Brisante PFAS-Pläne
Bundesbern will Gift-Fleisch unter die Würste mischen

Verseuchtes Fleisch mit gesundem strecken: Das Parlament will so St. Galler Bauern retten. Doch wie der Gift-Mix genau funktionieren soll, bleibt ein Geheimnis.
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Belastete Lebensmittel mit unbelasteten zu mischen, ist heute verboten.
Foto: Getty images - Montage: Beobachter

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Tina Berg
Beobachter

Viele Kühe, die auf den Weiden im Nordosten des Kantons St. Gallen grasten, nahmen sehr viel an PFAS-Chemikalien auf. So viel, dass ihr Fleisch die geltenden Höchstwerte überschreitet. Das gaben die Behörden im Sommer 2024 bekannt. Der Schock war gross.

PFAS sind Chemikalien, die sich kaum abbauen lassen. Sie bedeuten keine akute Gefahr, aber wirken chronisch giftig. Sie reichern sich in der Umwelt und in unseren Körpern an, sind teilweise krebserregend und werden mit einer Vielzahl an gesundheitlichen Problemen in Zusammenhang gebracht.

Bangen um die Existenz

Für die betroffenen St. Galler Landwirte ist der Befund eine Katastrophe. Sie bangen schlicht um ihre Existenz. Um ihnen zu helfen, lancierte der St. Galler Mitte-Ständerat Benedikt Würth deshalb einen parlamentarischen Vorstoss.

Artikel aus dem «Beobachter»

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Sein Vorschlag: Wenn man verseuchtes Fleisch mit gutem vermischen dürfte, zum Beispiel in Hackfleisch oder Würsten, würde der Grenzwert eingehalten, und die betroffenen Betriebe könnten ihr kontaminiertes Fleisch weiter verkaufen. Heute ist diese Praxis explizit verboten.

Der Bundesrat fand die Idee gut. Ebenso das Parlament. In der Frühlingssession dürfte das definitive Go erfolgen.

Müssten Detailhändler das vermischte Fleisch deklarieren?

Wie diese Vermischung genau funktionieren soll, will oder kann allerdings niemand sagen. Wie lange würde es dauern, das belastete Fleisch zu testen und eine solche Vermischung zu organisieren? Wer wäre zuständig für die Umsetzung? Müssten Detailhändler das vermischte Fleisch deklarieren?

Niemand will dazu konkrete Antworten liefern. Alles noch zu unklar, meinen alle, von der Migros über die Interessengemeinschaft Detailhandel bis zu den Vertretern der Fleischbranche und zum Verband der Kantonschemiker. Sie verweisen aufs zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Dieses will sich bis zur Vernehmlassung jedoch auch nicht zur Umsetzung äussern. Wann diese startet? «Zeitnah» nach der Annahme der Motion.

Dem BLV sei nicht bekannt, dass das, was die Motion fordert, in einem anderen Land praktiziert wird. Die Schweiz würde also einen Sonderweg gehen. Und zwar ohne das Stimmvolk einzubeziehen, denn die Praxisänderungen will man auf dem Verordnungsweg vollziehen. Dagegen kann man kein Referendum ergreifen.

Keinen Imageschaden riskieren

Wenig begeistert ist Proviande, die Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft. Man will auf keinen Fall einen Imageschaden riskieren: «Wir betrachten die vorgeschlagene Vermischung als kritisch. Jede Lösung, die den Anschein eines Risikos für Konsumentinnen und Konsumenten erzeugen könnte, wäre problematisch», sagt Mediensprecher Philippe Haeberli. Innerhalb der Fleischbranche gebe es allerdings unterschiedliche Meinungen. Man verstehe die schwierige Lage der betroffenen Betriebe, sehe aber noch viele offene Fragen zur Machbarkeit.

Damit sind sie nicht allein, wie Josianne Walpen, Leiterin Ernährung bei der Stiftung für Konsumentenschutz, sagt: «In der Lebensmittelbranche bestehen grosse Zweifel, dass dieses Fleisch in den Verkehr gebracht wird – das hören wir von verschiedenen Seiten.» Aufwand und Kosten seien einfach zu hoch.

Der Konsumentenschutz ist klar gegen alle Mix-Fleisch-Pläne: «Damit nimmt man eine Gesundheitsgefährdung der Konsumentinnen und Konsumenten bewusst in Kauf.»

Immer noch kein Verkaufsverbot in St. Gallen

In St. Gallen weiss man von 23 Risikobetrieben im betroffenen Gebiet. Trotzdem wurde kein einziges Verkaufsverbot für belastete Lebensmittel verhängt – bis heute nicht. Das bestätigt das St. Galler Gesundheitsdepartement auf Anfrage. «Ein generelles Verkaufsverbot für Produkte aus den 23 Risikobetrieben ist nicht möglich, da sich aus einer Einzelmessung keine verbindliche Aussage über den gesamten Bestand ableiten lässt.»

Das Gesetz ist eigentlich deutlich: Wenn die Grenzwerte überschritten werden, darf das Fleisch nicht in den Verkauf gelangen. Das BLV kritisierte die Praxis in St. Gallen deshalb bereits im Mai 2025 in der «NZZ am Sonntag» scharf. Allerdings hat es die Behörde bis heute unterlassen, den Vollzug des geltenden Rechts anzuordnen. Nun scheint der Geduldsfaden beim BLV langsam zu reissen. Denn das BLV bestätigt auf Anfrage des Beobachters, dass man eine solche Weisung «aktuell diskutiert».

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