Darum gehts
- Bund zahlt 50'000 Fr. Solidaritätsbeitrag an Crans-Montana-Opfer
- Lex Crans-Montana spaltet Politik: Kritik an ungleich behandelter Opferhilfe
- Maximal 76'000 Fr. staatliches Schmerzensgeld für Opfer von Salez-Tat
Der Bundesrat drückt aufs Tempo. Schwerverletzte sowie die Angehörigen der Todesopfer des Infernos von Crans-Montana VS sollen vom Bund einen Solidaritätsbeitrag von 50’000 Franken erhalten. Stimmen National- und Ständerat in der Frühlingssession zu, fliesst das Geld bereits in wenigen Wochen. Es ist ein Entscheid von historischer Tragweite: Erstmals will der Bund nach einer Brandkatastrophe direkte Zahlungen an Geschädigte leisten.
Denn zusätzlich werden die regulären Beiträge der Opferhilfe ausgeschüttet. Hierfür soll der Bund die betroffenen Kantone finanziell unterstützen – eine gesetzliche Regelung für ausserordentliche Ereignisse macht das möglich. Parallel dazu initiiert der Bund einen runden Tisch, um einen Vergleich zwischen den Parteien zu beschleunigen.
Das Ziel: Der Bundesrat will lange juristische Grabenkämpfe verhindern. Normalerweise ringen Anwälte, Versicherungen und Behörden über Jahre hinweg um Zuständigkeiten und Summen – eine immense psychische Belastung für die Betroffenen.
Zehn Jahre Warten auf Gerechtigkeit
Wie zäh die Aufarbeitung solcher Tragödien sein kann, zeigt das Beispiel Salez SG. 2016 griff ein 27-jähriger Täter in einem Regionalzug Passagiere mit brennbarer Flüssigkeit und einem Messer an. Zwei Menschen starben, weitere wurden schwer verletzt.
Heute, fast zehn Jahre später, warten die Opfer und ihre Familien noch immer auf den Abschluss. «Das Sicherheits- und Justizdepartement hat pendente Gesuche um Entschädigung und Genugtuung im Zusammenhang mit der Straftat vom 13. August 2016 im Zug bei Salez», schreibt der Kanton St. Gallen auf Anfrage von Blick. Alle Gesuche um Entschädigungen konnten bislang noch nicht endgültig beziffert werden, da die finanziellen Folgen der Tat nach wie vor nicht umfassend feststehen.
Bisher leistete die Opferhilfe Unterstützung für medizinische, juristische oder psychotherapeutische Massnahmen. Die Höhe dieser Hilfe ist abhängig von der finanziellen Situation des Opfers. Nach der Tat wurden die Vermögenswerte des verstorbenen Täters im Wert von mehreren Zehntausend Franken beschlagnahmt. Sie gingen an die Opferhilfe St. Gallen-Appenzell und kommen in einen Fonds zugunsten der Opfer und der Angehörigen der Opfer.
Bei der hängigen Genugtuung handelt es sich um ein staatliches Schmerzensgeld als Solidaritätsbeitrag für schweres seelisches Leid. Falls das Vermögen des Täters nicht ausreicht, springt die kantonale Opferhilfe ein. Unabhängig davon, was die Gerichte den Betroffenen zusprechen: Für Angehörige ist der maximale Betrag hier auf 39'000 Franken begrenzt, für Opfer auf 76'000 Franken.
Kritik an «Zweiklassen-Opferhilfe»
Der Fall illustriert, was Politiker und Politikerinnen an der Lex Crans-Montana kritisieren. «Es ist falsch, dass der Bund hier einspringt», sagte etwa der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod (41) zu Blick. «Wir haben existierende Regeln, und die müssen für alle Opfer gleich sein.»
Grünen-Nationalrätin Manuela Weichelt (58) warnt vor einer Zweiklassen-Opfergesellschaft: «Wenn man findet, die bisherigen Zahlungen seien zu wenig grosszügig, muss man das Opferhilfegesetz für alle revidieren statt eine Lex Crans-Montana schaffen.» Für die Angehörigen sei schliesslich jeder Verlust gleich tragisch.