Darum gehts
Immer weniger – und dafür immer teurere – Parkplätze prägen das Bild in Schweizer Städten. Das zeigen nicht nur aktuelle Zahlen, sondern auch zahlreiche politische Entscheide.
4,8 Millionen Personenwagen sind hierzulande registriert. Wer keinen privaten Parkplatz besitzt, setzt oft auf Anwohnerparkkarten: Sie erlauben es, das Auto in einer festgelegten Zone des Wohnorts dauerhaft abzustellen. Doch vielerorts übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich. Blick hat sich bei den Städten umgehört. Dabei zeigt sich: Der Platz wird knapp – wenn auch nicht überall im selben Ausmass.
In Basel wurden 2024 insgesamt 20'581 Anwohnerparkkarten ausgestellt, bei 25'884 öffentlichen Strassenparkplätzen. Damit bildet die Stadt heute fast eine Ausnahme.
In Zürich ist die Auslastung höher: Dort stehen 31'981 Parkplätze in der Blauen Zone zur Verfügung, Ende 2024 waren jedoch bereits 30'574 Anwohnerparkkarten im Umlauf. Das entspricht einer Belegung von 95,6 Prozent.
Prekärer ist die Situation in Genf: Dort sind die Parkplätze inzwischen sogar überlastet. Die Stadt hat 17'225 «macarons» – Anwohnerkarten – ausgestellt, verfügbar sind in den Blauen Zonen jedoch nur rund 16'200 Parkplätze, wie das Genfer Verkehrsamt auf Anfrage mitteilt.
Anders tönt es in Bern: Die zuständige Direktion spricht gar von einem Parkplatz-Überangebot. Zwar wurden im letzten Jahr für die 13'351 verfügbaren Zonen-Parkplätze insgesamt 12'310 Anwohnerparkkarten ausgestellt.
Demgegenüber stünden jedoch 87'600 private und halböffentliche Parkplätze. Das führe dazu, dass Anwohnerinnen ihre eigenen Parkplätze immer häufiger an Pendler vermieten und selbst auf den öffentlichen Flächen parkieren.
Diese öffentlichen Parkplätze sollen laut der Berner Verkehrsdirektion aber in erster Linie jenen Personen offenstehen, die auf sie angewiesen sind: «Um dies zu ermöglichen, plant der Gemeinderat strengere Bezugskriterien für Parkkarten.» Dadurch könne auch die Reduktion von Parkplätzen im öffentlichen Raum vorangetrieben werden. «Beides sind Ziele der Energie- und Klimastrategie 2035 der Stadt Bern.»
Was kostet eine Parkkarte?
Auch die Preise der Parkkarten unterscheiden sich stark – genauso wie die Belegung. In den 20 grössten Gemeinden kosten sie zwischen 20 und 840 Franken pro Jahr; am teuersten ist Wetzikon ZH mit 960 Franken.
In mehreren Städten wurde das Parkreglement in den vergangenen Jahren angepasst, etwa in Basel-Stadt. Dort richtet sich die Gebühr seit Januar 2025 nach der Fahrzeuglänge: Eine Anwohnerparkkarte für kleine Autos unter 3,9 Metern kostet 312 Franken, für Fahrzeuge ab 4,9 Metern werden 492 Franken fällig, dazwischen 402 Franken. Ab 2027 sollen die Preise erneut steigen.
In Zürich hat die Stimmbevölkerung im September eine neue Parkkartenverordnung gutgeheissen. Anders als in Basel ist hier nicht die Länge, sondern das Gewicht eines Fahrzeugs entscheidend. Der Kilopreis soll bei Verbrennern und Hybridautos zwischen 35 und 45 Rappen liegen, bei E-Autos etwas tiefer. Zudem erhalten nur jene eine Parkkarte, die an ihrer Wohnadresse keinen eigenen Parkplatz zur Verfügung haben.
Politischer Streit um die Blaue Zone
Einen Vorteil bringt die neue Parkkartenregelung für das städtische Gewerbe. Die erweiterte Gewerbebewilligung für Handwerker und Servicemonteure erlaube es, Arbeitsfahrzeuge stadtweit und ohne Einschränkungen zu parkieren. Für ansässige Betriebe kostet diese Bewilligung 1200 Franken.
Bislang konnten Gewerbler zwar vergünstigte Parkkarten beziehen, durften damit aber nur in Blauen Zonen parkieren. «Mittlerweile gibt es in der Stadt aber ganze Strassenzüge ohne Blaue Zone, und im Zentrum muss man eine Tagesbewilligung einholen», sagt Nicole Barandun (57), Präsidentin des Gewerbeverbands Zürich und Mitte-Nationalrätin. Mit der neuen Gewerbebewilligung ist das Parkieren nun auch ohne markierte Parkfelder, auf weissen Zonen und in Ausnahmefällen sogar auf dem Trottoir möglich.
Gegen den Entscheid hat der Fussgängerverein Zürich Beschwerde eingereicht, weshalb sich die Umsetzung verzögern dürfte. Der Gewerbeverband erwartet von der Stadt dennoch eine Teilinkraftsetzung.