Bund hat entschieden
SRF dürfte ab Juli wieder auf UKW senden

Ab 2027 werden UKW-Funkfrequenzen neu verteilt: SRG und Privatradios mit Leistungsauftrag können ihre bisherigen Frequenzen behalten. Die SRG dürfte laut Bund schon ab Juli wieder senden.
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Grünes Licht für das UKW-Radio: Der Bund hat die Regeln ab 2027 festgelegt.
Foto: MICHAEL BUHOLZER

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ab 2027 gibt es neue Regeln für UKW-Funkfrequenzen in der Schweiz
  • SRG und 25 Privatradios dürfen Frequenzen behalten bei rechtzeitigem Antrag
  • Liste neuer Frequenz-Cluster erscheint Frühling 2026, Bewerbungen bis Juni
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UKW wird nicht abgeschaltet. Das hat das Parlament im Dezember beschlossen. Besonders betroffen von diesem Entscheid war die SRG, denn sie hat ihre UKW-Sender bereits abgeschaltet. Tausende Autofahrer liessen deshalb ihre Radios für teures Geld umrüsten; sonst hätten sie die Sender der SRG nicht mehr hören können. 

Nun ist klar: SRF, RTS & Co könnten rascher wieder zurückkehren als gedacht. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat am Dienstag mitgeteilt, wie die Radioprogramme ab 2027 auf UKW-Frequenzen verbreitet werden können. Die SRG und die 25 konzessionierten Privatradios mit Leistungsauftrag können demnach ihre bisherigen Frequenzen behalten – vorausgesetzt, sie stellen rechtzeitig einen Antrag. Für alle anderen Frequenzen gilt: Sie werden neu vergeben.

Auf Nachfrage von Blick präzisiert das Bakom: «Die Freigabe der UKW-Frequenzen tritt ab dem 1. Juli 2026 in Kraft. Die SRG kann somit auch vor 2027 auf UKW zurückkehren, wenn sie das wünscht.» Auf wann die SRG zurückkehrt, hat das Unternehmen noch nicht kommuniziert. Bisher hatte der Bund kommuniziert, dass eine Rückkehr vor 2027 nicht vorgesehen sei. 

Frequenz-Bewerbungen noch diesen Frühling

Das Parlament hatte im Dezember 2025 entschieden, UKW auch nach dem Auslaufen der bisherigen Konzessionen Ende 2026 weiter zu erlauben. Das BAKOM setzte diesen Beschluss im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) um. Ziel: Die Vergabe von UKW-Funkkonzessionen von 2027 bis 2034 klar zu regeln. Dabei bleibt die Nutzung von UKW freiwillig.

Frequenzen, die bis Ende 2026 nicht beantragt werden, sollen 2027 ausgeschrieben werden. Die bisherigen Frequenzpakete – sogenannte Cluster – für Radios ohne Leistungsauftrag werden ebenfalls neu ausgeschrieben. Interessierte Radiosender können sich dafür bewerben. Die Liste der verfügbaren Cluster wird im Frühling 2026 auf der Website des Bakom veröffentlicht. Bewerbungen sind bis Ende Juni möglich. Falls mehrere Sender Interesse an einem Cluster haben, entscheidet eine Auktion im Herbst 2026.

Durch diese Regelung bleibe ein grosser Teil des Frequenzspektrums für Programme des Service public reserviert, so das Bakom. Damit werde sichergestellt, dass diese weiterhin über UKW senden können.

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