Darum gehts
- Nationalrätliche Sozialkommission setzt wichtige Weichen für AHV-Reform
- Lebenslange Witwenrenten werden gekappt, Ehepaar-Plafond fällt für Neurentner
- 13. AHV-Rente soll durch befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte finanziert werden
Die nationalrätliche Sozialkommission schlägt bei der AHV wichtige Pflöcke ein! Bei Witwenrenten, Ehepaar-Plafond und der Finanzierung der 13. AHV-Rente hat sie brisante Weichen gestellt.
Informationen von Blick zeigen: Bei der «Dreizehnten» obsiegte ein Vorschlag von GLP-Nationalrat Patrick Hässig (46, ZH). Er beantragte eine befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte bis Ende 2030.
Die Erhöhung könnte ab 2027 oder allenfalls 2028 fällig werden. Damit soll der Politik Spielraum verschafft werden, um die nächste grosse AHV-Reform 2030 vertieft anzugehen.
Von rechts abgewehrt wurde das Ständeratsmodell, das eine Mischvariante aus zusätzlichen Lohnprozenten und höherer Mehrwertsteuer vorsieht. Dabei handelt es sich um ein zweistufiges Modell, mit dem neben der 13. Rente auch bereits die Finanzierung höherer Ehepaarrenten aufgegleist würde. Allerdings wird eine starke Minderheit weiterhin dafür kämpfen.
Chancenlos war hingegen ein Neuanlauf der FDP für ein höheres Rentenalter. Die SVP wiederum blitzte mit dem Vorschlag ab, die Gelder für die «Dreizehnte» bei Asyl und Entwicklungshilfe abzuzwacken.
Die Fronten sind vertrackt. In der Gesamtabstimmung stütze Mitte-Links die höhere Mehrwertsteuer, damit sie nicht mit leeren Händen dastehen. Die FDP will gar keine Zusatzgelder, sondern die Finanzfrage erst mit der nächsten Reform klären.
Keine lebenslangen Witwenrenten mehr
Neben der AHV-Finanzierung macht die Kommission bei den Witwenrenten Nägel mit Köpfen. Sie will wie der Bundesrat die lebenslangen Witwenrenten kippen. Künftig sollen Verwitwete maximal nur noch bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente erhalten. Länger nur, wenn ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut wird. Zudem soll die Witwenrente künftig zivilstandsunabhängig ausgerichtet werden.
Einen sozialeren Kurs als der Bundesrat fährt die Kommission bei den bereits laufenden Witwenrenten. Der Bundesrat wollte nur über 55-jährigen Witwen die Rente weiterhin lebenslang bezahlen. In der Kommission setzte sich nun aber ein Vorschlag von FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (31, ZH) durch. Demnach soll für alle jetzigen Witwen und Witwer mit Kindern der Besitzstand gelten. Anders ist es bei kinderlosen Witwen, da wird die Rente nach einer Übergangsfrist gestrichen.
Gegenvorschlag zu Mitte-Initiative
Die Witwenrenten-Vorlage wird auch gleich zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative ausgebaut, die eine vollständige Abschaffung des Ehepaar-Plafond fordert. Das Problem: Ehepaare erhalten heute maximal 150 Prozent einer Altersrente. Konkubinatspaare hingegen bekommen zwei separate Einzelrenten – also 200 Prozent.
Nun soll die Deckelung fallen. Aber nur für Neurentner! Das heisst, für neu pensionierte Ehepaare gibt es künftig höhere Renten. Jetzige Rentner-Ehepaare haben das Nachsehen. Ihre Renten bleiben gleich. Das wird damit begründet, dass diese bisher von gewissen Ehepaar-Privilegien profitiert haben.
Doch auch an diesen Vorteilen wird nun geschraubt. So wird der 20-prozentige Verwitwetenzuschlag für Neurentner abgeschafft. Ganz gestrichen wird die Beitragsbefreiung für nicht erwerbstätige Ehepartner. Zudem werden auch gleich die Alterskinderrenten für betagte Eltern gekippt. Beim Gegenvorschlag setzte sich damit weitgehend das Konzept von SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr (41, TG) durch – auch hier spielte die rechte SVP/FDP/GLP-Allianz.
Noch ist die Vorlage nicht ganz in Stein gemeisselt. Am Freitag steht noch die Gesamtabstimmung in der Kommission an. Dann soll auch klar sein, was die verschiedenen Änderungen konkret kosten.