesrat dürfe die Abgeltungen ab 2027 nicht um fünf Prozent kürzen.
Eine SVP-FDP-Mitte-Minderheit hingegen stellte sich auf die Seite der Landesregierung und forderte einen Beitrag des öffentlichen Verkehrs zu den Sparmassnahmen des Bundes.
Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft ans Parlament geschrieben, die ab 2027 geplante Kürzung werde den öffentlichen Verkehr (ÖV) in der Schweiz nicht gefährden. Es werde halt von Seiten der ÖV-Unternehmen Priorisierungen brauchen. Das Kreditbegehren des Bundesrats geht nun in den Nationalrat.
Räte heissen Teilnahme an EU-Asyl-Solidaritätsmechanismus gut
Von SDA
Die Schweiz soll sich grundsätzlich am Asyl-Solidaritätsmechanismus der EU beteiligen können. Darin sind sich der Nationalrat und der Ständerat nun einig geworden. Ob und wie die Schweiz mitmacht, entscheidet sie selbst.
Der Nationalrat hiess die Vorlage zur Übernahme von Bestimmungen aus dem EU-Asyl- und Migrationspakt inklusive die Teilnahme am Solidaritätsmechanismus am Dienstag gut, mit 101 zu 72 Stimmen und mit 22 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP, aber auch aus der FDP-Fraktion, die Enthaltungen von Grünen und FDP.
In der ersten Beratungsrunde im Juni hatte der Nationalrat noch nichts von der Vorlage wissen wollen. Der Ständerat hingegen hatte zugestimmt, auch der Teilnahme am Solidaritätsmechanismus, dem Kernstück der Vorlage.
Dieser soll EU-Mitgliedsstaaten entlasten, wenn dort viele Geflüchtete und Migranten ankommen. Er sieht die Übernahme von Geflüchteten und Migranten vor, aber auch Unterstützung mit Geldmitteln und operative Hilfen.
Räte erzielen keine Einigung bei Verbandsbeschwerden
Von SDA
Nach dreimaligem Hin und Her und zweijährigen Diskussionen sind sich die eidgenössischen Räte weiterhin nicht einig, wie der Ausbau der einheimischen Wasserkraft beschleunigt werden soll. Nun muss sich die Einigungskonferenz mit dem Verbandsbeschwerderecht befassen.
Die Fronten beim sogenannten Beschleunigungserlass sind verhärtet. Zwar herrscht Konsens darüber, dass der Bau von 16 seit Längerem definierten Wasserkraftprojekten bald beginnen soll. Doch zu welchem Preis?
Der Ständerat wollte bisher das Verbandsbeschwerderecht für die im Stromgesetz verankerten Wasserkraftprojekte ganz abschaffen. Der Nationalrat will Beschwerden nur dann zulassen, wenn sie von drei berechtigten Organisationen gemeinsam eingereicht werden.
Mit diesem Kompromiss war die kleine Kammer aber auch in der letzten Beratung des Geschäfts nicht zufrieden. Sie machte am Dienstag stattdessen einen eigenen Vorschlag: Auf Antrag von Stefan Engler (Mitte/GR) und Thierry Burkart (FDP/AG) beschloss sie, das Verbandsbeschwerderecht auf kantonaler Ebene beizubehalten, aber den Weiterzug vor Bundesgericht zu verunmöglichen.
Das Vorgehen des Ständerats mit Einzelanträgen in letzter Minute sei exotisch, sagte Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU). Die Lösung sei nicht in der Kommission diskutiert worden, kritisierte Graf. Mit 33 zu 11 Stimmen zog der Ständerat aber den neuen Vorschlag dem Vorschlag des Nationalrats vor.
Nun wird eine Einigungskonferenz mit Mitgliedern von National- und Ständerat eingesetzt, die eine Lösung bei den offenen Differenzen erarbeiten soll. Über deren Antrag stimmen der Nationalrat voraussichtlich am kommenden Dienstag, der Ständerat am Donnerstag nächster Woche ab.
Keine einheitlichen Regeln für Sicherheitsdienste
Für private Sicherheitsdienste in der Schweiz soll es keine landesweit einheitlichen Regelungen und Anforderungen geben. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Der Bundesrat wäre mit dem Auftrag einverstanden gewesen.
Der Ständerat sagte am Montag mit 24 zu 21 Stimmen Nein zur Motion. Eingereicht hatte sie Nationalrat Reto Nause (Mitte/BE). Die Zulassung von privaten Sicherheitsdiensten sei kantonal «völlig unterschiedlich» geregelt, hatte Nause im Nationalrat argumentiert. Dieser hatte den Vorstoss angenommen; nun ist er vom Tisch.
Geregelt werden sollen etwa landesweite Mindestanforderungen an Aus- und Weiterbildung oder auch Regelungen für Bereiche wie Diensthunde und das Waffentragen sowie die Voraussetzungen für Bewilligungen. Auch die Zusammenarbeit mit den Behörden, einschliesslich des Datentauschs, könnte geregelt werden.
Nationalrat stellt sich hinter EU-Sicherheitspläne des Bundesrats
Von SDA
Der Nationalrat stärkt dem Bundesrat bei dessen Plänen für eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der Europäischen Union den Rücken. Er hat am Montag eine Motion angenommen, welche Gespräche zur Aufnahme von Verhandlungen auf diesem Gebiet fordert.
Eine im wesentlichen aus SVP-Vertretern bestehende Minderheit der nationalrätlichen Sicherheitskommission (SiK-N) scheiterte mit dem Antrag, die von der Mehrheit dieser Kommission eingebrachte Motion abzulehnen.
Die SiK-N-Mehrheit argumentierte, die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen in Europa hätten sich gewandelt. Dies, seit sich die US-Regierung zunehmend aus der gemeinsamen europäischen Sicherheitsarchitektur zurückziehe. Eine engere Kooperation mit der EU bei der Sicherheit eröffne auch Möglichkeiten für gemeinsame, billigere Rüstungsbeschaffungen.
Im Juni hatte der Bundesrat bekanntgegeben, dass er eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der EU prüfen will. Das sei mit der Neutralität vereinbar.
Menschen mit geistiger Behinderung sollen abstimmen dürfen
Von SDA
Alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer - auch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung - sollen abstimmen und wählen können. Das Parlament will dazu die Bundesverfassung ändern. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat einer entsprechenden Motion zugestimmt.
Die kleine Kammer hiess den Vorstoss der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit 29 zu 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut.
Der Nationalrat hatte bereits im Mai Ja gesagt zu der Kommissionsmotion. Der Bundesrat beantragte deren Annahme, er muss nun einen Umsetzungsvorschlag machen. Das letzte Wort zu einer Verfassungsänderung haben Volk und Stände an der Urne.
Heute stehen gemäss der Verfassung Menschen, die «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind», die politischen Rechte nicht zu. Das schliesse rund 16'000 Menschen vom Stimmrecht aus, schrieb die Nationalratskommission zu ihrem Vorstoss.
Die Mehrheit der vorberatenden Ständeratskommission bezeichnete den heute existierenden systematischen Ausschluss vom Stimmrecht als problematisch im Hinblick auf das Gebot der Rechtsgleichheit.
In der Praxis sei die Gruppe der betroffenen Personen sehr heterogen, hielt die Kommissionsmehrheit fest. Einige von ihnen seien in der Lage, ihren politischen Willen selbstständig zu bilden und auszudrücken.
Im Gegensatz dazu gebe es auch Personen, die dauerhaft urteilsunfähig seien, aber nicht unter umfassender Beistandschaft stehen, beispielsweise weil ihre Familie die nötigen Entscheidungen treffe.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Motion hielten weiter fest, dass auch urteilsfähige Personen bisweilen Schwierigkeiten haben, alle Feinheiten komplexer Abstimmungsvorlagen zu verstehen.
Maya Graf (Grüne/BL) sagte, die heutige Regelung wende ungeeignete Kriterien an. Wenn es jemandem an Finanzkompetenzen mangle, sage dies nichts über die Fähigkeit zur politischen Willensbildung aus. Graf kritisierte zudem, beim Rest der Stimmbevölkerung würden die kognitiven Fähigkeiten auch nicht vorab überprüft - unabhängig von Alter und Lebenssituation der betreffenden Person.
Der heutige Ausschluss, wie er in der Bundesverfassung stehe, sei zu absolut, sagte auch Justizminister Beat Jans. Zudem wendeten die Behörden umfassende Beistandschaft sehr unterschiedlich oft an. «Ob jemand das Stimmrecht verliert, hängt viel zu stark vom Wohnort ab.»
Sammelklagen soll es in der Schweiz nicht geben
Schweizerinnen und Schweizer sollen keine zivilrechtlichen Entschädigungen durch Sammelklagen einfordern können. Dieser Meinung ist das Parlament, nachdem es das Instrument zunächst verlangt hatte.
Mit 30 zu 13 Stimmen und mit 2 Enthaltungen lehnte der Ständerat am Montag ein Eintreten auf die Vorlage ab, von der zuvor schon der Nationalrat nichts hatte wissen wollen. Damit ist der vom Parlament angeforderte und 2021 vom Bundesrat präsentierte Gesetzesentwurf vom Tisch.
Gemäss Vorlage hätten nur nicht gewinnorientierte Verbände Sammelklagen einreichen können sollen. Im Verbandsklageverfahren hätte auch die einvernehmliche kollektive Einigung zwischen den Parteien mit einem kollektiven Vergleich möglich werden sollen.
Hätte ein Gericht diesen Vergleich genehmigt und für verbindlich erklärt, hätte der Vergleich laut Landesregierung alle betroffenen Personen gebunden, die sich der Verbandsklage angeschlossen haben. Heute sind Verbandsklagen auf Persönlichkeitsverletzungen beschränkt. Konsumentenschützer René Schuhmacher hat bereits gegenüber Blick mit einer neuen Volksinitiative gedroht, sollte das Parlament das Vorhaben vom Tisch fegen.
In einer Medienmitteilung äussert sich auch Nadine Masshardt, SP-Nationalrätin und Präsidentin des Konsumentenschutzes kritisch: «Die Arbeitsverweigerung des Parlaments ist inakzeptabel», wird sie darin zitiert. Anstatt sich mit der Vorlage auseinanderzusetzen, sei mit «abstrusen Argumenten jede Mitarbeit verweigert» worden.
Jans verteidigt Streichung der Hautfarbe aus Fahndungen
Von Sophie Reinhardt
Nach dem Blick über den Entscheid des Bundesamts für Polizei (Fedpol) berichtete, welches die Hautfarbe aus dem Fahndungssystem Ripol strich, stand Justizminister Beat Jans am Montag im Nationalrat im Kreuzfeuer. Mehrere Parlamentarier der SVP wollten von ihm wissen, weshalb der Bund den Kantonspolizeien untersagt habe, die Hautfarbe im nationalen Fahndungssystem zu verwenden.
«Dieses Kategorisierungselement wurde im Rahmen von Personenausschreibungen in der Praxis kaum genutzt, da es wenig präzise ist – insbesondere angesichts der immer häufiger vorhandenen Bildaufnahmen von Täterschaften», erklärte Jans im Rat. So hätten weniger als ein Prozent der Personenausschreibungen eine Angabe der Hautfarbe enthalten. «Die Herkunft einer Person kann jedoch weiterhin mit anderen, präziseren Typologien beschrieben werden», fügte der SP-Bundesrat hinzu. Beispiele seien Asiate, Mitteleuropäer, Nordafrikaner, Schwarzafrikaner oder Südamerikaner.
Andere physische Merkmale wie Alter, Grösse, Statur, Bekleidung sowie besondere Kennzeichen wie Tattoos, Piercings oder Narben lassen sich genauer erfassen und sind für die Polizeiarbeit deutlich relevanter. Die Änderung in der Praxis verfolge daher keineswegs das Ziel, die Handlungsmöglichkeiten der Polizei einzuschränken. Vielmehr solle die Präzision und damit die Qualität der erfassten Daten erhöht werden.
Zudem habe sich im Kontext der internationalen Rechtshilfe gezeigt, dass die Verwendung von unpräzisen Kategorisierungselementen wie Hautfarbe «gelb» oder «rot» international nicht üblich sei und zu Problemen führen könne, erklärte Jans weiter. Woher genau die Kritik kam, wollte der Basler Bundesrat aus diplomatischen Gründen nicht ausführen. Er betonte lediglich, dass eine Botschaft aus einem «asiatischen Land» sich in der Sache bei der Eidgenossenschaft gemeldet habe.
Eine am 4. September per E-Mail allen Kantonspolizeien verschickte Fedpol-Mitteilung zu diesem Thema sei «missverständlich und unpräzise formuliert» gewesen, räumte Jans am Montag ein. Auch habe das Fedpol als die für das Ripol zuständige Bundesstelle nur punktuell Kantonspolizeien vor der Änderung befragt.
«Richtig wäre es gewesen, alle Beteiligten einzubeziehen», sagte Jans. Doch habe ja jetzt das Fedpol beschlossen, zu diesem Hautfarben-Entscheid doch noch eine formelle Konsultation durchführen.
Den Überblick zu behalten, ist nicht einfach, wenn sich ab Montag National- und Ständeräte treffen. Dutzende Themen stehen auf der Agenda. Blick hilft dir, den Überblick zu behalten. Hier stellen wir die elf wichtigsten Geschäfte vor – und berichten in unserem Ticker ab Montagnachmittag live über die wichtigsten Entscheide.
Weniger Geld für SRF
Die SRG-Halbierungs-Initiative, die die Radio- und TV-Gebühren auf 200 Franken pro Haushalt senken will, kommt in den Ständerat. Die vorberatende Kommission lehnt die Initiative ab, da der Bundesrat bereits eine schrittweise Senkung der Empfangsgebühr für Haushalte auf 300 Franken bis 2029 beschlossen hat.
Behandlungsdatum: 22. September.
Ist Schluss bei 10 Millionen in der Schweiz?
Der Nationalrat befasst sich mit der SVP-Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz». Diese fordert, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die Zehn-Millionen-Grenze vor dem Jahr 2050 nicht überschreitet. Die zuständige Kommission lehnt die Initiative ab. Arbeitskräfte aus dem Ausland würden weiterhin benötigt, etwa in der Gesundheitsversorgung, argumentiert sie.
Behandlungsdatum: 22. und 25. September.
Kurzarbeit nach dem Zollschock
Das Parlament entscheidet, ob Schweizer Firmen künftig während bis zu 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen können statt wie heute während 18 Monaten.
Behandlungsdatum: 10. September.
Müller-Meier, nur Meier oder lieber Meier Müller?
Der Ständerat entscheidet, ob Verheiratete sowie eingetragene Partnerinnen und Partner künftig wieder einen Doppelnamen führen dürfen, also beispielsweise Petra Muster Weber. Demnach sollen beide Ehegatten wieder einen Doppelnamen führen und dabei die Reihenfolge der Namen frei wählen können. Wie der Nationalrat will auch die Ständeratskommission nicht, dass Kinder Doppelnamen führen.
Behandlungsdatum: 23. September.
Ein Umweltskandal?
Der Nationalrat führt eine ausserordentliche Session zu Ewigkeitschemikalien (PFAS) durch. Ein Vorstoss verlangt sachgerechte Grenzwerte für PFAS. Sagt der Nationalrat hier Ja, muss der Bundesrat handeln.
Behandlungsdatum: 9. September.
Adoptionsverbot könnte gekippt werden
Internationale Adoptionen sollen in der Schweiz nicht verboten werden. Das fordert eine Motion der Rechtskommission des Nationalrates.
Behandlungsdatum: 10. September.
Mehrere Asylentscheide auf der Agenda
In beiden Räten stehen nächste ausserordentliche Asyl-Sessionen bevor. Traktandiert sind Vorstösse aus der SVP. Beispielsweise sollen keine Resettlements für besonders verletzliche Geflüchtete mehr durchgeführt werden, bis das Asylsystem stabiler ist. Zudem stellt die SVP die Forderung nach einer Aufhebung des Status S für Geflüchtete aus der Ukraine. Der Ständerat äussert sich zudem zur Frage, ob sich die Schweiz am Solidaritätsmechanismus im EU-Migrationspakt beteiligen soll oder nicht. Der Mechanismus sieht die Übernahme von Asylsuchenden bei starkem Andrang, Finanzmittel oder operative Hilfen vor. Der Nationalrat lehnte im Sommer ein Mitmachen mit knappem Mehr und zahlreichen Enthaltungen aus der FDP ab.
Behandlungsdaten: 10., 23. und 24. September.
Gibt es auch in der Schweiz Sammelklagen?
In der Schweiz dürfen keine Sammelklagen eingeführt werden. Im Parlament ist ein Vorstoss hängig, der das ändern will. Im Ständerat entscheidet sich, ob das Geschäft weiterbehandelt wird oder definitiv vom Tisch ist.
Behandlungsdatum: 15. September.
SP will neue Abstimmung über F-35
Kampfjets: Der Ständerat wird eine Debatte führen über die Mehrkosten von bis zu 1,3 Milliarden Franken für den Kauf von neuen F-35-Kampfjets aus den USA. Franziska Roth (SP/SO) verlangt mit einer Motion, dass sich das Parlament und mit einem fakultativen Referendum auch das Volk zu einem allfälligen Nachtragskredit äussern können müssten.
Behandlungsdatum: 17. September.
Wer zahlt für die 13. AHV?
Nachdem bereits beschlossen ist, dass die 13. AHV-Rente ab Ende 2026 ausbezahlt wird, geht es nun um die Finanzierung der dafür nötigen höheren Ausgaben. Im Nationalrat dürfte es spannend werden. Seine zuständige Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, die Zusatzrente ausschliesslich über die Mehrwertsteuer zu finanzieren, aber befristet bis 2030. Der Bundesrat hingegen möchte für die 13. Rente eine unbefristete Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Ständerat wiederum will neben der Mehrwertsteuer auch die Lohnbeiträge nach oben anpassen.
Behandlungsdatum: 17. September.
Mehr Soldaten für die Armee
Wehrpflichtigen soll es erschwert werden, von der Armee zum Zivildienst zu wechseln. Das finden bereits der Bundesrat und der Nationalrat. Der Ständerat wird gegen Ende der Herbstsession darüber entscheiden.