Berufliche Vorsorge
Bundes-Kommission will höheren Mindestzins für Pensionskassen

Der Mindestzinssatz für Pensionskassenguthaben soll 2027 steigen. Eine Kommission empfiehlt dem Bundesrat, ihn von 1,25 auf 1,75 Prozent anzuheben.
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Die eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz von 1,25 auf 1,75 Prozent anzuheben.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

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  • Bundesrat könnte Mindestzinssatz 2027 auf 1,75 Prozent erhöhen
  • Kommission empfiehlt Anhebung wegen stabiler Finanzlage der Pensionskassen
  • 10 zu 4 Stimmen für Empfehlung, aktueller Zinssatz liegt bei 1,25 Prozent
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Riccarda CampellRedaktorin Politik

Für Millionen Versicherte der zweiten Säule könnte es 2027 mehr Zins auf dem Vorsorgeguthaben geben. Die eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz von 1,25 auf 1,75 Prozent anzuheben.

Gute Lage der Pensionskassen

Die Empfehlung fiel mit 10 zu 4 Stimmen. Für eine Erhöhung sprechen laut Kommission vor allem die positive Entwicklung an den Finanzmärkten und die gute finanzielle Lage vieler Vorsorgeeinrichtungen. In die Beurteilung flossen zudem die Lohn- und Preisentwicklung sowie die erzielten Renditen ein. Unsicherheiten wie geopolitische Risiken sprechen zwar gegen eine zu hohe Verzinsung, ändern aber nichts an der grundsätzlichen Empfehlung.

Der Mindestzinssatz bestimmt, wie stark das obligatorische Guthaben in der Pensionskasse mindestens verzinst werden muss. Steigt er auf 1,75 Prozent, erhalten Versicherte auf diesem Teil ihres Vorsorgeguthabens entsprechend mehr Zins. Pensionskassen dürfen ihre Guthaben zudem freiwillig höher verzinsen, wenn es ihre finanzielle Lage zulässt. Ob der Satz tatsächlich auf 1,75 Prozent steigt, entscheidet letztlich der Bundesrat.


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